Bodenbelagsarbeiten
Die Stadt Freising benötigt Bodenbelagsarbeiten in der Düwellstraße 24, 85354 Freising. RB Raum Design hat heute den Vertrag. Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium (100%). Um sich zu qualifizieren, müssen Bieter ihren Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre für vergleichbare Bauleistungen angeben, eine Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation abgeben, die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen bestätigen sowie die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft nachweisen. Zusätzlich sind Erklärungen zu Handelsregistereintragungen, Handwerksrolle oder IHK-Mitgliedschaft sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erforderlich.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Vergabestelle Stadt Freising
- Kontakttelefon
- 000
- Kontakt-E-Mail
- vergabestelle@freising.de
- Adresse
- Obere Hauptstraße 2, 85354 Freising
Düwellstraße 24, 85354 Freising
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Angabe des Umsatzes, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärung ist entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Erklärungen und Nachweise müssen im Zeitpunkt der Vorlage aktuell sein. Sie sind nicht mehr aktuell, wenn (1.) die Gültigkeit der Unterlage abgelaufen ist oder (2.) die Unterlage älter als 13 Monate ist (Ausnahme Insolvenzplan) oder (3.) die durch die Unterlage bestätigten Verhältnisse nicht mehr bestehen und der Bieter dies weiß oder wissen muss. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Beschreibung
Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärung ist entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Erklärungen und Nachweise müssen im Zeitpunkt der Vorlage aktuell sein. Sie sind nicht mehr aktuell, wenn (1.) die Gültigkeit der Unterlage abgelaufen ist oder (2.) die Unterlage älter als 13 Monate ist (Ausnahme Insolvenzplan) oder (3.) die durch die Unterlage bestätigten Verhältnisse nicht mehr bestehen und der Bieter dies weiß oder wissen muss. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen auch für diese Unternehmen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern zutreffend) vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen entfällt für präqualifizierte Unternehmen.
Beschreibung
Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärung ist entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Erklärungen und Nachweise müssen im Zeitpunkt der Vorlage aktuell sein. Sie sind nicht mehr aktuell, wenn (1.) die Gültigkeit der Unterlage abgelaufen ist oder (2.) die Unterlage älter als 13 Monate ist (Ausnahme Insolvenzplan) oder (3.) die durch die Unterlage bestätigten Verhältnisse nicht mehr bestehen und der Bieter dies weiß oder wissen muss. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen auch für diese Unternehmen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist sind eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) und eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen entfällt für präqualifizierte Unternehmen.
Beschreibung
Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärung ist entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Erklärungen und Nachweise müssen im Zeitpunkt der Vorlage aktuell sein. Sie sind nicht mehr aktuell, wenn (1.) die Gültigkeit der Unterlage abgelaufen ist oder (2.) die Unterlage älter als 13 Monate ist (Ausnahme Insolvenzplan) oder (3.) die durch die Unterlage bestätigten Verhältnisse nicht mehr bestehen und der Bieter dies weiß oder wissen muss. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen auch für diese Unternehmen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen entfällt für präqualifizierte Unternehmen.
Beschreibung
Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Handelsregister, in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärung ist entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Erklärungen und Nachweise müssen im Zeitpunkt der Vorlage aktuell sein. Sie sind nicht mehr aktuell, wenn (1.) die Gültigkeit der Unterlage abgelaufen ist oder (2.) die Unterlage älter als 13 Monate ist (Ausnahme Insolvenzplan) oder (3.) die durch die Unterlage bestätigten Verhältnisse nicht mehr bestehen und der Bieter dies weiß oder wissen muss. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen auch für diese Unternehmen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist sind Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (soweit zutreffend) vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen entfällt für präqualifizierte Unternehmen.
Beschreibung
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von § 6e EU VOB/A und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 6f EU Abs. 1 VOB/A.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärung ist entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Erklärungen und Nachweise müssen im Zeitpunkt der Vorlage aktuell sein. Sie sind nicht mehr aktuell, wenn (1.) die Gültigkeit der Unterlage abgelaufen ist oder (2.) die Unterlage älter als 13 Monate ist (Ausnahme Insolvenzplan) oder (3.) die durch die Unterlage bestätigten Verhältnisse nicht mehr bestehen und der Bieter dies weiß oder wissen muss. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen auch für diese Unternehmen vorzulegen.
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- Auftraggeber
- Stadt Freising
- Titel
- Bodenbelagsarbeiten
- Typ
- Hauptcode
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- Ort
- Freising
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