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    Bodenbelagsarbeiten

    Stadt Freising

    Bodenbelagsarbeiten

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      Sep 3, 4:30 AMSeptember 3, 2026 4:30 AM
    2. Fragefrist

      Sep 18, 9:59 PMSeptember 18, 2026 9:59 PM
    3. Eröffnungstermin

      Sep 24, 9:00 AMSeptember 24, 2026 9:00 AM
    4. Angebotsfrist

      Sep 24, 9:00 AMSeptember 24, 2026 9:00 AM
    5. Vertragsbeginn

      Nov 2, 12:00 AMNovember 2, 2026 12:00 AM
    6. Bindefrist

      Nov 23, 10:00 AMNovember 23, 2026 10:00 AM
    7. Vertragsende

      Dec 18, 12:00 AMDecember 18, 2026 12:00 AM

    Brief

    Ausschreibungssuche/Stadt Freising/Bodenbelagsarbeiten
    Brief

    Die Stadt Freising benötigt Bodenbelagsarbeiten in der Düwellstraße 24, 85354 Freising. RB Raum Design hat heute den Vertrag. Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium (100%). Um sich zu qualifizieren, müssen Bieter ihren Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre für vergleichbare Bauleistungen angeben, eine Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation abgeben, die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen bestätigen sowie die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft nachweisen. Zusätzlich sind Erklärungen zu Handelsregistereintragungen, Handwerksrolle oder IHK-Mitgliedschaft sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erforderlich.

    Über das Angebot

      Düwellstraße 24, 85354 Freising

      Kontaktperson
      Vergabestelle Stadt Freising
      Kontakttelefon
      000
      Kontakt-E-Mail
      vergabestelle@freising.de
      Adresse
      Obere Hauptstraße 2, 85354 Freising

    Benutzerdefinierte Bewertungskriterien

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    Zuschlagskriterien

    • Beschreibung

      Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Angabe des Umsatzes, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

      Dokumentationsanforderung

      Die Erklärung ist entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Erklärungen und Nachweise müssen im Zeitpunkt der Vorlage aktuell sein. Sie sind nicht mehr aktuell, wenn (1.) die Gültigkeit der Unterlage abgelaufen ist oder (2.) die Unterlage älter als 13 Monate ist (Ausnahme Insolvenzplan) oder (3.) die durch die Unterlage bestätigten Verhältnisse nicht mehr bestehen und der Bieter dies weiß oder wissen muss. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen auch für diese Unternehmen vorzulegen.

    • Beschreibung

      Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.

      Dokumentationsanforderung

      Die Erklärung ist entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Erklärungen und Nachweise müssen im Zeitpunkt der Vorlage aktuell sein. Sie sind nicht mehr aktuell, wenn (1.) die Gültigkeit der Unterlage abgelaufen ist oder (2.) die Unterlage älter als 13 Monate ist (Ausnahme Insolvenzplan) oder (3.) die durch die Unterlage bestätigten Verhältnisse nicht mehr bestehen und der Bieter dies weiß oder wissen muss. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen auch für diese Unternehmen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern zutreffend) vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen entfällt für präqualifizierte Unternehmen.

    • Beschreibung

      Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung.

      Dokumentationsanforderung

      Die Erklärung ist entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Erklärungen und Nachweise müssen im Zeitpunkt der Vorlage aktuell sein. Sie sind nicht mehr aktuell, wenn (1.) die Gültigkeit der Unterlage abgelaufen ist oder (2.) die Unterlage älter als 13 Monate ist (Ausnahme Insolvenzplan) oder (3.) die durch die Unterlage bestätigten Verhältnisse nicht mehr bestehen und der Bieter dies weiß oder wissen muss. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen auch für diese Unternehmen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist sind eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) und eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen entfällt für präqualifizierte Unternehmen.

    • Beschreibung

      Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.

      Dokumentationsanforderung

      Die Erklärung ist entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Erklärungen und Nachweise müssen im Zeitpunkt der Vorlage aktuell sein. Sie sind nicht mehr aktuell, wenn (1.) die Gültigkeit der Unterlage abgelaufen ist oder (2.) die Unterlage älter als 13 Monate ist (Ausnahme Insolvenzplan) oder (3.) die durch die Unterlage bestätigten Verhältnisse nicht mehr bestehen und der Bieter dies weiß oder wissen muss. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen auch für diese Unternehmen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen entfällt für präqualifizierte Unternehmen.

    • Beschreibung

      Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Handelsregister, in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.

      Dokumentationsanforderung

      Die Erklärung ist entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Erklärungen und Nachweise müssen im Zeitpunkt der Vorlage aktuell sein. Sie sind nicht mehr aktuell, wenn (1.) die Gültigkeit der Unterlage abgelaufen ist oder (2.) die Unterlage älter als 13 Monate ist (Ausnahme Insolvenzplan) oder (3.) die durch die Unterlage bestätigten Verhältnisse nicht mehr bestehen und der Bieter dies weiß oder wissen muss. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen auch für diese Unternehmen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist sind Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (soweit zutreffend) vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen entfällt für präqualifizierte Unternehmen.

    • Beschreibung

      Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von § 6e EU VOB/A und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 6f EU Abs. 1 VOB/A.

      Dokumentationsanforderung

      Die Erklärung ist entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Erklärungen und Nachweise müssen im Zeitpunkt der Vorlage aktuell sein. Sie sind nicht mehr aktuell, wenn (1.) die Gültigkeit der Unterlage abgelaufen ist oder (2.) die Unterlage älter als 13 Monate ist (Ausnahme Insolvenzplan) oder (3.) die durch die Unterlage bestätigten Verhältnisse nicht mehr bestehen und der Bieter dies weiß oder wissen muss. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen auch für diese Unternehmen vorzulegen.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    Stadt Freising
    Titel
    Bodenbelagsarbeiten
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    45432130Bodenbelagsarbeiten
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Freising

    Aktive ähnliche Ausschreibungen

    • Stadt Freising

      Lastebiler og transportkjøretøy

      LKW Abrollkipper mit Salzstreuer

      Die Stadt Freising benötigt die Lieferung eines LKW Abrollkippers mit Salzstreuer, der in Freising eingesetzt werden soll. Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium (100%). Um sich zu qualifizieren, müssen Bieter Referenzen für vergleichbare Leistungen aus den letzten fünf Kalenderjahren vorlegen (drei Referenznachweise auf gesondertes Verlangen) und erklären, dass die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

      WettbewerbSep 4, 2026
      Oct 6, 2026(15 Tage)
    • Landkreis Rottal-Inn

      Anleggsmaskiner og utstyr

      Werkstattausstattung

      Der Landkreis Rottal-Inn benötigt Bauleistungen im Zusammenhang mit Werkstattausstattung in Rottal-Inn. Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium (100 %). Qualifikationsanforderungen umfassen die Angabe von drei Referenzprojekten für vergleichbare Leistungen aus den letzten fünf Jahren.

      WettbewerbSep 9, 2026
      Oct 15, 2026(24 Tage)
    • Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest

      Ersatzneubau des Bauwerkes BW 805c

      Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südbayern benötigt Bauleistungen für den Ersatzneubau des Bauwerkes BW 805c im Nürnberger Land. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises (100 %). Für die Qualifikation sind mindestens drei vergleichbare Referenzen über Bauleistungen aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren einzureichen. Zudem ist der Nachweis der Qualifikation einer systemspezifischen Montagefachkraft gemäß ZTV FRS 2013 (Fassung 2017) erforderlich.

      WettbewerbSep 4, 2026
      Oct 6, 2026(15 Tage)
    • Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest

      Elektrisk infrastruktur og veibelysning

      SBA A93 Süd-A8 Ost Bau VBA

      Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südbayern benötigt Bauleistungen für die SBA A93 Süd-A8 Ost Bau VBA in Rosenheim, Landkreis. Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium (100%). Bewerber müssen mindestens drei Referenzen über vergleichbare Bauleistungen aus den letzten 5 Jahren vorlegen. Für Los 1 und Los 3 ist ein Mindestjahresumsatz von 12.000.000,00 EUR erforderlich, für Los 2 von 3.000.000,00 EUR. Für Los 2 ist zudem eine Prüfurkunde als Schutzplanken-Montagefachmann nach ZTV FRS 13 oder ein gleichwertiger Nachweis erforderlich.

      WettbewerbSep 9, 2026
      Sep 29, 2026(8 Tage)
    • Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest

      Neubau Lärmschutzanlagen Schwaig

      Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Westfalen benötigt Bauleistungen für den Neubau von Lärmschutzanlagen in Schwaig, im Nürnberger Land. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises (100%). Für die Qualifikation sind mindestens zwei Referenzen über den Neubau von Lärmschutzwänden (mindestens 6 Meter hoch und 100 Meter lang), eine Referenz über eine Fahrbahndeckenerneuerung (mindestens 50.000 m² Asphaltschichten) und eine Referenz über die Herstellung von Erdwällen für Lärmschutzmaßnahmen (mindestens 30.000 m³ Erdbewegungen) aus den letzten 5 Jahren erforderlich. Zusätzlich werden Nachweise über die Qualifikation des Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen (MVAS), der Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen (ZTV M 13), der systemspezifischen Montagefachkraft für Fahrzeug-Rückhaltesysteme (ZTV FRS 13) sowie eine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz und die Qualifikation des Verantwortlichen für Kampfmittelräumungsarbeiten gemäß § 20 Sprengstoffgesetz verlangt.

      WettbewerbAug 14, 2026
      Sep 22, 2026(1 Tag)