Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Grundsanierung - Abbruch / Schadstoffsanierung - Vergabe 2449/2026
Riving og miljøsanering
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben benötigt Bauleistungen für Abbruch- und Schadstoffsanierungsarbeiten (BT D DIN 18 448, 18 459 - VE 300.77) in Berlin, mit einer Vertragslaufzeit von 7 Monaten. Kati GmbH & Co. KG hat heute einen ähnlichen Vertrag. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Preis (100%). Bewerber müssen ihre Eignung durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis oder mittels Formblatt 124 nachweisen, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens 3 Mio. € Deckung vorweisen, mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren angeben sowie eine Zulassung als Fachbetrieb für Asbestsanierung (TRGS 519 Nr. 5.2 i.V.m. § 19 GefahrstoffV), Sachkundenachweise für verantwortliche und aufsichtsführende Personen (Asbest) und Nachweise über arbeitsmedizinische Vorsorge der Mitarbeiter erbringen.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Referat A 4.1 - Vergabesachgebiet
- Kontakttelefon
- +49 30-184010
- Kontakt-E-Mail
- Nadine.Bethke@bbr.bund.de
- Adresse
- Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Fasanenstraße 87, 10623 Berlin Abbruch / Schadstoffsanierung BT D DIN 18 448, 18 459 - VE 300.77 - Vergabe 2449/2026
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Preis 100%
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Der Bieter muss seine Eignung zur Berufsausübung nachweisen. Dies kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) erfolgen. Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Wenn der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 aufweisen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen.
Dokumentationsanforderung
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Bei nicht präqualifizierten Bietern sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern oder Eignungsleihe sind entsprechende Nachweise (Nummer im Präqualifikationsverzeichnis, Formblatt 124, Verpflichtungserklärung) vorzulegen. Bieter mit Sitz außerhalb Deutschlands müssen gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorlegen. Eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 ist auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Beschreibung
Der Bieter muss seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen. Dies kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) erfolgen. Sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Umsatzangaben für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der zu vergebenden Leistung und der Bauzeit stehen, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Dokumentationsanforderung
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Bei nicht präqualifizierten Bietern sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern oder Eignungsleihe sind entsprechende Nachweise (Nummer im Präqualifikationsverzeichnis, Formblatt 124, Verpflichtungserklärung) vorzulegen. Bieter mit Sitz außerhalb Deutschlands müssen gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorlegen.
Beschreibung
Der Bieter muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 3 Mio. € haben.
Dokumentationsanforderung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 3 Mio. €.
Beschreibung
Der Bieter muss seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Dies kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) erfolgen. Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Wenn der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Dokumentationsanforderung
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Bei nicht präqualifizierten Bietern sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern oder Eignungsleihe sind entsprechende Nachweise (Nummer im Präqualifikationsverzeichnis, Formblatt 124, Verpflichtungserklärung) vorzulegen. Bieter mit Sitz außerhalb Deutschlands müssen gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorlegen.
Beschreibung
Der Bieter muss mindestens 3 vergleichbare Projekte aus den letzten 5 Jahren als Referenzen vorweisen können.
Dokumentationsanforderung
Referenzauflistung von mindestens 3 vergleichbaren Projekten aus den letzten 5 Jahren.
Beschreibung
Der Bieter muss eine Zulassung als Fachbetrieb für Asbestsanierung gemäß TRGS 519 Nr. 5.2 i.V.m. § 19 GefahrstoffV besitzen.
Dokumentationsanforderung
Nachweis der Zulassung Fachbetrieb Asbestsanierung - TRGS 519 Nr. 5.2 i.V.m. § 19 GefahrstoffV.
Beschreibung
Die verantwortliche Person und die aufsichtsführenden Personen müssen einen Sachkundenachweis für Asbest gemäß TRGS 519 Nr. 5.2 besitzen.
Dokumentationsanforderung
Nachweis des Sachkundenachweises der verantwortlichen Person und der aufsichtsführenden Personen (Asbest) - TRGS 519 Nr. 5.2.
Beschreibung
Die einzusetzenden Mitarbeiter müssen eine arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß ArbMedVV Anhang Teil 1 Nr. 1 nachweisen.
Dokumentationsanforderung
Nachweis der arbeitsmedizinischen Vorsorge der einzusetzenden Mitarbeiter - ArbMedVV Anhang Teil 1 Nr. 1.
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- Auftraggeber
- Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Titel
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Grundsanierung - Abbruch / Schadstoffsanierung - Vergabe 2449/2026
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Berlin
- Dauer
- 7 Monate