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    Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit - Erweiterungsbau - Aufzugsanlagen - Vergabe 1942/2026

    Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

    Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit - Erweiterungsbau - Aufzugsanlagen - Vergabe 1942/2026

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      Aug 20, 6:58 AMAugust 20, 2026 6:58 AM
    2. Fragefrist

      Sep 30, 10:00 PMSeptember 30, 2026 10:00 PM
    3. Angebotsfrist

      Oct 15, 8:30 AMOctober 15, 2026 8:30 AM
    4. Eröffnungstermin

      Oct 15, 8:31 AMOctober 15, 2026 8:31 AM
    5. Bindefrist

      Dec 14, 9:30 AMDecember 14, 2026 9:30 AM

    Brief

    Ausschreibungssuche/Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben/Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit - Erweiterungsbau - Aufzugsanlagen - Vergabe 1942/2026
    Brief

    Heisinstallasjon og vedlikehold

    Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, benötigt Bauleistungen für Aufzugsanlagen (DIN 18385 - KG 460) für den Erweiterungsbau des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit in Berlin. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 36 Monaten. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Preis (100 %). Als Qualifikationsanforderung ist die Eignung zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 nachzuweisen.

    Über das Angebot

      Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit - Erweiterungsbau Stresemannstraße / Erna-Berger-Straße, 10117 Berlin Aufzugsanlagen - DIN 18385 - KG 460

      Kontaktperson
      Referat A 4.1 - Vergabesachgebiet
      Kontakttelefon
      +49 30-184010
      Kontakt-E-Mail
      jeannette.goetze@bbr.bund.de
      Adresse
      Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin

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    Zuschlagskriterien

    • Beschreibung

      Preis 100 %

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Bei präqualifizierten Unternehmen findet eine Überprüfung ausschließlich anhand der im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen statt. Sofern im Präqualifikationsverzeichnis Referenzen in der geforderten Anzahl hinterlegt sind, die in Art und Umfang den Eignungsanforderungen entsprechen, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sind im Präqualifikationsverzeichnis keine oder weniger als die geforderte Anzahl von Referenzen hinterlegt, die den Eignungsanforderungen entsprechen, müssen mit dem Angebot den Anforderungen entsprechende Referenzen in der fehlenden Anzahl eingereicht werden. Werden fehlende Referenzen nicht mit dem Angebot eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Referenzen nach der Angebotsabgabe erfolgt nicht. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.

      Dokumentationsanforderung

      Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Bei präqualifizierten Unternehmen ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend, sofern Referenzen in der geforderten Anzahl hinterlegt sind. Andernfalls müssen fehlende Referenzen mit dem Angebot eingereicht werden. Bei nicht präqualifizierten Bietern sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern oder Eignungsleihe ist deren Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder Formblatt 124 sowie Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 vorzulegen. Bei Eignungsleihe zusätzlich eine Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers. Bieter ohne Sitz in Deutschland müssen gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 ist auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, wird ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§150 a Gewerbeordnung) angefordert; ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.

    • Beschreibung

      Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Umsatzangaben für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der zu vergebenden Leistung und der Bauzeit stehen, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.

      Dokumentationsanforderung

      Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Umsatzangaben für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der zu vergebenden Leistung und der Bauzeit stehen, ist der gültige PQ-Eintrag ausreichend. Bei nicht präqualifizierten Bietern sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern oder Eignungsleihe ist deren Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder Formblatt 124 sowie Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 vorzulegen. Bei Eignungsleihe zusätzlich eine Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers. Bieter ohne Sitz in Deutschland müssen gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, wird ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§150 a Gewerbeordnung) angefordert; ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.

    • Beschreibung

      Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Bei präqualifizierten Unternehmen findet eine Überprüfung ausschließlich anhand der im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen statt. Sofern im Präqualifikationsverzeichnis Referenzen in der geforderten Anzahl hinterlegt sind, die in Art und Umfang den Eignungsanforderungen entsprechen, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sind im Präqualifikationsverzeichnis keine oder weniger als die geforderte Anzahl von Referenzen hinterlegt, die den Eignungsanforderungen entsprechen, müssen mit dem Angebot den Anforderungen entsprechende Referenzen in der fehlenden Anzahl eingereicht werden. Werden fehlende Referenzen nicht mit dem Angebot eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Referenzen nach der Angebotsabgabe erfolgt nicht. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.

      Dokumentationsanforderung

      Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Bei präqualifizierten Unternehmen ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend, sofern Referenzen in der geforderten Anzahl hinterlegt sind. Andernfalls müssen fehlende Referenzen mit dem Angebot eingereicht werden. Bei nicht präqualifizierten Bietern sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern oder Eignungsleihe ist deren Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder Formblatt 124 sowie Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 vorzulegen. Bei Eignungsleihe zusätzlich eine Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers. Bieter ohne Sitz in Deutschland müssen gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, wird ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§150 a Gewerbeordnung) angefordert; ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
    Titel
    Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit - Erweiterungsbau - Aufzugsanlagen - Vergabe 1942/2026
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    45000000Bauarbeiten
    Zusätzliche Codes
    45313100Installation von Aufzügen
    Ort
    Berlin
    Dauer
    36 Monate

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