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    Bundesrat - Anbau mit Besucherzentrum - Bodenbelagarbeiten - Vergabe 2051/2026

    Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

    Bundesrat - Anbau mit Besucherzentrum - Bodenbelagarbeiten - Vergabe 2051/2026

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      Sep 24, 11:20 AMSeptember 24, 2026 11:20 AM
    2. Fragefrist

      Oct 15, 10:00 PMOctober 15, 2026 10:00 PM
    3. Angebotsfrist

      Oct 27, 9:00 AMOctober 27, 2026 9:00 AM
    4. Eröffnungstermin

      Oct 27, 9:01 AMOctober 27, 2026 9:01 AM
    5. Bindefrist

      Dec 23, 9:00 AMDecember 23, 2026 9:00 AM

    Brief

    Ausschreibungssuche/Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben/Bundesrat - Anbau mit Besucherzentrum - Bodenbelagarbeiten - Vergabe 2051/2026
    Brief

    Gulvbelegg og gulvarbeider

    Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, benötigt Bauleistungen für Bodenbelagarbeiten im Bundesrat – Anbau mit Besucherzentrum in Berlin. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 11 Monaten. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Preis (100 %). Unternehmen müssen ihre Eignung durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis oder durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 nachweisen, wobei Referenzen in Art und Umfang den Anforderungen entsprechen müssen.

    Über das Angebot

      Bundesrat - Anbau mit Besucherzentrum - Leipziger Str. 3-4, D-10117 Berlin Bodenbelagarbeiten - DIN 18365 - VE 3-28.1

      Kontaktperson
      Referat A 4.1 - Vergabesachgebiet
      Kontakttelefon
      +49 30-184010
      Kontakt-E-Mail
      jeannette.goetze@bbr.bund.de
      Adresse
      Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin

    Benutzerdefinierte Bewertungskriterien

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    Zuschlagskriterien

    • Beschreibung

      Preis 100 %

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Bei präqualifizierten Unternehmen findet eine Überprüfung ausschließlich anhand der im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen statt. Sofern im Präqualifikationsverzeichnis Referenzen in der geforderten Anzahl hinterlegt sind, die in Art und Umfang den Eignungsanforderungen entsprechen, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sind im Präqualifikationsverzeichnis keine oder weniger als die geforderte Anzahl von Referenzen hinterlegt, die den Eignungsanforderungen entsprechen, müssen mit dem Angebot den Anforderungen entsprechende Referenzen in der fehlenden Anzahl eingereicht werden. Werden fehlende Referenzen nicht mit dem Angebot eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Referenzen nach der Angebotsabgabe erfolgt nicht. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.

      Dokumentationsanforderung

      Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Bei nicht präqualifizierten Bietern sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern oder Eignungsleihe sind deren PQ-Nummer oder Formblatt 124 sowie Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 vorzulegen. Bei Eignungsleihe zusätzlich eine Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers. Bieter ohne Sitz in Deutschland legen gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vor. Eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 ist auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§150 a Gewerbeordnung) wird vom Auftraggeber angefordert, ausländische Bieter legen gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vor.

    • Beschreibung

      Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Umsatzangaben für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der zu vergebenden Leistung und der Bauzeit stehen, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.

      Dokumentationsanforderung

      Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Bei präqualifizierten Unternehmen ist der gültige PQ-Eintrag ausreichend, sofern die hinterlegten Umsatzangaben für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der zu vergebenden Leistung und der Bauzeit stehen. Bei nicht präqualifizierten Bietern sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern oder Eignungsleihe sind deren PQ-Nummer oder Formblatt 124 sowie Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 vorzulegen. Bei Eignungsleihe zusätzlich eine Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers. Bieter ohne Sitz in Deutschland legen gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vor. Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§150 a Gewerbeordnung) wird vom Auftraggeber angefordert, ausländische Bieter legen gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vor.

    • Beschreibung

      Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Bei präqualifizierten Unternehmen findet eine Überprüfung ausschließlich anhand der im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen statt. Sofern im Präqualifikationsverzeichnis Referenzen in der geforderten Anzahl hinterlegt sind, die in Art und Umfang den Eignungsanforderungen entsprechen, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sind im Präqualifikationsverzeichnis keine oder weniger als die geforderte Anzahl von Referenzen hinterlegt, die den Eignungsanforderungen entsprechen, müssen mit dem Angebot den Anforderungen entsprechende Referenzen in der fehlenden Anzahl eingereicht werden. Werden fehlende Referenzen nicht mit dem Angebot eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Referenzen nach der Angebotsabgabe erfolgt nicht. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.

      Dokumentationsanforderung

      Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Bei präqualifizierten Unternehmen ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend, sofern im Präqualifikationsverzeichnis Referenzen in der geforderten Anzahl hinterlegt sind, die in Art und Umfang den Eignungsanforderungen entsprechen. Andernfalls sind fehlende Referenzen mit dem Angebot einzureichen. Bei nicht präqualifizierten Bietern sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern oder Eignungsleihe sind deren PQ-Nummer oder Formblatt 124 sowie Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 vorzulegen. Bei Eignungsleihe zusätzlich eine Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers. Bieter ohne Sitz in Deutschland legen gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vor. Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§150 a Gewerbeordnung) wird vom Auftraggeber angefordert, ausländische Bieter legen gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vor.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
    Titel
    Bundesrat - Anbau mit Besucherzentrum - Bodenbelagarbeiten - Vergabe 2051/2026
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    45000000Bauarbeiten
    Zusätzliche Codes
    45432100Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten
    Ort
    Berlin
    Dauer
    11 Monate

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