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Deutschland: Ausschreibungen/Bundesrepublik Deutschland diese vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung/Bundesrat - Anbau mit Besucherzentrum - Küchentechnische Anlagen nach DIN 18355, 18379, 18381, 18382 - Vergabe 2557/2026
  1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

    2. nov. kl. 12:282. november 2026 kl. 12:28
  2. Fragefrist

    27. nov. kl. 13:0027. november 2026 kl. 13:00
  3. Angebotsfrist

    8. des. kl. 09:008. desember 2026 kl. 09:00
  4. Eröffnungstermin

    8. des. kl. 09:018. desember 2026 kl. 09:01
  5. Vertragsbeginn

    ca. 31. jan. 202731. januar 2027 kl. 23:00
  6. Bindefrist

    2. feb. 2027 kl. 09:002. februar 2027 kl. 09:00
  7. Vertragsende

    ca. 30. mars 202930. mars 2029 kl. 22:00

Brief

Bundesrat - Anbau mit Besucherzentrum - Küchentechnische Anlagen nach DIN 18355, 18379, 18381, 18382 - Vergabe 2557/2026

Frist
8. des.Fragen bis 27. nov.
Zuschlag
Nur Preis
Verfahrensart
OffenEinstufig
Vertrag
BauarbeitenLaufzeit 26 Monate

Brief

Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung im Auftrag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben benötigt küchentechnische Anlagen für den Anbau mit Besucherzentrum des Bundesrates in der Leipziger Straße 3–4 in Berlin. Der Bauauftrag umfasst Leistungen nach DIN 18355, 18379, 18381 und 18382 und läuft über 26 Monate; ein Auftragswert ist nicht angegeben. Bieter müssen mit dem Angebot einen Ablaufplan und einen Ressourcenplan einreichen sowie drei vergleichbare Referenzprojekte nachweisen, etwa über das Präqualifikationsverzeichnis. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis (100 %).

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Qualifikationsanforderungen

  • Beschreibung

    Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Bei präqualifizierten Unternehmen findet eine Überprüfung ausschließlich anhand der im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen statt. Sofern im Präqualifikationsverzeichnis Referenzen in der geforderten Anzahl hinterlegt sind, die in Art und Umfang den Eignungsanforderungen entsprechen, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sind im Präqualifikationsverzeichnis keine oder weniger als die geforderte Anzahl von Referenzen hinterlegt, die den Eignungsanforderungen entsprechen, müssen mit dem Angebot den Anforderungen entsprechende Referenzen in der fehlenden Anzahl eingereicht werden. Werden fehlende Referenzen nicht mit dem Angebot eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Referenzen nach der Angebotsabgabe erfolgt nicht. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder das Formblatt 124 für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.

    Dokumentationsanforderung

    Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Bei präqualifizierten Unternehmen: gültiger PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich. Bei nicht präqualifizierten Bietern: Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 nach Aufforderung. Bei Einsatz von Nachunternehmern: Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder Formblatt 124. Bei Eignungsleihe: Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder Formblatt 124 sowie Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für das Unternehmen, und eine Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers. Bieter ohne Sitz in Deutschland: gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes. Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 auf gesondertes Verlangen. Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) wird vom Auftraggeber angefordert. Ausländische Bieter: gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes.

    Quelle

    Keine Quelle in den Unterlagen gefunden. Prüfe die Anforderung anhand der Vergabeunterlagen.

  • Beschreibung

    Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Umsatzangaben für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der zu vergebenden Leistung und der Bauzeit stehen, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder das Formblatt 124 für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.

    Dokumentationsanforderung

    Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Bei präqualifizierten Unternehmen: gültiger PQ-Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich, sofern die Umsatzangaben für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der zu vergebenden Leistung und der Bauzeit stehen. Bei nicht präqualifizierten Bietern: Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 nach Aufforderung. Bei Einsatz von Nachunternehmern: Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder Formblatt 124. Bei Eignungsleihe: Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder Formblatt 124 sowie Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für das Unternehmen, und eine Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers. Bieter ohne Sitz in Deutschland: gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes. Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) wird vom Auftraggeber angefordert. Ausländische Bieter: gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes.

    Quelle

    Keine Quelle in den Unterlagen gefunden. Prüfe die Anforderung anhand der Vergabeunterlagen.

  • Beschreibung

    Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQEintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder das Formblatt 124 für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.

    Dokumentationsanforderung

    Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Bei präqualifizierten Unternehmen: gültiger PQEintrag für den entsprechenden Leistungsbereich, sofern 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Zusätzliche Einzelnachweise können bei Bedarf eingereicht werden. Bei nicht präqualifizierten Bietern: Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 nach Aufforderung. Bei Einsatz von Nachunternehmern: Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder Formblatt 124. Bei Eignungsleihe: Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder Formblatt 124 sowie Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für das Unternehmen, und eine Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers. Bieter ohne Sitz in Deutschland: gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes. Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) wird vom Auftraggeber angefordert. Ausländische Bieter: gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes.

    Quelle

    Keine Quelle in den Unterlagen gefunden. Prüfe die Anforderung anhand der Vergabeunterlagen.

  • Beschreibung

    Der Bieter muss einen Ablaufplan und einen Ressourcenplan einreichen.

    Dokumentationsanforderung

    Ablaufplan und Ressourcenplan sind mit dem Angebot einzureichen.

    Quelle

    Keine Quelle in den Unterlagen gefunden. Prüfe die Anforderung anhand der Vergabeunterlagen.

Zuschlagskriterien

  • Beschreibung

    Preis 100%

    Quelle

    Keine Quelle in den Unterlagen gefunden. Prüfe die Gewichtung anhand der Vergabeunterlagen.

Frühere Gewinner

  • Gegen wen treten Sie an?

    Die Anbieter, die ähnliche Aufträge bei Bundesrepublik Deutschland diese vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung gewonnen haben

Aus der Bekanntmachung

  • Bundesrat - Anbau mit Besucherzentrum - Leipziger Str. 3-4, D-10117 Berlin Küchentechnische Anlagen nach DIN 18355, 18379, 18381, 18382 - VE4-18.1

  • Kontakt

    Referat A 4.1 - Vergabesachgebietnadine.bethke@bbr.bund.de
  • Typ
    Wettbewerb
  • Ort
    Berlin
  • Hauptcode
    Bauarbeiten
    45000000
  • 39314000Industrielle Kücheneinrichtungen45331231Installation von kältetechnischen Anlagen45421151Installation von Einbauküchen

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  • Bundesrepublik Deutschland diese vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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    Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, benötigt Fliesen- und Plattenarbeiten (DIN 18352 - VE 3-22.1) für den Anbau mit Besucherzentrum des Bundesrates in Berlin. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises (100 %). Als Qualifikationsnachweis ist die Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis oder die Vorlage von Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 erforderlich.

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    Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland vergibt in Berlin Bauleistungen für die Küchentechnik des Erweiterungsbaus BKE, mit einer Ausführungsdauer von 32 Monaten. Der Auftrag umfasst küchentechnische Anlagen einschließlich Thekenverkleidungen aus aufwendig verarbeitetem Acryl-Kunststein. Gefordert sind drei vergleichbare Referenzprojekte mit jeweils mindestens 250.000 Euro netto Auftragswert sowie nachgewiesene Erfahrung mit solchen Anlagen und der Acryl-Kunststeinverarbeitung im eigenen Betrieb; für beteiligte Beschäftigte kann außerdem eine Sicherheitsüberprüfung Ü1 oder Ü2 erforderlich sein. Bieter müssen zudem durchschnittliche Jahresumsätze von mindestens 2 Millionen Euro netto in den letzten drei Jahren belegen. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis (100 %).

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