Busverkehrsleistungen im Linienbündel 1 (Stadtverkehr Steinfurt)
Fergetransport
Der Kreis Steinfurt benötigt Busverkehrsleistungen für den öffentlichen Personennahverkehr (Linienbündel 1, Stadtverkehr Steinfurt) sowie Fahrten im freigestellten Schülerverkehr für Sport- und Schwimmfahrten der städtischen Schulen in Steinfurt über einen Zeitraum von 5 Jahren. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des Wertungspreises (100 %), wobei die zu erwartende Preissteigerung bei zeit- und fahrleistungsbezogenen Kosten berücksichtigt wird. Als Qualifikationsanforderung ist der Nachweis von mindestens einer Referenz über Nahverkehrsleistungen, die in den letzten 3 Jahren erbracht wurden, erforderlich.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Zentrale Vergabestelle
- Kontakttelefon
- +49 2551691290
- Kontakt-E-Mail
- vergabestelle@kreis-steinfurt.de
- Adresse
- Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt
Gegenstand der Vergabe sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr gemäß § 42 PBefG (Los 1) sowie Fahrten im freigestellten Schülerverkehr zur Durchführung von Sport- und Schwimmfahrten für die städtischen Schulen (Los 2) in der Stadt Steinfurt.
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Der Bieter kalkuliert sein Angebot unter Verwendung der beigefügten Kalkulationsblätter (Anlage 1, Vordruck 2 Kalkulationsblätter) für ein Normjahr mit 189 Schultagen. Der Bieter kalkuliert den Angebotspreis für Los 1 ohne Umsatzsteuer (netto) bzw. für Los 2 mit der zum Angebotszeitpunkt geltenden Umsatzsteuer (7 %) und in vollen Eurocent. Den Zuschlag erhält das preisgünstigste Angebot je Los. Neben dem Vollkostenpreis laut Kalkulationsblatt wird beim Wertungspreis für Los 1 die zu erwartende Preissteigerung bei den Preisbestandteilen A2 (zeitbezogene Kosten) und A3 (fahrleistungsbezogene Kosten) berücksichtigt: Für den Zeitraum des Auftrags sind spürbare Preissteigerungen bei diesen Preisbestandteilen zu erwarten, insbesondere im Bereich der Energiekosten, die aus heutiger Sicht nicht bezifferbar sind. Für den Wertungspreis wird unterstellt, dass die Summe der Preisbestandteile im Mittelwert der Vertragslaufzeit (2027-2032) um 15 Prozent über dem Niveau des Angebotspreises liegen wird. Daher wird für den Wertungspreis ein Aufschlag von 15 Prozent auf die Summe der genannten Preisbestandteile der einzelnen Angebote vorgenommen. Damit ermittelt sich der Wertungspreis wie folgt: Vollkostenpreis + 0,15 * (Preisbestandteil A2 + Preisbestandteil A3) = Wertungspreis. Der Auftraggeber wird das bzw. die insgesamt für ihn am wirtschaftlichsten Angebote (unter Berücksichtigung aller Einzel- und Gesamtangebote) bezuschlagen. Wird ein Kombinationsangebot für zwei Lose abgegeben und ist der angebotene Wertungspreis für das Kombinationsangebot günstiger als die Summe der günstigsten Wertungspreise der einzelnen Lose, erhält das Kombinationsangebot den Zuschlag. Wird kein Kombinationsangebot abgegeben oder ist der Wertungspreis für die Kombinationsangebote teurer als die Summe der günstigsten Wertungspreise der einzelnen Lose, dann erhält den Zuschlag das jeweils preisgünstigste Angebot je Los.
Bewertungsmethode
Der Zuschlag erhält das preisgünstigste Angebot je Los. Für den Wertungspreis wird ein Aufschlag von 15 Prozent auf die Summe der Preisbestandteile A2 (zeitbezogene Kosten) und A3 (fahrleistungsbezogene Kosten) der einzelnen Angebote vorgenommen. Der Auftraggeber wird das bzw. die insgesamt für ihn am wirtschaftlichsten Angebote (unter Berücksichtigung aller Einzel- und Gesamtangebote) bezuschlagen. Wird ein Kombinationsangebot für zwei Lose abgegeben und ist der angebotene Wertungspreis für das Kombinationsangebot günstiger als die Summe der günstigsten Wertungspreise der einzelnen Lose, erhält das Kombinationsangebot den Zuschlag. Wird kein Kombinationsangebot abgegeben oder ist der Wertungspreis für die Kombinationsangebote teurer als die Summe der günstigsten Wertungspreise der einzelnen Lose, dann erhält den Zuschlag das jeweils preisgünstigste Angebot je Los.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 (Russlandsanktionen).
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung.
Beschreibung
Der Bieter muss über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügen, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden.
Dokumentationsanforderung
Erklärung des Bieters, dass er über ausreichende wirtschaftliche Mittel verfügt. Im Falle einer Anforderung des Auftraggebers in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote, muss der Bieter dies durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen können.
Beschreibung
Der Bieter muss über spezielle Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügen, die zur Durchführung der ÖPNV-Leistungen erforderlich sind. Es muss davon ausgegangen werden können, dass der Bieter die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Dokumentationsanforderung
Vorlage von mindestens einer Referenz über vom Bieter in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Beschreibung
Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Wenn sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung in der Planung und Organisation verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt werden.
Dokumentationsanforderung
Nachweis durch eine Vereinbarung mit dem Dritten oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt und dem Abschnitt 2.1.6. Ausschlussgründe sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
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- Auftraggeber
- Kreis Steinfurt
- Titel
- Busverkehrsleistungen im Linienbündel 1 (Stadtverkehr Steinfurt)
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Steinfurt
- Dauer
- 5 Jahre