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    Busverkehrsleistungen im Linienbündel 4 im Landkreis Nürnberger Land

    Landkreis Nürnberger Land

    Busverkehrsleistungen im Linienbündel 4 im Landkreis Nürnberger Land

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      18. sep. kl. 08:4018. september 2026 kl. 08:40
    2. Eröffnungstermin

      11. nov. kl. 12:3011. november 2026 kl. 12:30
    3. Angebotsfrist

      11. nov. kl. 12:3011. november 2026 kl. 12:30
    4. Bindefrist

      1. feb. kl. 12:301. februar 2027 kl. 12:30
    5. Vertragsbeginn

      12. des. kl. 00:0012. desember 2027 kl. 00:00
    6. Vertragsende

      31. aug. kl. 00:0031. august 2037 kl. 00:00

    Brief

    Ausschreibungssuche/Landkreis Nürnberger Land/Busverkehrsleistungen im Linienbündel 4 im Landkreis Nürnberger Land
    Brief

    Fergetransport

    Der Landkreis Nürnberger Land benötigt Busverkehrsleistungen für das Linienbündel 4 in Nürnberger Land. Der Vertrag umfasst die Linien 344, 345 und 346 mit einer jährlichen Verkehrsleistung von rund 334.000 Fahrplankilometern im festen Linienverkehr und zusätzlich ca. 385.000 Fahrplankilometern als anmeldepflichtiger Bedarfsverkehr (Rufbus). Der Dienstleistungsvertrag beginnt am 12. Dezember 2027 und endet am 31. August 2037. Die Vergabe erfolgt auf Basis des Preises. Als Qualifikationsanforderung muss der Bieter mindestens eine Referenz über den Betrieb von Linienverkehren nach § 42 PBefG oder Vergleichbarem als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer mit einem Umfang von mindestens 100.000 km/Jahr in den letzten drei Jahren nachweisen.

    Über das Angebot

      Zur Vergabe kommen die Verkehre im Linienbündel 4 Folgende Leistungen werden vom Linienbündel umfasst: Linie 344 Bullach – Simonshofen – Lauf a. d. Pegn. Linie 345 Schnaittach – Großbellhofen – Kirchröttenbach – Eschenau – Lauf a. d. Pegn. Linie 346 Hub – Nuschelberg – Lauf a. d. Pegn. Die zu erbringende Verkehrsleistung im festen Linienverkehr beläuft sich auf rund 334.000 Fahrplankilometer pro Jahr. Ergänzend werden ca. 385.000 Fahrplankilometer als voran- meldepflichtiger Bedarfsverkehr (Rufbus) angeboten. Der Verkehr ist am 12.12.2027 (= erster Betriebstag) aufzunehmen. Der ÖDA endet mit Ablauf des 31.08.2037 (= letzter Betriebstag).

      Kontakttelefon
      +4991239506376
      Kontakt-E-Mail
      oepnv@nuernberger-land.de
      Adresse
      Waldluststr. 1, 91207 Lauf a. d. Pegnitz

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    Zuschlagskriterien

    • Beschreibung

      Preis

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Der Bieter hat durch Eigenerklärung zu bestätigen, dass er über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die hier genannten Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.

      Dokumentationsanforderung

      Eigenerklärung

    • Beschreibung

      Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der vergabegegenständlichen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Hierzu ist es erforderlich, dass der Bieter über Personal verfügt, das über Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation über die Erbringung vorgenannter als Referenz(en) angegebener Nahverkehrsleistungen verfügt. Von Erfahrung in verantwortlicher Position wird bei solchen Personen ausgegangen, die entweder über eine gesetzliche bzw. organschaftliche Vertretungsmacht für das Verkehrsunternehmen, oder über einen Hochschulabschluss und/oder eine Qualifikation als Betriebsleiter nach BOKraft und/oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen. Die Planung und Organisation eines Verkehrsangebots muss mindestens die Tätigkeitsbereiche Personalakquise, Beschaffung von Fahr-zeugen, Sicherstellung von Wartung und Instandhaltung der einzusetzenden Fahrzeuge, Betriebsplanung und Disposition, sowie die Abrechnung der Verkehrsleistungen umfassen. Es ist nicht erforderlich, dass die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen durch eine einzelne Person erlangt wurde, sondern es ist ausreichend, wenn die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen in Summe bei verschiedenen Personen vorhanden ist. Die Verfügbarkeit von Personal, das über Erfahrung als Betriebspersonal (insbesondere Busfahrer) verfügt, ist für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters nicht erforderlich. Als Mindestvoraussetzung ist mindestens eine Referenz über das Betreiben von Linienverkehren nach § 42 PBefG oder Vergleichbarem als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer mit einem Umfang der referenzierten Leistung von mindestens 100.000 km / Jahr zu benennen. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.

      Dokumentationsanforderung

      Die Bieter haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach Art und Umfang zu benennende geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen einzureichen. Die Nachweise sind im Wege der Eigenerklärung auf dem Vordruck 4 der Anlage 12 zu erbringen, unter Angabe der dortigen Parameter. Hierzu gehört auch die Angabe derjenigen Fachkräfte, die im Rahmen der Planung und Organisation der zu erbringenden Leistungen eingesetzt wurden und die über die vorgenannte erforderliche Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation verfügen (einschließlich Angaben zur jeweiligen Qualifikation und individuellen Erfahrung dieser Fachkräfte in den o.g. Tätigkeitsbereichen sowie zum Umfang und zum Tätigkeitsbereich, in dem die jeweilige Person in verantwortlicher Position in der referenzierten Leistung mitgewirkt hat).

    • Beschreibung

      Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Wenn sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu ersetzen.

      Dokumentationsanforderung

      Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    Landkreis Nürnberger Land
    Titel
    Busverkehrsleistungen im Linienbündel 4 im Landkreis Nürnberger Land
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Nürnberger Land

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    • Landkreis Fürth

      Fergetransport

      Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr

      Der Landkreis Fürth benötigt Dienstleistungen im öffentlichen Personenverkehr für das Linienbündel 2 „Zirndorf / Oberasbach“ mit den VGN-Linien 101, 102, 103 und 104. Die Dienstleistungen umfassen eine jährliche Verkehrsleistung von ca. 696.095 km und 35.537 Fahrplanstunden in der Basisvariante, mit einer optionalen Variante von ca. 700.455 km und 35.751 Fahrplanstunden. Der Vertrag läuft vom 12.12.2027 bis zum 08.12.2035. Die Vergabe erfolgt auf Basis des Preises, wobei eine erwartete Preissteigerung bei den Fahrpersonalkosten und variablen Fahrzeugkosten berücksichtigt wird. Bewerber müssen Referenzen über Nahverkehrsleistungen der letzten 3 Jahre vorlegen, nachweisen, dass sie Linienverkehre nach § 42 PBefG oder vergleichbarem als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer betreiben oder in artverwandten Geschäftsfeldern tätig sind.

      Wettbewerb3. sep. 2026
      26. okt. 2026(34 Tage)
    • Landratsamt Main-Spessart

      Fergetransport

      Busverkehrsleistungen im Stadtbusverkehr Marktheidenfeld

      Das Landratsamt Main-Spessart benötigt Busverkehrsleistungen für den Stadtbusverkehr Marktheidenfeld (Linie 681) in Main-Spessart, Deutschland. Der Vertrag läuft vom 1. August 2027 bis zum 31. Juli 2032. Die Vergabe erfolgt auf Basis des Preises. Als Qualifikationsanforderungen sind Referenzen über Nahverkehrsleistungen des Bieters aus den letzten 3 Jahren einzureichen.

      Wettbewerb19. aug. 2026
      21. sep. 2026(0 Tage)
    • Landratsamt Main-Spessart

      Fergetransport

      Linienbündel 3 und 6 im Landkreis Main-Spessart (Lose 1 bis 3)

      Das Landratsamt Main-Spessart benötigt Personenbeförderungsleistungen für die Linienbündel 3 und 6 im Landkreis Main-Spessart über einen Zeitraum von 10 Jahren. Die Vergabe erfolgt in drei Losen. Der Zuschlag wird ausschließlich auf Basis des Preises erteilt. Als Qualifikationsanforderung muss der Bieter Referenzen über Nahverkehrsleistungen vorlegen, die er in den letzten 3 Jahren erbracht hat.

      Wettbewerb4. aug. 2026
      21. sep. 2026(0 Tage)
    • Regionaler Nahverkehrsverband Marburg-Biedenkopf (RNV)

      Persontransporttjenester

      Linienbündel LMR Nord

      Der Regionale Nahverkehrsverband Marburg-Biedenkopf (RNV) benötigt öffentliche Nahverkehrsleistungen im Busverkehr für die Linien MR-61, MR-62, MR-63, MR-64 und MR-65 im Landkreis Marburg-Biedenkopf, der Stadt Marburg bzw. dem Landkreis Waldeck-Frankenberg. Die Leistungen umfassen im Kalenderjahr 2028 insgesamt ca. 0,557 Mio. Nutzwagenkilometer. Die Vergabe erfolgt auf Basis des Preises (100%). Als Qualifikationsanforderungen sind der Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, eine Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) sowie Referenzen über im "Rollgeschäft" erbrachte Busverkehrsleistungen im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen erforderlich, wobei mindestens eine Verkehrsleistung anzugeben ist, die einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 275 Tsd. Nutzwagenkilometer pro Jahr aufweist und für mindestens 12 volle Monate im Referenzzeitraum (2023, 2024, 2025, 2026) erbracht wurde. Zudem ist der Nachweis der fachlichen Eignung gemäß VO (EG) Nr. 1071/2009 und § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV erforderlich, beispielsweise durch eine Bescheinigung der IHK.

      Wettbewerb31. aug. 2026
      23. okt. 2026(31 Tage)
    • Würzburger Straßenbahn GmbH

      Fergetransport

      Personenbeförderung nach dem PBefG

      Die Würzburger Straßenbahn GmbH benötigt die Anmietung von Kraftomnibussen und die Erbringung von Personenbeförderungsdienstleistungen in Würzburg. Der Vertrag umfasst Dienstleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen nach BOKraft. Die Zuschlagskriterien basieren zu 50 % auf dem Preis und zu 50 % auf dem Preis laut Kalkulationsblatt. Bewerber müssen eine Bescheinigung über ihre fachliche Eignung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 PBefG i.V.m. § 3 PBZugV vorlegen, einen jährlichen Nettoumsatz von mindestens 450.000 Euro im Bereich der zu vergebenden Leistungen nachweisen, durchschnittlich mindestens 5 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente) im laufenden Jahr 2026 beschäftigen und eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung besitzen. Zudem ist mindestens eine Referenz für Dienstleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen nach BOKraft ab dem 01.01.2022 erforderlich.

      Wettbewerb18. sep. 2026
      21. okt. 2026(29 Tage)