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    Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in den Linienbündeln 8 und 9 im Main-Kinzig-Kreis

    Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig mbH

    Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in den Linienbündeln 8 und 9 im Main-Kinzig-Kreis

    1. Planungsbekanntmachung veröffentlicht

      24. aug. kl. 10:2824. august 2026 kl. 10:28
    2. Vertragsbeginn

      25. juni kl. 00:0025. juni 2028 kl. 00:00

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig mbH/Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in den Linienbündeln 8 und 9 im Main-Kinzig-Kreis
    Brief

    Fergetransport

    Die Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig mbH plant die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in den Linienbündeln 8 und 9 im Main-Kinzig-Kreis an die Regionalverkehr Main-Kinzig GmbH. Dieser Auftrag umfasst fahrplanmäßige und bedarfsabhängige Verkehrsdienste sowie Linienbedarfsverkehre, einschließlich der Bereitstellung von Fahrzeugen, Infrastruktur und Ladeinfrastruktur für E-Busse, sowie Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren.

    Über das Angebot

      Der Main-Kinzig-Kreis ist nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG) Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Als Aufgabenträger ist der Kreis gemäß § 5 Abs. 4 ÖPNVG zugleich zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und als solche befugt, öffentliche Dienstleistungsauftrage zu vergeben und allgemeine Vorschriften aufzustellen. Der Kreis hat von der Möglichkeit nach § 6 Abs. 1 Satz 1 ÖPNVG Gebrauch gemacht und seine Befugnisse einschließlich der Zuständigkeit nach § 5 Abs. 4 ÖPNVG durch Beleihung auf die Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig mbH (kurz: KVG Main-Kinzig) übertragen. Die KVG Main-Kinzig beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 6 Abs. 1 ÖPNVG i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen an die Regionalverkehr Main-Kinzig GmbH (kurz: RVMK), Barbarossastraße 26, 63571 Gelnhausen, Telefon: 06051-84-3290 direkt zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 2 Abs. 1 ÖPNVG. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste in den Linienbündeln 8 und 9 im Main-Kinzig-Kreis wie im ergänzenden Dokument (siehe 2.1.4. Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Dies beinhaltet Verkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen, insbesondere Bussen und PKW. Umfasst sind fahrplanmäßige sowie bedarfsabhängige Verkehrsdienste und Linienbedarfsverkehre. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Betriebsbeginn auf ca.1,7 (+ 0,05) Mio. Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG (ohne Bedarfsverkehre). Die zum Betriebsbeginn umfassten Personenverkehrsdienste und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur wie auch der Ladeinfrastruktur für E-Busse. Ferner umfasst sind Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV). Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden.

      Kontakttelefon
      06181-9192-0
      Kontakt-E-Mail
      info@kvgmk.de
      Adresse
      Nürnberger Str. 41, 63450 Hanau

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    Auftraggeber
    Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig mbH
    Titel
    Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in den Linienbündeln 8 und 9 im Main-Kinzig-Kreis
    Typ
    Planung
    Hauptcode
    60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Main-Kinzig-Kreis
    Dauer
    15 Jahre

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      Der Landkreis Nienburg/Weser plant die Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel 3 „Nienburg – Marklohe – Liebenau – Steyerberg – Stolzenau – Uchte – Rahden“ an die Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH (VGH). Der Vertrag umfasst Personenverkehrsdienste im Umfang von ca. 1,2 Millionen Fahrplankilometern pro Jahr und verpflichtet den Betreiber zur Bereitstellung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur. Die VGH hat den Vertrag heute.

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      Der Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel „Verden Ost“. Der ZVBN beabsichtigt, diesen Auftrag direkt an die Verdener Verkehrsgesellschaft mbH (VVG) zu vergeben, die voraussichtlich auch den aktuellen Vertrag innehat. Der Vertrag umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste des Linienbündels „Verden Ost“ im Landkreis Verden, einschließlich Buslinien und flexibler Bedienformen, mit einem geschätzten Umfang von ca. 1,28 Mio. Fahrplankilometern pro Jahr.

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      Die Wissenschaftsstadt Darmstadt plant die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an die HEAG mobilo GmbH zur Erbringung von On-Demand-Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr, einschließlich bedarfsabhängiger Verkehre und der Bereitstellung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 10 Jahren und umfasst ein jährliches Volumen von ca. 1.184.400 Kilometern. Die HEAG mobilo GmbH hat diesen Vertrag heute.

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