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    Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg und der kreisfreien Stadt Aschaffenburg gemäß Art. 5 Abs. 2 Satz 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370) an einen internen Betreiber

    Landkreis Aschaffenburg

    Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg und der kreisfreien Stadt Aschaffenburg gemäß Art. 5 Abs. 2 Satz 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370) an einen internen Betreiber

    1. Planungsbekanntmachung veröffentlicht

      19. okt. kl. 04:5619. oktober 2026 kl. 04:56
    2. Vertragsbeginn

      1. des. kl. 00:001. desember 2027 kl. 00:00

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Landkreis Aschaffenburg/Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg und der kreisfreien Stadt Aschaffenburg gemäß Art. 5 Abs. 2 Satz 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370) an einen internen Betreiber
    Brief

    Fergetransport

    Der Landkreis Aschaffenburg plant die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr an einen internen Betreiber. Die Leistung umfasst die Linienbündel Citybus Hösbach, Main-Kahl-Kinzig und Citybus Alzenau im Gebiet des Landkreises und der Stadt Aschaffenburg, mit einem Umfang von ca. 1.568.500 Fahrplan-km im Linienverkehr. Die Vergabe erfolgt als Gesamtleistung, und interessierte Parteien können das Ergänzungsdokument mit wesentlichen Anforderungen auf der Webseite des Landkreises Aschaffenburg einsehen.

    Über das Angebot

      Der Landkreis Aschaffenburg ist gemäß Art. 8 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) Aufgabenträger für den ÖPNV und damit gemäß Art. 8 Abs. 3 BayÖPNVG zuständige Behörde für die Vereinbarung oder Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen i. S. v. Art. 2 lit. b und VO 1370. Er ist zudem von der Stadt Aschaffenburg, die ihrerseits gemäß Art. 8 Abs. 1 BayÖPNVG Aufgabenträgerin für den ÖPNV und damit gemäß Art. 8 Abs. 3 BayÖPNVG zuständige Behörde für die Vereinbarung oder Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen i. S. v. Art. 2 lit. b und c VO 1370 in ihrem Gebiet ist, mandatiert, für die aus dem Landkreis in die Stadt ein- bzw. ausbrechenden öffentlichen Personenverkehrsdienste gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im o.a. Sinne aufzuerlegen. Der Landkreis beabsichtigt eine Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für die Erbringung von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen nach § 8a Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Art. 5 Abs. 2 Satz 1 VO 1370 an einen internen Betreiber als Gesamtleistung zu vergeben. Die zu vergebende Leistung umfasst die Linienbündel Citybus Hösbach, Main-Kahl-Kinzig und Citybus Alzenau samt dem ehemaligen Bündel Maintal-Nord, welches im Bündel Citybus Alzenau aufgeht, im Gebiet des Landkreises und der Stadt Aschaffenburg. Für die einzuhaltenden Standards wird auf den Nahverkehrsplan für die Region Bayerischer Untermain (Stadt Aschaffenburg, Landkreis Aschaffenburg, Landkreis Miltenberg) verwiesen (https://www.amina-verbund.de/wp-content/uploads/2025/08/Nahverkehrsplan-Bayerischer-Untermain-2025.pdf). Der Landkreis Aschaffenburg als zuständige Behörde kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 VO 1370 sowie nach § 8a Abs. 2 PBefG nach. Die von dem beabsichtigten öDA erfassten Verkehrsleistungen umfassen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Diese Anforderungen dienen der Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung nach § 8 Abs. 3 PBefG. Sie ergeben sich aus einem ergänzenden Dokument (Ergänzungsdokument) nach § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG, das wesentliche Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a Satz 3 bis 5 PBefG enthält. Das Ergänzungsdokument wird auf der Internetseite https://www.landkreis-aschaffenburg.de/Service-und- Verwaltung/Verwaltung/Ausschreibungen-und-Vergaben/ zur Verfügung gestellt. Die Verkehrsleistung beläuft sich auf ca. 1.568.500 Fahrplan-km im Linienverkehr insgesamt. Die konkreten Fahrpläne sind in dem Ergänzungsdokument verlinkt. Die Vergabe der beschriebenen Verkehrsleistung ist als Gesamtleistung nach § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG zu versagen. Der Landkreis behält sich vor, den öDA während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages an veränderte Verkehrsbedürfnisse (insb. Schülerbeförderungsbedürfnisse), den Nahverkehrsplan sowie gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen anzupassen. Die Änderungen können sich u. a. auf den Verlauf der Linie, das Fahrplan- und Tarifangebot sowie Qualitätsanforderungen erstrecken. Der Landkreis Aschaffenburg behält sich vor, zusätzliche Angebote mit alternativen/flexiblen Bedienformen zu planen, die den Leistungsumfang erweitern. Änderungen vor Vergabe werden durch eine Berichtigung nach Art. 7 Abs. 2 UAbs. 2 VO 1370veröffentlicht. Die Einräumung eines ausschließlichen Rechts im Sinne des Artikels 3 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 2 lit. f) VO 1370nach Maßgabe von § 8a Abs. 8 PBefG ist vorgesehen. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen auf den in den Fahrplänen genannten Linien vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Der zeitliche Umfang ist beschränkt auf den Zeitraum der Leistungserbringung zzgl. einer Stunde vor und nach den Betriebszeiten. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG. Die Laufzeit der Vergabe wird bis zum 31.12.2029 beschränkt. Sie beginnt am 01.12.2027.

      Kontaktperson
      Herr Christian Münstermann
      Kontakttelefon
      +49 6021 394-1220
      Kontakt-E-Mail
      nahverkehr@lra-ab.bayern.de
      Adresse
      Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg

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    Zuschlagskriterien

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    Qualifikationsanforderungen

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    Auftraggeber
    Landkreis Aschaffenburg
    Titel
    Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg und der kreisfreien Stadt Aschaffenburg gemäß Art. 5 Abs. 2 Satz 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370) an einen internen Betreiber
    Typ
    PlanungPräqualifikation
    Hauptcode
    60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Aschaffenburg, Landkreis
    Dauer
    25 Monate

    Aktive ähnliche Ausschreibungen

    • Kreis­verkehrs­gesellschaft Offenbach mbH

      Persontransporttjenester

      Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Linien- und Linienbedarfsverkehr mit Kraftomnibussen und Kraftfahrzeugen im Verkehrsnetz West-Mitte-Feinerschließung

      Die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenverkehrsdienste im öffentlichen Personennahverkehr, einschließlich Linien- und Linienbedarfsverkehr mit Bussen und PKW, sowie Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung im Rhein-Main-Verkehrsverbund. Interessierte Lieferanten können sich an der Marktdialogphase beteiligen, um Input für die Gestaltung des Verkehrsnetzes West-Mitte-Feinerschließung zu geben.

      Planung1. okt. 2026
    • Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

      Fergetransport

      Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gemäß Art. 5 Abs. 1 VO/1370 Verbindung mit § 108 Abs. 1 GWB an einen Inhouse-Betreiber

      Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge plant die Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr. Die zu vergebende Leistung umfasst die im Ergänzungsdokument aufgeführten Linien im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, wobei die Verkehrsleistung ca. 13.035.081 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr beträgt. Interessierte Lieferanten können eigenwirtschaftliche Anträge stellen, die sich auf die Gesamtleistung beziehen müssen, da Anträge für Teilleistungen gemäß § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG abgelehnt werden.

      Planung25. juni 2026
    • Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig mbH

      Fergetransport

      Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in den Linienbündeln 8 und 9 im Main-Kinzig-Kreis

      Die Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig mbH plant die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in den Linienbündeln 8 und 9 im Main-Kinzig-Kreis an die Regionalverkehr Main-Kinzig GmbH. Dieser Auftrag umfasst fahrplanmäßige und bedarfsabhängige Verkehrsdienste sowie Linienbedarfsverkehre, einschließlich der Bereitstellung von Fahrzeugen, Infrastruktur und Ladeinfrastruktur für E-Busse, sowie Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren.

      Planung24. aug. 2026
    • Main-Tauber-Kreis

      Fergetransport

      Vergabeverfahren Main-Tauber und Maintal

      Der Main-Tauber-Kreis plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Buslinienverkehre in den Linienbündeln Ahorn-Boxberg, Creglingen, Bad Mergentheim-Süd, Külsheim, Bad Mergentheim-Lauda, Niederstetten, Tauberbischofsheim, Weikersheim, Wertheim und Maintal, mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis Dezember 2037. Die Vergabe erfolgt auf Basis der aktuellen Nahverkehrspläne der beteiligten Aufgabenträger. Das Angebot des Bieters muss die vom Verkehrsraum umfassten Verkehrsleistungen gemäß § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG umfassen und wird auf Grundlage der Gesamtleistung bewertet.

      Planung7. aug. 2026
      30. okt. 2026(6 Tage)
    • Landratsamt Heidenheim

      Persontransporttjenester

      Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen für Buslinien im Linienbündel Stadtverkehr Heidenheim im Landkreis Heidenheim nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

      Das Landratsamt Heidenheim plant die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen für Buslinien im Linienbündel Stadtverkehr Heidenheim. Der Auftrag umfasst die Verkehrsdienste auf mehreren Buslinien mit einem jährlichen Kilometerleistungsvolumen von ca. 780.000 km. Der ÖDA wird Regelungen zur Anpassung des Verkehrsangebots an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan enthalten.

      Planung21. juli 2026
      21. nov. 2026(28 Tage)