Durchführung Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr in den Linienbündeln "Oder-Spree/Bus" und "DALLI I"
Persontransporttjenester
Der Landkreis Oder-Spree plant die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen für die Erbringung von Beförderungsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr mit Kraftomnibussen und Personenkraftwagen im Zeitraum vom 01.01.2029 bis 31.12.2036. Der Gesamtumfang der Leistungen beträgt 6,4 Millionen Fahrplankilometer pro Normjahr für den Linienverkehr und 23.000 Betriebsstunden pro Normjahr für bedarfsabhängige Angebote, wobei vorzugsweise emissionsarme oder -freie Fahrzeuge einzusetzen sind.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Dezernat II, Amt für Kreisentwicklung und Infrastruktur, SB Mobilitätsplanung
- Kontakttelefon
- +49 3366 35-1806
- Kontakt-E-Mail
- oepnv@l-os.de
- Adresse
- Breitscheidstraße 7, 15848 Beeskow
Der Landkreis Oder-Spree beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße (VO 1370/2007) und Aufgabenträger gemäß § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sowie § 3 Abs. 3 ÖPNV-Gesetz des Landes Brandenburg die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007. Gegenstand der beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsaufträge (öDA) ist die Erbringung von Beförderungsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr nach §§ 42 und 44 PBefG mit Kraftomnibussen und Personenkraftwagen im Zeitraum 01.01.2029 bis 31.12.2036 im Landkreis Oder-Spree. Der Gesamtumfang der anzubietenden Leistungen nach § 42 PBefG beträgt auf Grundlage des bestehenden Referenzfahrplanes 6,4 Mio. Fahrplankilometer je Normjahr , darunter rund 1,25 Mio. Fahrplankilometer in den Stadtverkehrssystemen der Mittelzentren Erkner, Fürstenwalde/Spree und Eisenhüttenstadt. Fahrzeuge mit emissionsarmen oder -freien Antrieben, etwa im Sinne des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes, sind dabei vorzugsweise einzusetzen. Bedarfsabhängige Angebote in Form von fahrplangebundenen RufBussen nehmen abseits der Hauptverbindungsrelationen einen zunehmend wesentlichen Anteil ein und werden nach Vorgabe der zuständigen Behörde erbracht. Die Erbringung von Beförderungsleistungen nach § 44 PBefG soll einheitlich unter dem Produktnamen "DALLI Oderland-Spree" erfolgen. Der Gesamtumfang der Beförderungsdienstleistungen nach § 44 PBefG umfasst 23.000 Betriebsstunden je Normjahr und orientiert sich an den festgelegten Bedienzeiten. Für die Erbringung der Leistung werden insgesamt sechs barrierearm ausgestattete Personenkraftwagen zzgl. einer Reserve notwendig. Im Bediengebiet soll einerseits eine Anbindung der letzten Meile zu bestehenden Verbindungen im straßen- und schienengebundenen ÖPNV sichergestellt (Zu-/Abbringerfunktion) und andererseits der Flächenverkehr im ländlichen Raum durch die Schaffung direkter Verkehrsverbindungen ohne Umstieg gewährleistet werden (Erschließungsfunktion).
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- Auftraggeber
- Landkreis Oder-Spree, Der Landrat
- Titel
- Durchführung Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr in den Linienbündeln "Oder-Spree/Bus" und "DALLI I"
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Oder-Spree