Emissionsfreie Beförderung im freigestellten Schülerverkehr von und zum Adolf-Weber-Gymnasium in München - ab Schuljahr 2026-2027
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
Persontransporttjenester
Die Stadt Kaufbeuren hat mit Beförderungen Jürgen Franz eine Vereinbarung über die Erbringung von emissionsfreien Beförderungsdiensten für Schüler des Adolf-Weber-Gymnasiums in München getroffen. Die Dienstleistungen umfassen die Beförderung von Schülern von und zur Schule unter Verwendung von emissionsfreien Personenkraftwagen (Elektro-Pkw, Taxi oder Mietwagen gemäß PBefG). Der Vertrag hat einen Gesamtwert von 296.000 € und basiert auf durchschnittlich 185 Schultagen pro Jahr, was etwa 31.635 besetzten Kilometern pro Schuljahr entspricht. Die Stadt Kaufbeuren ist für die Beförderung aller Schüler aus Kaufbeuren zur nächstgelegenen Schule zuständig, wobei das Adolf-Weber-Gymnasium aufgrund seiner Spezialisierung auf hör- und sehbeeinträchtigte Schüler als die nächstgelegene geeignete Schule gilt.
Ergebnis
- Gewinner
- Beförderungen Jürgen Franz
- Anzahl Angebote
- 1
- Vertragswert
- 296.000 €
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Vergabestelle Stadt Kaufbeuren
- Kontakttelefon
- +49 8341437587
- Kontakt-E-Mail
- vergabe@kaufbeuren.de
- Adresse
- Kaiser-Max-Straße 1, 87600 Kaufbeuren
Beförderung im freigestellten Schülerverkehr unter Einsatz von Personenkraftwagen mit emissionsfreiem Antrieb (auf Grundlage des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes - SaubFahrzeugBeschG). Zugelassene Fahrzeuge: Elektro-Pkw (Taxi oder Mietwagen gem. PBefG). Bei durchschnittlich 185 Schultagen im Jahr ergeben sich, nach dem aktuellen Stand: - ca. 31.635,- Besetztkilometer pro Schuljahr. Die Stadt Kaufbeuren ist als Aufgabenträger für die Beförderung aller Schüler aus der Stadt Kaufbeuren zur nächstgelegenen Schule zuständig. Im vorliegenden Einzelfall erfolgt die Beförderung zum Adolf-Weber-Gymnasium in München. Aufgrund der besonderen Spezialisierung dieser Einrichtung auf die Beschulung und Integration von Schülerinnen und Schülern mit Hör- und Sehbeeinträchtigungen sowie Blindheit ist diese als die für den individuellen Förderbedarf nächstgelegene geeignete Schule im Sinne der Schülerbeförderungsverordnung anzusehen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung des Schülers von und zu der obengenannten Schule übernimmt. Die Schülerbeförderung zum genannten Schulstandort unterliegt spezifischen Rahmenbedingungen, auf die der Auftraggeber keinen oder nur bedingten Einfluss hat. Der Auftragnehmer hat über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg – insbesondere zum Schuljahreswechsel, jedoch auch unterjährig – mit Anpassungen der Beförderungsleistung zu rechnen. Diese Änderungen resultieren insbesondere aus: - Anpassungen der Stundenpläne, - sonstigen schulorganisatorischen Maßnahmen, - kurzfristigen Veränderungen der Abhol- und Rückfahrtzeiten an einzelnen Schultagen. Die Vergabe erfolgt als Gesamtlos. Die Kalkulation erfolgt auf Basis von Musterbeförderungsplänen, die die aktuelle Beförderungssituation abbilden. Die daraus abgeleiteten Jahreskilometerleistungen und Arbeitszeiten sind für das Angebot verbindlich. -Als vergütungsfähig gelten ausschließlich die Besetztkilometer. Dies umfasst die einfache Entfernung zwischen dem Wohnort des Schülers und der Schule sowie die entsprechende Rückfahrt mit dem Schüler. - Mit der Tagespauschale sind sämtliche Kosten abgegolten. Dies schließt insbesondere An- und Abfahrten vom Betriebshof zum ersten Aufnahmeort bzw. vom letzten Absetzort zum Betriebshof sowie Wartezeiten und Leerfahrten ein. Eine gesonderte Vergütung dieser Zeiten und Kilometer erfolgt nicht. Die vom Bieter zu erbringende Beförderungsleistung ist durch diese allgemeinen Rahmenbedingungen und die Vorgaben in der Leistungsbeschreibung definiert.
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Nachweis Eintragung ins Berufs-/Gewerbe-oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
Dokumentationsanforderung
Ausgefülltes Formblatt L_124 / L_1240 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit Nachweis Eintragung ins Berufs-/Gewerbe-oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Bietergemeinschaften oder Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben. Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter, den Unternehmen einer Bietergemeinschaft, wie auch von Nachunternehmern). Die o. g. Eignungsanforderungen können über den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
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- Auftraggeber
- Stadt Kaufbeuren
- Titel
- Emissionsfreie Beförderung im freigestellten Schülerverkehr von und zum Adolf-Weber-Gymnasium in München - ab Schuljahr 2026-2027
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
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