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    Empirische Untersuchung zum Gegenstand nach § 8 Absatz 2 und 3 des Wohnungslosenberichterstattungsgesetzes

    Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)

    Empirische Untersuchung zum Gegenstand nach § 8 Absatz 2 und 3 des Wohnungslosenberichterstattungsgesetzes

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      Feb 18, 10:00 PMFebruary 18, 2025 10:00 PM
    2. Vertragsbeginn

      Apr 1, 12:00 AMApril 1, 2025 12:00 AM
    3. Vertragsunterzeichnung

      Apr 17, 12:00 AMApril 17, 2025 12:00 AM
    4. Ergebnisbekanntmachung veröffentlicht

      Jun 29, 8:00 PMJune 29, 2025 8:00 PM
    5. Vertragsende

      May 15, 12:00 AMMay 15, 2026 12:00 AM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)/Empirische Untersuchung zum Gegenstand nach § 8 Absatz 2 und 3 des Wohnungslosenberichterstattungsgesetzes

    Zuschlag erteilt

    Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.

    Brief

    Mit dem im April 2020 in Kraft getretenen Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG) wurde die Voraussetzung für eine umfassende und repräsentative Datengrundlage über Wohnungslosigkeit geschaffen. Hierfür wurde zum einen ab 2022 eine jährliche Statistik aller am Stichtag des 31. Januar untergebrachten Wohnungslosen eingeführt. Dabei handelt es sich um eine Teilgruppe der Wohnungslosen in Deutschland. Untersuchungen belegen jedoch, dass ein großes Dunkelfeld an wohnungslosen Menschen besteht, die diese Hilfe nicht in Anspruch nehmen und deshalb für statistische Erhebungen schwer zugänglich sind. Deshalb sieht das WoBerichtsG in § 8 Abs. 2 vor, dass von Seiten des Bundes alle zwei Jahre, erstmalig im Jahr 2022, ein Bericht über Formen von Wohnungslosigkeit vorgelegt wird, der über die statistische Erfassung hinausgeht. Die Berichterstattung soll nach § 8 Abs. 3 insbesondere über Wohnungslose erfolgen, die a) temporär in regulärem Wohnraum wohnen, ohne damit einen Hauptwohnsitz zu begründen (insbesondere bei Freunden, Verwandten oder Bekannten unterkommen), oder b) ohne jede Unterkunft obdachlos sind. Bislang wurden zwei Wohnungslosenberichte (2022 und 2024) vorgelegt (siehe https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeffentlichungen/wohnen/wohnungslosenbericht-2024.html ). Ziel des Forschungsvorhabens ist die Schaffung der Wissensbasis zur Erstellung des 3. Wohnungslosenberichts im Jahr 2026. Das Vorhaben zielt gemäß § 8 Abs. 1 bis 3 darauf ab, Erkenntnisse zu Umfang und Struktur der nachfolgend genannten Formen von Wohnungslosigkeit zu gewinnen: a. „Wohnungslose, die temporär in regulärem Wohnraum wohnen, ohne damit einen Hauptwohnsitz zu begründen“ (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 WoBerichtsG). Dabei handelt es sich mindestens um Wohnungslose, die bei Freunden, Verwandten und Bekannten unterkommen. b. Wohnungslose, die „ohne jede Unterkunft obdachlos sind“ (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 WoBerichtsG). Dabei handelt es sich mindestens um Wohnungslose, die im Freien bzw. in einschlägigen Biwaks (u.a. unter Brücken, in Hauseingängen, in Kellern, in Abbruchhäusern, PKWs, Zelten oder Parks) übernachten. Straßenobdachlose, die Notunterkünfte mit Schlafgelegenheit aufsuchen, sind nicht Gegenstand dieser Untersuchung, da diese Personen über die Statistik nach § 1 i.V. mit § 3 Abs. 2 WoBerichtsG erfasst werden. Die hier zu vergebende Studie soll eine für das gesamte Bundesgebiet empirisch fundierte Abschätzung des Umfangs der genannten beiden Formen von Wohnungslosigkeit und Analysen zu deren grundlegender sozio-demografischer Struktur beinhalten. Die Stichprobenziehung und -größe muss die Repräsentativität der Ergebnisse gewährleisten und nach Möglichkeit auch Aussagen zu einzelnen Bundesländern zulassen. Sie soll sich auf die Wohnsituation der Betroffenen zum oben genannten Stichtag beziehen. Bei der Stichprobenziehung soll die Verteilung über Bundesländer, der Größe der Gebietskörperschaften sowie nach kreisangehörigen Gemeinden, Kreisen und kreisfreien Städten berücksichtigt werden. Als sinnvoll erachtet wird zudem, das Verhältnis zwischen schrumpfenden und wachsenden Städten sowie Städten ohne eindeutige Entwicklungsrichtung zu berücksichtigen. Die Befragungen der Wohnungslosen sollten in verschiedenen Sprachen ermöglicht werden.

    Ergebnis

    Gewinner
    Ryan's Midland Books
    Anzahl Angebote
    4
    Vertragswert
    451.399 €

    Über das Angebot

      Mit dem im April 2020 in Kraft getretenen Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG) wurde die Voraussetzung für eine umfassende und repräsentative Datengrundlage über Wohnungslosigkeit geschaffen. Hierfür wurde zum einen ab 2022 eine jährliche Statistik aller am Stichtag des 31. Januar untergebrachten Wohnungslosen eingeführt. Dabei handelt es sich um eine Teilgruppe der Wohnungslosen in Deutschland. Untersuchungen belegen jedoch, dass ein großes Dunkelfeld an wohnungslosen Menschen besteht, die diese Hilfe nicht in Anspruch nehmen und deshalb für statistische Erhebungen schwer zugänglich sind. Deshalb sieht das WoBerichtsG in § 8 Abs. 2 vor, dass von Seiten des Bundes alle zwei Jahre, erstmalig im Jahr 2022, ein Bericht über Formen von Wohnungslosigkeit vorgelegt wird, der über die statistische Erfassung hinausgeht. Die Berichterstattung soll nach § 8 Abs. 3 insbesondere über Wohnungslose erfolgen, die a) temporär in regulärem Wohnraum wohnen, ohne damit einen Hauptwohnsitz zu begründen (insbesondere bei Freunden, Verwandten oder Bekannten unterkommen), oder b) ohne jede Unterkunft obdachlos sind. Bislang wurden zwei Wohnungslosenberichte (2022 und 2024) vorgelegt (siehe https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeffentlichungen/wohnen/wohnungslosenbericht-2024.html ). Ziel des Forschungsvorhabens ist die Schaffung der Wissensbasis zur Erstellung des 3. Wohnungslosenberichts im Jahr 2026. Das Vorhaben zielt gemäß § 8 Abs. 1 bis 3 darauf ab, Erkenntnisse zu Umfang und Struktur der nachfolgend genannten Formen von Wohnungslosigkeit zu gewinnen: a. „Wohnungslose, die temporär in regulärem Wohnraum wohnen, ohne damit einen Hauptwohnsitz zu begründen“ (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 WoBerichtsG). Dabei handelt es sich mindestens um Wohnungslose, die bei Freunden, Verwandten und Bekannten unterkommen. b. Wohnungslose, die „ohne jede Unterkunft obdachlos sind“ (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 WoBerichtsG). Dabei handelt es sich mindestens um Wohnungslose, die im Freien bzw. in einschlägigen Biwaks (u.a. unter Brücken, in Hauseingängen, in Kellern, in Abbruchhäusern, PKWs, Zelten oder Parks) übernachten. Straßenobdachlose, die Notunterkünfte mit Schlafgelegenheit aufsuchen, sind nicht Gegenstand dieser Untersuchung, da diese Personen über die Statistik nach § 1 i.V. mit § 3 Abs. 2 WoBerichtsG erfasst werden. Die hier zu vergebende Studie soll eine für das gesamte Bundesgebiet empirisch fundierte Abschätzung des Umfangs der genannten beiden Formen von Wohnungslosigkeit und Analysen zu deren grundlegender sozio-demografischer Struktur beinhalten. Die Stichprobenziehung und -größe muss die Repräsentativität der Ergebnisse gewährleisten und nach Möglichkeit auch Aussagen zu einzelnen Bundesländern zulassen. Sie soll sich auf die Wohnsituation der Betroffenen zum oben genannten Stichtag beziehen. Bei der Stichprobenziehung soll die Verteilung über Bundesländer, der Größe der Gebietskörperschaften sowie nach kreisangehörigen Gemeinden, Kreisen und kreisfreien Städten berücksichtigt werden. Als sinnvoll erachtet wird zudem, das Verhältnis zwischen schrumpfenden und wachsenden Städten sowie Städten ohne eindeutige Entwicklungsrichtung zu berücksichtigen. Die Befragungen der Wohnungslosen sollten in verschiedenen Sprachen ermöglicht werden.

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      Kontakt-E-Mail
      ip2@bbr.bund.de

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    Zuschlagskriterien

    • Beschreibung

      s. Zuschlagskriterien

    Qualifikationsanforderungen

      Keine qualifikationsanforderungen in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
    Titel
    Empirische Untersuchung zum Gegenstand nach § 8 Absatz 2 und 3 des Wohnungslosenberichterstattungsgesetzes
    Typ
    ErgebnisPräqualifikation
    Hauptcode
    73000000Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Bonn, Kreisfreie Stadt
    Geschätzter Wert
    504.201,00 €

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      Nov 11, 2026(32 Tage)
      302.521 €
    • Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)

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      RahmenvereinbarungSep 8, 2026
      Oct 14, 2026(4 Tage)
      420.168 €
    • Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)

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      Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) benötigt Dienstleistungen im Bereich Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie damit verbundene Beratungsdienste für die Begleitung der Städtebauförderung, insbesondere Wissenstransfer und Quartierskonferenzen unter dem Titel "Neue Stadtquartiere im Austausch". Der maximale Gesamtauftragswert beträgt 168.067,22 EUR. Die Dienstleistungen sollen in Bonn erbracht werden. Als Qualifikationsanforderung sind Referenzen zu den genannten Dienstleistungen erforderlich.

      WettbewerbSep 10, 2026
      Oct 14, 2026(4 Tage)
      168.067 €
    • Bundesministerium für Arbeit und Soziales

      Statistikk og markedsundersøkelser

      Analyse der Verteilung von Vermögen in Deutschland

      Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) benötigt Dienstleistungen für ein Forschungsprojekt zur „Analyse der Verteilung von Vermögen in Deutschland“ in Berlin. Das Projekt soll die Analyse der Vermögensverteilung und ihre Entwicklung im Zeitverlauf fortsetzen, basierend auf Daten wie der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) und der Studie Private Haushalte und ihre Finanzen (PHF) der Bundesbank. Es sollen aktuelle Entwicklungstrends und deren Ursachen dargestellt, Auswertungen vorgenommen, Abgleiche mit anderen Datenquellen durchgeführt und die statistische Untererfassung von Hochvermögenden sowie der Einfluss von Vermögensübertragungen untersucht werden. Das Otto-Blume-Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e.V. hat heute einen ähnlichen Vertrag. Für die Qualifikation sind vertiefte Kenntnisse in quantitativen Methoden der empirischen Sozialforschung, Ökonometrie und Statistik sowie spezielle Fachkenntnisse in der Berechnung und Interpretation von Kennziffern der Vermögensverteilung erforderlich, nachzuweisen durch eine Referenzliste über Forschungsarbeiten, Vorhaben und Publikationen der letzten 3 Jahre. Zudem sind Kompetenz und Erfahrung in der empirischen Sozialforschung, insbesondere zu Fragen der Vermögensverteilung und der Aufbereitung/Auswertung einschlägiger Mikrodatensätze, durch Eigenerklärungen zu belegen. Die Projektleitung und Stellvertretung müssen namentlich benannt werden, ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Master) in Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften oder vergleichbaren Studienrichtungen nachweisen und mindestens dreijährige Berufserfahrung in den genannten Themenbereichen sowie mindestens dreijährige Führungserfahrung in empirischer Arbeitsmarkt- und Sozialforschung vorweisen.

      Wettbewerb mit QualifikationSep 14, 2026
      Oct 14, 2026(4 Tage)
    • Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

      Forsknings- og utviklingsvirksomhet og tilhørende konsulenttjenester

      Berufseinstieg und -verbleib in der Pflege - Sekundärdaten-analyse von BA-Daten (SIAB/IEB)

      Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) benötigt Dienstleistungen für eine Sekundärdatenanalyse von BA-Daten (SIAB/IEB) im Rahmen des Forschungsprogramms zur Pflegebildung und zum Pflegeberuf über einen Zeitraum von 4 Jahren. Der Auftrag konzentriert sich auf die empirische Untersuchung des Übergangs von Absolventen der generalistischen Pflegeausbildung in den Arbeitsmarkt und deren frühe berufliche Entwicklungsverläufe. Die Dienstleistungen sollen in Bonn erbracht werden. Die Vergabe erfolgt auf Basis von Qualität (Konzept) zu 60 % und Preis zu 40 %. Bewerber müssen mindestens drei vergleichbare Referenzen aus den letzten drei Jahren nachweisen, die einschlägige, langjährige Erfahrungen in der Aufgabenwahrnehmung belegen. Das eingesetzte Personal muss Expertise in quantitativer methodischer Sozialforschung mit Registerdaten und entsprechenden Analyseverfahren (multivariate Verfahren, Längsschnittuntersuchungen, Paneldatenanalyse) besitzen, nachzuweisen durch Berufserfahrung oder Studienabschlüsse in Gesundheits- und Sozialberufen.

      WettbewerbSep 15, 2026
      Oct 15, 2026(5 Tage)