Entsorgung von Klärschlamm, Rechengut sowie Sandfang- und Kanalspülgut
Abgelaufen
Das Vergabeverfahren ist abgelaufen, ohne dass ein Gewinner bekannt gegeben wurde.
Farlig avfall og spesialavfall
Die STADT NORDHAUSEN - Stadtentwässerungsbetrieb benötigt Dienstleistungen zur Entsorgung von Klärschlamm (ca. 3.000 t/a), Rechengut (ca. 40 t/a), Sandfang (ca. 55 t/a) und Kanalspülgut (ca. 35 t/a) in Nordhausen. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises (100%), der sich aus der Wertungssumme des Angebots zuzüglich der anfallenden Transportpreise zusammensetzt. Als Qualifikationsanforderungen müssen Unternehmen entweder im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen sein oder eine ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ bzw. eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen, die bei engerer Auswahl durch entsprechende Bescheinigungen (z.B. Handelsregistereintrag, Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung) zu bestätigen ist. Fachliche Nachweise gemäß Leistungsverzeichnis Seite 7 sind ebenfalls einzureichen.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- ICR/Vergabestelle
- Kontakttelefon
- +49 3631 6390
- Kontakt-E-Mail
- info@abwasser-nordhausen.de
- Adresse
- Robert-Blum-Straße 1, 99734 Nordhausen
Entsorgung von: Klärschlamm (ca. 3.000 t/a) Rechengut (ca. 40 t/a) Sandfang (ca. 55 t/a) Kanalspülgut (ca. 35 t/a)
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Das 100%ige Zuschlagskriterium ist der Gesamtpreis aus der Wertungssumme des Bieterangebots zzgl. der anfallenden Tranportpreise (aus einem bestehenden Transportvertrag)!
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Der Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle.
Dokumentationsanforderung
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ (ist den Vergabeunterlagen beigefügt) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Von nicht präqualifizierten Unternehmen sind daher auf gesondertes Verlangen gemäß „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ vorzulegen: der Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Beschreibung
Eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung.
Dokumentationsanforderung
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ (ist den Vergabeunterlagen beigefügt) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Von nicht präqualifizierten Unternehmen sind daher auf gesondertes Verlangen gemäß „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ vorzulegen: eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Beschreibung
Eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
Dokumentationsanforderung
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ (ist den Vergabeunterlagen beigefügt) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Von nicht präqualifizierten Unternehmen sind daher auf gesondertes Verlangen gemäß „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ vorzulegen: eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Beschreibung
Eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Dokumentationsanforderung
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ (ist den Vergabeunterlagen beigefügt) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Von nicht präqualifizierten Unternehmen sind daher auf gesondertes Verlangen gemäß „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ vorzulegen: eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Beschreibung
Die „Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ (Formblatt 234 VHB) bei Bildung einer Bietergemeinschaft.
Dokumentationsanforderung
Die „Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ (Formblatt 234 VHB, bei Bildung einer Bietergemeinschaft) ist mit dem Angebot vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Beschreibung
Das „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“ (Formblatt 235 VHB) bei Eignungsleihe bzw. Nachunternehmereinsatz.
Dokumentationsanforderung
Das „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“ (Formblatt 235 VHB, bei Eignungsleihe bzw. Nachunternehmereinsatz) ist mit dem Angebot vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Beschreibung
Die Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG.
Dokumentationsanforderung
Die Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG ist mit dem Angebot vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Beschreibung
Die Erklärung zur VO (EU) - Nr. 833/2014 bzw. Nr. 2022/576.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärung zur VO (EU) - Nr. 833/2014 bzw. Nr. 2022/576 ist mit dem Angebot vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Beschreibung
Der Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung.
Dokumentationsanforderung
Der Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Beschreibung
Die „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ (Formblatt 236 VHB).
Dokumentationsanforderung
Die „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ (Formblatt 236 VHB) ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Beschreibung
Fachliche Nachweise gemäß Leistungsverzeichnis Seite 7.
Dokumentationsanforderung
Fachliche Nachweise gemäß Leistungsverzeichnis Seite 7 sind mit dem Angebot einzureichen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
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- Auftraggeber
- STADT NORDHAUSEN - Stadtentwässerungsbetrieb
- Titel
- Entsorgung von Klärschlamm, Rechengut sowie Sandfang- und Kanalspülgut
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Nordhausen
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…