Ern. KRBW Wiesbaden Biebrich Str. 3505, Km 44,020. VE 1 KIB/OB
Jernbane- og infrastrukturbygging
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) benötigt Bauleistungen für die Erneuerung des Kreuzungsbauwerks Wiesbaden Biebrich Str. 3505, Km 44,020 in Wiesbaden, Deutschland. Das Projekt umfasst den Bau einer eingleisigen Fachwerkbrücke mit 100m Stützweite, die Erhöhung der Gleislage, die Sicherung einer denkmalgeschützten Gewölbebrücke durch einen Stahlbetondeckel, den Bau einer Fahrwegplatte mit Tiefgründung sowie die Errichtung von Winkelstützwänden zum Schutz von Hauptkabeltrassen. Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium mit einer Gewichtung von 100%. Qualifikationsanforderungen umfassen den Nachweis einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG oder einen Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis / PQ-VOB, alternativ eine Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen, die auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen nachzuweisen sind.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- FE.EI 74
- Kontakttelefon
- +49 6926543343
- Kontakt-E-Mail
- Patrick.Diel@deutschebahn.com
- Adresse
- Adam-Riese-Straße 11-13, 60327 Frankfurt Main
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Stadtgebiet der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden in der Gemarkung Biebrich. Der nächstgelegene Bahnhof Wiesbaden-Ost liegt in ca. 700 m südlicher Richtung an der Strecke 3603. Das Kreuzungsbauwerk liegt zwischen dem Salzbach und der Autobahn A 671 auf der elektrifizierten Strecke 3505 im Richtungsgleis Wiesbaden Hbf–Wiesbaden Biebrich bei km 44,020. Das Bauwerk überführt die elektrifizierten Strecken 3603 Frankfurt Hbf–Wiesbaden Hbf in km 38,4 und 3528 Mainz Kaiserbrücke Ost-Wiesbaden Hbf in km 6,9. Die von der Erneuerung betroffenen Strecke ist die Strecke 3505 Richtungsgleis. Die Erneuerung des Kreuzungsbauwerks sieht eine eingleisige Fachwerkbrücke. Diese wird als Einfeldbauwerk mit 100m Stützweite jeweils hinter den bestehenden denkmalgeschützten Widerlagern des vorhandenen Bauwerks gegründet. Der Kreuzungswinkels beträgt 19,1 gon. Die Widerlager werden ist in Ortbeton mit Tiefgründung hergestellt. Die Ausbildung des Stahlfachwerkkonstruktion erfolgt gemäß Ril 804.9010, Kap.2. Der Überbau ist mit insgesamt 4 Kalottenlagern längsbeweglich und querfest auf den Widerlagern gelagert. Die querfeste Lagerreihe ist auf der Innenseite des Gleisbogens angeordnet. Längskräfte sowie Längsverformungen der Brücke werden über einen Steuerstab (System Meyer-Wunstorf) auf beide Widerlager verteilt. Die Gleislage wird um ca. 1,70m in der Mitte der neuen Brücke erhöht, somit ergibt sich einen neuen Oberbauabschnitt von ca. 620m. Im Anschluss zur neuen geplanten Fachwerkbrücke Richtung südwest befindet sich eine denkmalgeschützte Gewölbebrücke. Diese muss aufgrund der neuen Erdlasten (wegen Dammerhöhung) gesichert werden. Das Gewölbe wird mit einem Stahlbetondeckel überbaut und somit dauerhaft entlastet. Das Deckelbauwerk über dem Gewölbe wird auf einer Länge von ca. 58,35 m von km 44,0+87 bis km 44,1+45 (Richtungsgleis Strecke 3505) als Rahmentragwerk errichtet, welches auf 2 überschnittenen Bohrpfahlwänden aufgelagert ist und Horizontallasten planmäßig über Schrägpfähle abträgt. Direkt im Anschluss an das Deckelbauwerk muss ab km 44,145 der neue Bahnkörper abgefangen werden. Von km 44,145 bis km 44,183 ist eine neue Fahrwegplatte mit Tiefgründung gem. Ril 836 geplant. Da sich im Anschluss an die Fahrwegplatte zwischen km 44,183 bis km 44,278 rechts des Richtungsgleises Strecke 3505 immer noch der Anrampungsbereich befindet und das Gleis gleichzeitig in Teilbereichen bis zu 1,15 m nach rechts abrückt, wird hier eine Stützkonstruktion auf ca. 100 m Länge notwendig. An dieser Stelle ist eine Spundwand mit Rückverankerung und Kopfbalken aus Stahlbeton geplant. Am nördlichen linken Dammfuß des neuen Richtungsgleises Strecke 3505 im Anschluss an die Fachwerkbrücke werden in etwa zwischen km 43,890 und km 43,920 sowie zwischen km 43,943 und km 43,973 Fertigteil-Winkelstützwände auf einer Länge von insgesamt 51 m zum Schutz der Hauptkabeltresse notwendig. Die Winkelstützwände sind außerhalb von Eisenbahnverkehrslasten auf einer Magerbetonschicht und darunter liegender Frostschutzschicht zu gründenHauptmerkmale des VerfahrensWir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Zentraleinkauf, bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. - Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben) - Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes - Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist - Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln
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- Auftraggeber
- DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
- Titel
- Ern. KRBW Wiesbaden Biebrich Str. 3505, Km 44,020. VE 1 KIB/OB
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
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