Errichtung und Betrieb eines Gigabitnetzes im Kreis Recklinghausen (Graue Flecken)
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Telekommunikasjonstjenester
Der Kreis Recklinghausen benötigt Dienstleistungen zur Errichtung und zum Betrieb eines Gigabitnetzes für unterversorgte Adressen (Graue Flecken) im Kreis Recklinghausen, Deutschland, mit einem maximalen Gesamtwert von 18.066.411 EUR. Ziel ist es, jedem Haushalt und jedem Unternehmen im Projektgebiet mittelfristig einen leistungsfähigen symmetrischen Gigabit-Breitbandanschluss von 1 Gigabit/s zur Verfügung zu stellen. Die Vergabe erfolgt auf Basis der Wirtschaftlichkeit (75 %), des Konzepts zur Mitnutzung vorhandener Infrastruktur (10 %), des Marketingkonzepts (10 %) und des Konzepts zu alternativen Netztechnologien und Verlegemethoden (5 %).
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Zentrale Vergabestelle
- Kontakttelefon
- +49 236153-4404
- Kontakt-E-Mail
- vergabestelle@kreis-re.de
- Adresse
- Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen
Der Kreis Recklinghausen (im Folgenden "Konzessionsgeber" genannt) liegt im nördlichen Ruhrgebiet im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Die Bevölkerungszahl beläuft sich auf rund 620.000 Einwohner. Der Kreis setzt sich aus den zehn mittleren und großen kreisangehörigen Städten Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop mit knapp 30.000 bis zu gut rund 120.000 Einwohnern zusammen. Das Vergabeverfahren zielt darauf ab, einen Netzbetreiber zu finden, der die Versorgung der unterversorgten Adressen (Gigabit 2.0) mit einer zukunftsorientierten Breitbandversorgung für sämtliche Adressen des gegenständlichen Konzessionsgegenstandes übernimmt. Der Konzessionsgeber erfüllt im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge vielfältige pflichtige und freiwillige Aufgaben. Zu den etablierten freiwilligen Aufgaben gehört die Wirtschaftsförderung, die sich bisher schon auf Kreisebene im notwendigen Umfang auch mit den wirtschaftsrelevanten Fragen der Breitbandversorgung und Digitalisierung befasst. Der Ausbau leistungsstarker Breitbandanschlüsse dient nicht nur der grundlegenden Daseinsvorsorge, sondern ist eine essenzielle Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und steigenden Wohlstand. Ziel des Konzessionsgebers ist es dabei, jedem Haushalt und jedem Unternehmen im Projektgebiet mittelfristig einen leistungsfähigen Gigabit-Breitbandanschluss von 1 Gigabit/s symmetrisch zur Verfügung zu stellen. Hierfür hat der Konzessionsgeber am 27.09.2024 einen Antrag beim Bund auf Gewährung einer Zuwendung gestellt und am 15.11.2024 einen Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe (Anlage 01a) sowie den Änderungsbescheid (Anlage 01b) vom 26.02.2026 erhalten. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung entnehmen.
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Die Bewertung der jeweiligen Wirtschaftlichkeitslücke (Anlage 14, 14a, 14b, 14c, 14d, 14e) orientiert sich an dem Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Es erfolgt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nach dem Verhältnis der Angebote, gemessen an dem Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Die Punkteermittlung erfolgt nach der in der Vergabeunterlage unter 9.4.1 aufgeführten Formel.
Beschreibung
Das Konzept über den Einsatz von Mitnutzung bereits vorhandener Infrastruktur wird geprüft sowie die dadurch vorgesehene Kostensenkung und/oder Beschleunigung des Ausbaus. Für die Bewertung des Konzeptes wird ein ganzheitlicher Maßstab angelegt. Maßgeblich ist die Nachvollziehbarkeit und der Detailgrad des einzureichenden Konzepts hinsichtlich der Beschreibung von Art und Umfang der vorgesehenen Mitnutzung vorhandener Infrastruktur sowie der Beschreibung der Kosten- und Zeitersparnis durch den Einsatz und/oder der Begründung, sofern und soweit eine Mitnutzung vorhandener Infrastruktur nicht vorgesehen ist. Die Punkteermittlung erfolgt nach den folgenden Kriterien:
Beschreibung
Das Marketing-Konzept wird geprüft. Für die Bewertung des Konzeptes wird ein ganzheitlicher Maßstab angelegt. Maßgeblich ist die Nachvollziehbarkeit und der Detailgrad des einzureichenden Konzepts hinsichtlich der Beschreibung von Art und Umfang der vorgesehenen Marketingmaßnahmen. Die Punkteermittlung erfolgt nach den folgenden Kriterien:
Beschreibung
Der Einsatz von alternativen Netztechnologien und der Einsatz alternativen Verlegemethoden werden geprüft sowie die dadurch vorgesehene Kostensenkung und/oder Beschleunigung des Ausbaus. Für die Bewertung der Konzepte wird ein ganzheitlicher Maßstab angelegt. Grundlage der Bewertung sind sämtliche Netztechnologien und Verlegemethoden im Sinne der Gigabit-RL 2.0 Ziffer 6.5. Maßgeblich ist die Nachvollziehbarkeit und der Detailgrad des einzureichenden Konzepts hinsichtlich der Beschreibung von Art und Umfang der eingesetzten Technologie(n) und/oder Verlegemethode(n) sowie die Beschreibung der Kosten- und Zeitersparnis durch den Einsatz. Die Punkteermittlung erfolgt nach den folgenden Kriterien:
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 12 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung ist.
Dokumentationsanforderung
Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 12 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung ist. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Eignungsnachweis jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- Kreis Recklinghausen, Der Landrat
- Titel
- Errichtung und Betrieb eines Gigabitnetzes im Kreis Recklinghausen (Graue Flecken)
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Recklinghausen
- Geschätzter Wert
- 18.066.411,00 €