Errichtung und Betrieb von öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf dem Gebiet der Stadt Wilhelmshaven
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
Elektroinstallasjon i bygninger
Die Stadt Wilhelmshaven beabsichtigt, eine Vereinbarung mit Wirelane GmbH über die Errichtung und den Betrieb von mindestens 230 und maximal 354 Ladepunkten für Elektrofahrzeuge an 112 Standorten in Wilhelmshaven zu schließen. Die Konzession hat eine Laufzeit von 10 Jahren ab Inbetriebnahme, mit einer Verlängerungsoption um weitere 10 Jahre. Für die Vergabe waren mindestens zwei, höchstens drei Referenzprojekte im Sinne der Ladesäulenverordnung erforderlich, davon mindestens eines im Bereich öffentlicher Ladeinfrastruktur, und bei Angeboten für DC-Ladeinfrastruktur musste sich mindestens eine Referenz auf den Aufbau von DC-Ladeinfrastruktur beziehen. Es wurde auch eine Projektleitung mit nachweisbarer Erfahrung verlangt.
Ergebnis
- Gewinner
- Wirelane GmbH
- Andere Bieter
- Vattenfall Smarter Living GmbH
- Vertragswert
- 0 €
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +494421161107
- Kontakt-E-Mail
- zentrale.vergabestelle@wilhelmshaven.de
- Adresse
- Rathausplatz 1, 26382 Wilhelmshaven
Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist die Errichtung und der Betrieb (einschließlich der Wartung und Instandhaltung) von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf dem Gebiet der Stadt Wilhelmshaven. Die Stadt Wilhelmshaven beabsichtigt, mindestens 230 und maximal 354 Ladepunkte für Elektroautos an 112 Standorten auf dem Gebiet der Stadt Wilhelmshaven errichten und betreiben zu lassen. Die Konzessionsvergabe soll in sieben Losen erfolgen. Es kann auf ein, mehrere oder alle Teillose geboten werden. Das Angebot eines geeigneten Bieters, welches (je Los) die Mindestkriterien erfüllt und (je Los) die höchste Punktzahl erreicht, soll den Zuschlag (auf das jeweilige Los) erhalten. Bei Punktgleichheit (je Los) wird über ein Losverfahren entschieden. Nach Auftragsvergabe (Ende Februar 2026) haben die erfolgreichen Bieter maximal zwei Jahre Zeit , die Ladesäulen zu errichten und in Betrieb zu nehmen. Der/die Konzessionsnehmer verpflichten sich, den Betrieb der Ladeeinrichtungen für die Dauer von 10 Jahren ab Inbetriebnahme nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung sicherzustellen. Eine Verlängerung der Konzession um weitere zehn Jahre ist mit beiderseitigem Einverständnis möglich. I. Mindestkriterien - Ausschlussgründe: Es liegen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vor. - Handelsregistereintrag: Berufs- oder Handelsregistereintrag nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist. - Haftpflichtversicherung: Bestätigung, dass bei Auftragserteilung eine Haftpflichtversicherung vorgelegt werden kann. - Referenzen: Angabe von mindestens zwei, höchsten drei Referenzprojekten im Sinne der Ladesäulenverordnung, davon mindestens eine im Bereich öffentlicher Ladeinfrastruktur. Sollte DC-Ladeinfrastruktur angeboten werden, muss sich mindestens eine Referenz auch auf den Aufbau von DC-Ladeinfrastruktur beziehen. - Projektleitung: Nennung einer Projektleitung mit nachweisbarer Erfahrung. II. Bewertungskriterien - Wirtschaftlichkeit aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer: Vergleichende Bewertung der Kosten für verschiedene Musterladefälle. Die Preisbestandteile sind in Anlage 3a (für die Lose 1-6) bzw. 3b (für das Los 7) der Vergabeunterlagen im Reiter „Musterladefälle“ einzutragen und für 12 Monate ab Vertragsunterzeichnung zu garantieren. - Wirtschaftlichkeit aus Sicht der Stadt Wilhelmshaven: Vergleichende Bewertung des gegebenenfalls angebotenen Konzessionsentgelts in Euro pro Standort pro Jahr. - Verfügbarkeit und Servicequalität der Ladeinfrastruktur (Grundlage für die Bewertung ist die Beschreibung im Betriebskonzept): Darstellung zur Anwenderfreundlichkeit und Verfügbarkeit einer LIS/ Entstörungsmanagement; Darstellung zur Wartung und Instandhaltung; Darstellungen zur Verfügbarkeit und Qualität einer Telefonhotline. - Ladeleistung: Vergleichende Bewertung der für ein Los insgesamt angebotenen Ladeleistung. Die angebotene Ladeleistung ist aufgeschlüsselt nach einzelnen Standorten im Reiter „Ladleistung“ anzugeben. - im Fall eines Angebotes für Los 7 („GEIG-Los“): Gibt der Bieter auch ein Angebot für das GEIG-Los ab, erhält er Zusatzpunkte bei der Bewertung für ein Angebot auf die Lose 1-6.
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Kriterium 1a - Wirtschaftlichkeit: Öffentlicher Standort ad-hoc-Musterladefall 1: AC-Ladevorgang werktags tagsüber. Belegung des Ladeplatzes 60 Minuten, tatsächliche Ladezeit 60 Minuten, Lademenge 10 kWh; Öffentlicher Standort ad-hoc-Musterladefall 2: AC-Ladevorgang Werktags tagsüber. Belegung des Ladeplatzes 180 Minuten, tatsächliche Ladezeit 150 Minuten, Lademenge 24 kWh; Öffentlicher Standort ad-hoc-Musterladefall 3: AC-Ladevorgang über Nacht. Belegung des Ladeplatzes 17:55 - 07:35 Uhr, tatsächliche Ladezeit 200 Minuten, Lademenge 35 kWh; Öffentlicher Standort ad-hoc-Musterladefall 4: DC-Ladevorgang werktags tagsüber. Belegung des Ladeplatzes 150 Minuten, tatsächliche Ladezeit 31 Minuten, Lademenge 20 kWh; Öffentlicher Standort ad-hoc-Musterladefall 5: DC-Ladevorgang Sonntags tagsüber. Belegung des Ladeplatzes 90 Minuten, tatsächliche Ladezeit 31 Minuten, Lademenge 33 kWh. Kriterium 1b - Wirtschaftlichkeit: Wird der Stadt Wilhelmshaven für die öffentlichen Standorte (Lose 1-6) ein monatliches Entgelt je Standort für die Konzession angeboten?
Beschreibung
Anwenderfreundlichkeit und Verfügbarkeit einer LIS/ Entstörungsmanagement; Wartung und Instandhaltung; Verfügbarkeit und Qualität einer Telefonhotline.
Beschreibung
Angebotene Ladeleistung;
Beschreibung
Der Bieter erhält zusätzliche Punkte, wenn er ein Angebot für Los 7 einreicht.
Beschreibung
Halböffentlicher Standort ad-hoc-Musterladefall 1: AC-Ladevorgang werktags tagsüber während eingeschränkter Zugangsmöglichkeit - Laden durch Nutzer mit Zugangserlaubnis (bspw. Mitarbeiterparkplatz) - Belegung des Ladeplatzes 360 Minuten, tatsächliche Ladezeit 150 Minuten, Lademenge 32 kWh; Halböffentlicher Standort ad-hoc-Musterladefall 2: AC-Ladevorgang Werktags tagsüber während uneingeschränkter Zugangsmöglichkeit . Belegung des Ladeplatzes 90 Minuten, tatsächliche Ladezeit 80 Minuten, Lademenge 19 kWh; Halböffentlicher Standort ad-hoc-Musterladefall 3: AC-Ladevorgang über Nacht während uneingeschränkter Zugangsmöglichkeit. Belegung des Ladeplatzes 17:55 - 07:35 Uhr, tatsächliche Ladezeit 200 Minuten, Lademenge 35 kWh; Halböffentlicher Standort ad-hoc-Musterladefall 4: DC-Ladevorgang werktags tagsüber während uneingeschränkter Zugangsmöglichkeit. Belegung des Ladeplatzes 90 Minuten, tatsächliche Ladezeit 60 Minuten, Lademenge 40 kWh; Halböffentlicher Standort ad-hoc-Musterladefall 5: DC-Ladevorgang Sonntags tagsüber während uneingeschränkter Zugangsmöglichkeit. Belegung des Ladeplatzes 150 Minuten, tatsächliche Ladezeit 31 Minuten, Lademenge 33 kWh. Kriterium 1 b - Wirtschaftlichkeit: Wird der Stadt Wilhelmshaven für die halböffentlichen Standorte (Los 7) ein monatliches Entgelt je Standort für die Konzession angeboten?
Beschreibung
Anwenderfreundlichkeit und Verfügbarkeit einer LIS/ Entstörungsmanagement; Wartung und Instandhaltung; Verfügbarkeit und Qualität einer Telefonhotline.
Beschreibung
Angebotene Ladeleistung.
Qualifikationsanforderungen
Keine qualifikationsanforderungen in der Auftragsbekanntmachung gefunden.
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- Stadt Wilhelmshaven, FB 30 Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
- Titel
- Errichtung und Betrieb von öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf dem Gebiet der Stadt Wilhelmshaven
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…