Ersatzneubau Sporthalle und Erweiterung der Grundschule Bitburg-Süd - Los 35 - Küchentechnische Einrichtung (Mensa)
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
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Die Stadtverwaltung Bitburg hat mit Britz NF eine Vereinbarung über die Lieferung und Installation küchentechnischer Einrichtungen (Mensa) für den Ersatzneubau der Sporthalle und die Erweiterung der Grundschule Bitburg-Süd im Eifelkreis Bitburg-Prüm geschlossen. Der Vertrag hat einen Wert von 275.198 € und wurde auf Basis des Preises als einzigem Zuschlagskriterium vergeben. Es wurden 2 Angebote eingereicht.
Ergebnis
- Gewinner
- Britz NF
- Anzahl Angebote
- 2
- Vertragswert
- 275.198 €
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +49 656160010
- Kontakt-E-Mail
- bitburg@bieteranfrage.de
- Adresse
- Rathausplatz 3-4, 54634 Bitburg
Die Stadt Bitburg plant auf dem Grundstück der Grundschule Süd in Bitburg eine Erweiterung des Schulhauptgebäudes und den Neubau einer Sport- und Mehrzweckhalle mit Freianlagen. Unter einem Teilbereich der Sport- und Mehrzweckhalle soll ein eingeschossiges Kellergeschoss mit Lagerräumen und Haustechnik errichtet werden. Eine bestehende Sporthalle wurde im Vorfeld der Neubaumaßnahme vollständig, einschließlich Teilunterkellerung und dem Verbindungsbau zwischen Sporthalle und dem Schulhauptgebäude , zurückgebaut. Das bestehende Schulhauptgebäude bleibt erhalten. Das Grundstück (Flurstück 1 217/13) weist einen polygonalen Grundriss mit einer Gesamtfläche von 8 .400 m² auf und liegt zwischen den Straßen Kirchweg, Borenweg und der Straße An der Südschule.
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Der Bieter muss in ein Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister. Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Berufskammern der Länder, Handwerksrolle). Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.
Frühere Zuschlagsempfänger
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Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung Bitburg
- Titel
- Ersatzneubau Sporthalle und Erweiterung der Grundschule Bitburg-Süd - Los 35 - Küchentechnische Einrichtung (Mensa)
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Eifelkreis Bitburg-Prüm
- Geschätzter Wert
- 283.663,00 €