EU-I/T 12/2025 Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung und Hosting einer Anwendung zur holokratischen Arbeitsweise für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte
Abgelaufen
Das Vergabeverfahren ist abgelaufen, ohne dass ein Gewinner bekannt gegeben wurde.
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Der Südwestrundfunk (SWR) benötigt die Bereitstellung und das Hosting einer Anwendung zur holokratischen Arbeitsweise für sich und weitere bezugsberechtigte Landesrundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten mit zwei Verlängerungsoptionen von jeweils 12 Monaten (2+1+1 Jahre), was einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren entspricht, und hat einen maximalen Gesamtwert von 1,2 Millionen Euro. Die Anwendung muss Serviceleistungen wie Überwachung, Störungsbeseitigung, Datensicherung, -wiederherstellung und Software-Updates umfassen und jederzeit verfügbar sein. Optionale Zusatzleistungen sind Migrationsunterstützung, Einführungs- und Schulungsleistungen (Administrator- und Nutzerschulungen) sowie eine Vorauszahlungsbürgschaft. Die Mindestabnahmemenge beträgt 920 Lizenzen, die geplante Abnahmemenge 1550 und die Höchstabnahmemenge 2000 Lizenzen. Die Anwendung muss spätestens zum 01.07.2026 bei den ersten Bezugsberechtigten vollumfänglich einsatzbereit sein.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Hans-Bredow-Straße, 76530 Baden-Baden
- Kontakttelefon
- 000
- Kontakt-E-Mail
- vergabe-it@swr.de
- Adresse
- Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart
Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Für eine effiziente Prozesssteuerung sind im Zeitalter der digitalen Kommunikation zentrale Elemente notwendig, um sowohl intern als auch ARD-weit Prozesse digital planen, durchführen und umsetzen zu können. Beim Südwestrundfunk und den bezugsberechtigten Landesrundfunkanstalten sind derzeit unterschiedliche Softwarelösungen zur holokratischen Arbeitsweise im Einsatz. Im Rahmen der ARD-Strukturreform soll eine ganzheitliche Lösung über die gesamte ARD etabliert werden. Hierzu sollen für den Südwestrundfunk und weitere bezugsberechtigte Landesrundfunkanstalten eine entsprechende Anwendung beschafft werden, welche die in diesen Vergabeunterlagen (Verfahrens- und Vertragsunterlagen) definierten Leistungsinhalte erfüllen. Der SWR als Auftraggeber und die bezugsberechtigten Rundfunkanstalten beabsichtigten daher, eine Anwendung zur holokratischen Arbeitsweise zu beschaffen. Die Softwarelösung muss mit Serviceleistungen wie Überwachung und Störungsbeseitigung, Datensicherung und -wiederherstellung, Installation von Software-Updates, zur Verfügung gestellt werden. Die Verfügbarkeit der Anwendungen muss dabei jederzeit garantiert werden. An die vom Auftragnehmer bereitzustellende Anwendung stellt der Auftraggeber (SWR) / Bezugsberechtigte die nachfolgend genannten wesentlichen Anforderungen: - Schließen einer Rahmenvereinbarung über die Grundlaufzeit von 24 Monaten - Bereitstellung einer Anwendung zur holokratischen Arbeitsweise gem. den Anforderungen der technischen Leistungsbeschreibung (siehe im Dokument Vertragsunterlagen und Anlage 13 – Leistungs- und Preisblatt). - Hosting der Anwendung gem. den Anforderungen der technischen Leistungsbeschreibung - Service- und Supportleistungen z.B. per Chat Optionale Zusatzleistungen sind: - Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 auf dann 36 Monate - Verlängerung der Rahmenvereinbarung um weitere 12 auf insgesamt 48 Monate - Migrationsunterstützung bei der Migration der Daten und Inhalte. - Einführungs- und Schulungsleistungen • Administrator Schulung • Nutzerschulungen für Multiplikatoren - Vorauszahlungsbürgschaft An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Auftraggeber die weiteren unter dem Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen im Kapitel 3.3.3 des benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt. Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung, d.h. zum Abschluss von Einzelverträgen berechtigt, sind die nachfolgend aufgeführten Rundfunkanstalten und Einrichtungen: - ARD-Programmdirektion, vertreten durch Bayerischer Rundfunk (BR) - Geschäftsfeld GAP, vertreten durch den Hesischen Rundfunk (HR) - Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) - ARD-Play-Out-Center/ARD-Text, vertreten durch den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) - Südwestrundfunk (SWR) - ARD Online, vertreten durch den Südwestrundfunk (SWR) - funk, vertreten durch den Südwestrundfunk (SWR) - Westdeutscher Rundfunk (WDR) Abnahmemengen (Anzahl Lizenzen in Stück): Mindestabnahmemenge: 920 geplante Abnahmemenge: 1550 Höchstabnahmemenge: 2000 Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung einer gehosteten Anwendung. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen um jeweils weitere 12 Monate abgeschlossen. Der Start der Rahmenvereinbarung ist für den Tag der Durchführung des Kickoffs, spätestens 14 Tage nach Zuschlag, geplant. Die Anwendung für holokratisches Arbeiten muss spätestens zum 01.07.2026 bei den ersten Bezugsberechtigten vollumfänglich eingesetzt werden können.
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Hierbei wird das Leistungs-Preis-Verhältnis gebildet. Dabei wird jeweils eine Kennzahl Z für das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt. Das Angebot mit dem besten Leistungs-Preis-Verhältnis erhält den Zuschlag.
Bewertungsmethode
Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Hierbei wird das Leistungs-Preis-Verhältnis gebildet. Dabei wird jeweils eine Kennzahl Z für das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt. Das Angebot mit dem besten Leistungs-Preis-Verhältnis erhält den Zuschlag.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB vorliegen.
Dokumentationsanforderung
Die „Anlage 06 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ muss ausgefüllt beigefügt sein. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer die Anlage 04b – Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe ausgefüllt beizulegen.
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Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- Südwestrundfunk
- Anstalt des öffentlichen Rechts
- Titel
- EU-I/T 12/2025 Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung und Hosting einer Anwendung zur holokratischen Arbeitsweise für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Stuttgart, Stadtkreis
- Geschätzter Wert
- 1.200.000,00 €
- Dauer
- 4 Jahre
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…
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