Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport, Abfackeln von Restmengen, Inertisieren von Pipelines zum Gastransport Im Rahmen einer nicht abschließenden Rahmenvereinbarung
Aufgehoben
Das Vergabeverfahren wurde aufgehoben.
- Verfahrensart
- Mit VerhandlungZwei Stufen
- Vertrag
- Rahmenvereinbarung
Brief
GASCADE Gastransport GmbH hat das Vergabeverfahren für eine nicht abschließende Rahmenvereinbarung über das Evakuieren und Abfackeln von Erdgas- und Wasserstoffrestmengen sowie das anschließende Inertisieren von Pipelines aufgehoben. Die Leistungen sollten für GASCADE und NEL Gastransport in Deutschland erbracht werden; mobile Einheiten mussten über flexible Schlauch- oder Chiksan-Leitungen anschließbar sein, und Gasverbrauch sowie evakuierte beziehungsweise abgefackelte Mengen sollten gemessen und dokumentiert werden. Vorgesehen waren ein geschätztes Auftragsvolumen von 15 Millionen Euro und ein Höchstwert von 20 Millionen Euro netto; die Laufzeit sollte höchstens 8 Jahre betragen und bei Erreichen des Höchstwerts früher enden. Der Grund für die Aufhebung wurde als „Sonstiges“ angegeben.
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Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: Die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: Oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.
Dokumentationsanforderung
Der Nachweis kann in (nicht beglaubigter) Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung nicht älter als 12 Monate sein. Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Nachweis 1.
Quelle
Keine Quelle in den Unterlagen gefunden. Prüfe die Anforderung anhand der Vergabeunterlagen.
Beschreibung
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ist möglich.
Dokumentationsanforderung
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 3.1 (bzw. Vordruck 3.2).
Quelle
Keine Quelle in den Unterlagen gefunden. Prüfe die Anforderung anhand der Vergabeunterlagen.
Beschreibung
Der durchschnittliche Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren aus vergleichbaren Tätigkeiten muss in EUR (netto) mindestens 2 Mio. betragen. Sofern ein Unternehmen erst innerhalb der letzten drei Jahre gegründet wurde und daher noch keine drei abgeschlossenen Geschäftsjahre aufweist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung für die Zukunft unter Angabe der erwarteten Jahresumsätze vor.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren. Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 6. Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund eine oder mehrere der geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber als geeignet angesehene Unterlagen, belegen (entsprechend § 45 Abs. 5 VgV). Hierzu muss der Bewerber mindestens 7 (sieben) Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist den Auftraggeber darauf hinweisen, dass ein berechtigter Grund dem Beibringen einer der geforderten Unterlagen entgegensteht. Der berechtigte Grund ist glaubhaft zu machen. Der öffentliche Auftraggeber entscheidet dann, ob und wie durch andere geeignete Unterlagen der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dokumentiert werden kann. Kommt der öffentliche Auftraggeber zu dem Schluss, dass keine andere geeignete Unterlage den Nachweis ausreichend erbringt, werden die Regelungen über den Ausschluss von Teilnahmeanträgen wegen nicht wie gefordert erbrachter Unterlagen gemäß angewandt.
Quelle
Keine Quelle in den Unterlagen gefunden. Prüfe die Anforderung anhand der Vergabeunterlagen.
Beschreibung
Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Haftpflichtdeckungshöhe muss für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens EUR 10 Mio. je Versicherungsjahr betragen.
Dokumentationsanforderung
Der Nachweis kann in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 12 Monate sein. Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von 1. einer Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und 2. die unwiderrufliche Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigte Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist. Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Nachweis 3. Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund eine oder mehrere der geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber als geeignet angesehene Unterlagen, belegen (entsprechend § 45 Abs. 5 VgV). Hierzu muss der Bewerber mindestens 7 (sieben) Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist den Auftraggeber darauf hinweisen, dass ein berechtigter Grund dem Beibringen einer der geforderten Unterlagen entgegensteht. Der berechtigte Grund ist glaubhaft zu machen. Der öffentliche Auftraggeber entscheidet dann, ob und wie durch andere geeignete Unterlagen der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dokumentiert werden kann. Kommt der öffentliche Auftraggeber zu dem Schluss, dass keine andere geeignete Unterlage den Nachweis ausreichend erbringt, werden die Regelungen über den Ausschluss von Teilnahmeanträgen wegen nicht wie gefordert erbrachter Unterlagen gemäß angewandt.
Quelle
Keine Quelle in den Unterlagen gefunden. Prüfe die Anforderung anhand der Vergabeunterlagen.
Beschreibung
Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Referenzen) in den letzten maximal drei (3) Jahren seit Veröffentlichung der Bekanntmachung mit Angabe der durchgeführten Lieferung / Leistungen gefordert, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit, mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die eingereichten Referenzen müssen mindestens eine der folgenden Tätigkeiten im Bereich des deutschen Erdgas-Pipelinenetzes (Nennweite der zu betroffenen Leitungen: DN100 bis DN1400) umfasst haben und der Bewerber muss bei den eingereichten Referenzen mindestens eine der folgenden Leistungsarten als ausführendes Unternehmen selbst erbracht haben: Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport, Abfackeln von Restmengen, Inertisieren von Pipelines zum Gastransport. Weiterhin betraf die Beauftragung Pipelines mit Leitungslänge: 1 km bis mehrere hundert Kilometer, Nennweite der zu betroffenen Leitungen: DN100 bis DN1400, Leitungsdruck: Druckseite: 25 barg bis 80 barg, Saugseite: 60 barg bis 0,1 barg. Es sind mindestens 5 einschlägige (vergleichbare) Referenzen einzureichen.
Dokumentationsanforderung
Die Referenz muss zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten: Referenztitel, Auftraggeber (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4), Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4, z.B. E-Mail, Telefonnummer), Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum (Auftrags- und Lieferdatum tagesgenau angeben). Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 7.1.
Quelle
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Aus der Bekanntmachung
Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport Abfackeln von Restmengen Inertisieren von Pipelines zum Gastransport Im Rahmen einer nicht abschließenden Rahmenvereinbarung (1) GASCADE Gastransport GmbH und (2) NEL Gastransport GmbH (NGT) sind unabhängige Fernleitungsnetzbetreiber mit Sitz in Kassel, Deutschland. Die Auftraggeber sind Tochtergesellschaften der Wiga Transport Beteiligungs-GmbH & Co. KG, die wiederum zur SEFE Securing Energy for Europe GmbH gehört. GASCADE und NGT transportieren Erdgas und Wasserstoff sicher, zuverlässig und effizient durch ihre Pipelinesysteme. Die Auftraggeber spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung einer nachhaltigen Energiezukunft und unterstützen den Aufbau eines Wasserstoff-Netzes in Deutschland und Europa. Die Auftraggeber sind auch an verschiedenen Projekten beteiligt, die zur Verbesserung der Gasinfrastruktur und zur Unterstützung der Energiewende beitragen. Die EU-Methanregulierung verpflichtet die Auftraggeber als Fernleitungsnetzbetreiber alle Maßnahmen möglichst Emissionsfrei durchzuführen. Der Einsatz von mobilen Umpumpverdichtern, Fackel und anschließender Inertisierung bietet den Auftraggebern die Möglichkeit, Arbeiten an den Assets mit möglichst geringen Emissionen durchzuführen. Dieses Leistungsverzeichnis beschreibt die Erbringung von drei Arbeitsschritten: das Evakuieren, Abfackeln und Inertisieren. Das Medium ist Erdgas und Wasserstoff der 5. Gasfamilie nach G260. Die mobilen Einheiten sollen über flexible Schlauchleitungen oder Chiksan Leitungen angeschlossen werden können. Das Verbrauchsgas sowie die evakuierte/abgefackelte Menge soll gemessen und dokumentiert werden. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung durch den oder die Auftraggeber in Kraft, wobei sich die Auftraggeber gegenseitig vertreten können. Der Zuschlag zum Abschluss, der nicht abschließenden Rahmenvereinbarung wird, allen Bietern erteilt, die nicht auszuschließen sind, die geforderten Eignungsanforderungen erfüllen, die Rahmenvereinbarung vorbehaltlos akzeptieren und für mindestens ein beantragtes Leis-tungspaket sämtliche Mindestanforderungen erfüllen. Eine Preiswertung findet im Verfahren zum Abschluss der Rahmenvereinbarung nicht statt. Die Vergabestelle schätzt das anstehende Auftragsvolumen über die Laufzeit auf EUR 15.000.000,00. Der Gesamtwert aller Einzelaufträge aus der Rahmenvereinbarung ist daher auf den Höchstwert von EUR 20.000.000,00 netto begrenzt. Nach Erreichen des Höchstwerts dürfen keine weiteren Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vergeben werden. Die Auftraggeber führen eine gemeinsame fortlaufende Abrufkontrolle. Der Ausführungszeitraum der einzelnen konkreten Beauftragungen wird bei Bedarf mittels Mini-Wettbewerb bekannt gegeben. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Höchstwert oder die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung durch die Vergabe von Einzelaufträgen erschöpft ist oder nach 8 Jahren, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. Weitere Details siehe Vergabeunterlagen.
Kontakt
vergabe@gascade.de- Ergebnis · Rahmenvereinbarung · PräqualifikationTyp
- 76100000HauptcodeFachdienste für die Erdgasindustrie