„Evaluation Angehörigenentlastungsgesetz“
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
Statistikk og markedsundersøkelser
Gegenstand des auszuschreibenden Forschungsprojekts ist die Untersuchung der finanziellen Auswirkungen des Angehörigenentlastungsgesetzes (AngEntlG) für den Zeitraum 2020 bis 2023 sowie eines Abgleiches mit den Kosten, die die Bundesregierung bei Verabschiedung des Gesetzes geschätzt hat. Das AngEntlG beschränkt die Möglichkeiten der Sozialleistungsträger sich im Wege des Unterhaltsrückgriffs Kosten der Sozialhilfe bei Angehörigen erstatten zu lassen. Mit dieser Zurückdrängung des Unterhaltsrückgriffs sind unmittelbar höhere Kosten für die Länder verbunden. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum AngEntlG hat die Bundesregierung den Ländern in einer Protokollerklärung die Zusage gemacht, die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes für den Zeitraum 2020 bis 2023 zu evaluieren. Die Länder hatten Bedenken geäußert, das AngEntlG könne zu deutlich höheren Mehrbelastungen führen, als von der Bundesregierung geschätzt. Die Projektlaufzeit beträgt ab Zuschlag 18 Monate und beginnt im Jahr 2024. Mit einer Zuschlagerteilung wird voraussichtlich im 3. Quartal 2024 gerechnet. Die Untersuchung erfolgt auf Grundlage der amtlichen Statistik als auch mittels empiri-scher Befragung von Leistungsträgern bzw. Analyse von Einzelakten.
Ergebnis
- Gewinner
- ISG - Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH
- Anzahl Angebote
- 2
- Vertragswert
- 1 €
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- 022899-527-0
- Kontakt-E-Mail
- zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de
Gegenstand des auszuschreibenden Forschungsprojekts ist die Untersuchung der finanziellen Auswirkungen des Angehörigenentlastungsgesetzes (AngEntlG) für den Zeitraum 2020 bis 2023 sowie eines Abgleiches mit den Kosten, die die Bundesregierung bei Verabschiedung des Gesetzes geschätzt hat. Das AngEntlG beschränkt die Möglichkeiten der Sozialleistungsträger sich im Wege des Unterhaltsrückgriffs Kosten der Sozialhilfe bei Angehörigen erstatten zu lassen. Mit dieser Zurückdrängung des Unterhaltsrückgriffs sind unmittelbar höhere Kosten für die Länder verbunden. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum AngEntlG hat die Bundesregierung den Ländern in einer Protokollerklärung die Zusage gemacht, die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes für den Zeitraum 2020 bis 2023 zu evaluieren. Die Länder hatten Bedenken geäußert, das AngEntlG könne zu deutlich höheren Mehrbelastungen führen, als von der Bundesregierung geschätzt. Die Projektlaufzeit beträgt ab Zuschlag 18 Monate und beginnt im Jahr 2024. Mit einer Zuschlagerteilung wird voraussichtlich im 3. Quartal 2024 gerechnet. Die Untersuchung erfolgt auf Grundlage der amtlichen Statistik als auch mittels empiri-scher Befragung von Leistungsträgern bzw. Analyse von Einzelakten.
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
70
Beschreibung
30
Qualifikationsanforderungen
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Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Titel
- „Evaluation Angehörigenentlastungsgesetz“
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Berlin
- Dauer
- 18 Monate