Evaluation des Jugendschutzgesetzes
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
Bedriftsrådgivning
Die Evaluation soll die Auswirkungen der neuen gesetzlichen Verpflichtungen im JuSchG und die Transformation der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz untersuchen. Hierbei maßgeblich ist, inwieweit die Neuerung umgesetzt wurden und inwieweit diese dem Schutz von Kindern und Jugendlichen gedient haben. Hierfür werden in III. und IV. Untersuchungsschwerpunkte konkretisiert, die sich aus der Gesetzesbegründung und den Erwägungen zum DSA ergeben. Die/der Auftragnehmende hat ein fachliches Gutachten zu erstellen, welches das BMFSFJ bei der Erstellung des Evaluationsberichtes unterstützt. Dabei sind anerkannte wissenschaftliche Methoden anzuwenden. Mit der Begutachtung soll sichergestellt werden, dass der gesamte Evaluationsprozess wissenschaftlich-methodisch fundiert nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft durchgeführt wird. Gegenstand der Begutachtung sindist insbesondere die Beschreibung und wissenschaftliche Bewertung der Auswirkungen, die sich aus der Anwendung der Vorschriften des JuSchG ergeben. Die Aufgabe der zu erbringenden Evaluation ist es somit, die Anwendung und Auswirkungen der Bestimmungen des JuSchG ab dem 1. Mai 2021 wissenschaftlich zu überprüfen. Hierbei soll auch die Gesetzesänderung einbezogen werden, die sich aus den Änderungen durch das DDG ab Mai 2024 insbesondere auf die §§ 24a ff. JuSchG ergeben.
Ergebnis
- Gewinner
- Interval GmbH
- Anzahl Angebote
- 1
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- 0 €
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- 000
- Kontakt-E-Mail
- zentrale-beschaffung@bafza.bund.de
Die Evaluation soll die Auswirkungen der neuen gesetzlichen Verpflichtungen im JuSchG und die Transformation der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz untersuchen. Hierbei maßgeblich ist, inwieweit die Neuerung umgesetzt wurden und inwieweit diese dem Schutz von Kindern und Jugendlichen gedient haben. Hierfür werden in III. und IV. Untersuchungsschwerpunkte konkretisiert, die sich aus der Gesetzesbegründung und den Erwägungen zum DSA ergeben. Die/der Auftragnehmende hat ein fachliches Gutachten zu erstellen, welches das BMFSFJ bei der Erstellung des Evaluationsberichtes unterstützt. Dabei sind anerkannte wissenschaftliche Methoden anzuwenden. Mit der Begutachtung soll sichergestellt werden, dass der gesamte Evaluationsprozess wissenschaftlich-methodisch fundiert nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft durchgeführt wird. Gegenstand der Begutachtung sindist insbesondere die Beschreibung und wissenschaftliche Bewertung der Auswirkungen, die sich aus der Anwendung der Vorschriften des JuSchG ergeben. Die Aufgabe der zu erbringenden Evaluation ist es somit, die Anwendung und Auswirkungen der Bestimmungen des JuSchG ab dem 1. Mai 2021 wissenschaftlich zu überprüfen. Hierbei soll auch die Gesetzesänderung einbezogen werden, die sich aus den Änderungen durch das DDG ab Mai 2024 insbesondere auf die §§ 24a ff. JuSchG ergeben.
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
70
Beschreibung
30
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- Auftraggeber
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Titel
- Evaluation des Jugendschutzgesetzes
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Berlin
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…