„Evaluation des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften – Tetrahydrocannabinol (THC)-Grenzwert“
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
Forskning og utviklingsarbeid innen samfunnsvitenskap og humanistiske fag
Die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen hat die Absicht, einen Vertrag mit dem Institut für empirische Soziologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (IfeS) über die Erbringung von Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen zu schließen. Das Projekt umfasst die Evaluierung des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, insbesondere des THC-Grenzwertes, um dessen Auswirkungen auf das Unfallgeschehen im Straßenverkehr, insbesondere bei Fahranfängern und jungen Fahrern, sowie auf die Häufigkeit von Cannabisfahrten zu untersuchen. Die Dienstleistungen sollen in Deutschland erbracht werden und haben einen maximalen Gesamtwert von 274.789 EUR. Es wurden 2 Angebote eingereicht.
Ergebnis
- Gewinner
- Institut für empirische Soziologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (IfeS)
- Anzahl Angebote
- 2
- Vertragswert
- 0 €
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Referat Z2, Externe Forschungsvergabe
- Kontakttelefon
- 000
- Kontakt-E-Mail
- forschungsvergabe@bast.de
- Adresse
- Brüderstraße 53, 51427 Bergisch Gladbach
Durch das am 22.08.2024 in Kraft getretene sechste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum im Straßenverkehr eingeführt. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es zu ermitteln, ob und wie sich die Gesetzesänderung auf das Unfallgeschehen im Straßenverkehr, hier vor allem auf die Cannabis-bedingten Verkehrsunfälle allgemein und speziell bei Fahranfängern und jungen Fahrern und auf die Häufigkeit von Cannabisfahrten (DUIC und DUICA) ausgewirkt hat. Ferner, soweit vorhanden, sollen mögliche Änderungen in der polizeilichen Überwachungspraxis beleuchtet werden. Aus den Ergebnissen sollen mögliche Verkehrssicherheitsrisiken aufgrund der Gesetzesänderung identifiziert werden und geprüft werden, ob die Akzeptanz der Bevölkerung den Ergebnissen entspricht.Hauptmerkmale des VerfahrensEs gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Beschreibung
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Qualifikationsanforderungen
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- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
- Titel
- „Evaluation des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften – Tetrahydrocannabinol (THC)-Grenzwert“
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Geschätzter Wert
- 274.789,00 €
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