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Deutschland: Ausschreibungen/Ausbildungszentrum Bau e.V./Evaluierung der BesAR
  1. Vertragsunterzeichnung

    10. des. 2024 kl. 00:0010. desember 2024 kl. 00:00
  2. Ergebnisbekanntmachung veröffentlicht

    26. okt. kl. 08:2526. oktober 2026 kl. 08:25

Brief

Evaluierung der BesAR

Zuschlag erteilt

Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.

Zuschlag
Preis 30 %
Verfahrensart
OffenEinstufig
Vertrag
Einkauf von Dienstleistungen

Brief

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat Prognos AG mit einer unabhängigen Evaluation der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) nach dem Energiefinanzierungsgesetz beauftragt. Die in Berlin zu erbringende Forschungs- und Beratungsleistung umfasst die Bewertung direkter und indirekter Wirkungen sowie der Erforderlichkeit, Geeignetheit und Angemessenheit der Beihilfe für stromkostenintensive Unternehmen und die Wasserstoffherstellung; vorgesehen ist außerdem ein Bericht mit überarbeitetem Evaluierungsplan. Der Auftragswert beträgt 167.525 Euro. Bei der Vergabe zählten die inhaltliche und technische Qualität zu 70 % und der Preis zu 30 %; es gingen drei Angebote ein.

Ergebnis

TED
  • Prognos AG
    Gewinner
  • Anzahl Angebote
    3
  • Vertragswert
    167.525 €

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Zuschlagskriterien

  • Beschreibung

    inhaltliche und technische Qualität des Angebots

    Quelle

    Keine Quelle in den Unterlagen gefunden. Prüfe die Gewichtung anhand der Vergabeunterlagen.

  • Beschreibung

    Preis

    Quelle

    Keine Quelle in den Unterlagen gefunden. Prüfe die Gewichtung anhand der Vergabeunterlagen.

Frühere Gewinner

  • Gegen wen treten Sie an?

    Die Anbieter, die ähnliche Aufträge bei Ausbildungszentrum Bau e.V. gewonnen haben

Aus der Bekanntmachung

  • Die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, staatliche Beihilfen umfassend auf direkte und indirekte Effekte auf die Beihilfeempfänger, die Erforderlichkeit, Geeignetheit und Angemessenheit zu evaluieren. Die Besondere Ausgleichsregelung nach §§ 28 ff. Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) ist eine Ausnahmevorschrift, wonach stromkostenintensive Unternehmen und weitere Berechtigte eine Begrenzung der Umlagen gem. § 2 Nr. 17 EnFG erreichen können. Die BesAR, die für die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage benötigt wird, wurde im Jahr 2022 an die neuen Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) der europäischen Kommission angepasst und in das neue EnFG überführt. Für die Besondere Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen nach den §§ 30 ff. EnFG und die Herstellung von Wasserstoff in stromkostenintensiven Unternehmen nach § 36 EnFG (BesAR) wurde mit der Europäischen Kommission im Rahmen des Beihilfeverfahrens vereinbart, dass bis Ende 2025 ein erster Bericht inklusive einem überarbeiteten Evaluierungsplan vorgelegt wird. Dieser Bericht ist in Form eines unabhängigen externen Gutachtens vorzulegen.

  • Kontakt

    vergabestelle@bmwe.bund.de
  • Typ
    Ergebnis
  • Ort
    Berlin
  • Hauptcode
    Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
    73000000
  • 73200000Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung79311400Wirtschaftsforschung79419000Beratung in Sachen Evaluierung

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