Evaluierung der BesAR
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
- Zuschlag
- Preis 30 %
- Verfahrensart
- OffenEinstufig
- Vertrag
- Einkauf von Dienstleistungen
Brief
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat Prognos AG mit einer unabhängigen Evaluation der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) nach dem Energiefinanzierungsgesetz beauftragt. Die in Berlin zu erbringende Forschungs- und Beratungsleistung umfasst die Bewertung direkter und indirekter Wirkungen sowie der Erforderlichkeit, Geeignetheit und Angemessenheit der Beihilfe für stromkostenintensive Unternehmen und die Wasserstoffherstellung; vorgesehen ist außerdem ein Bericht mit überarbeitetem Evaluierungsplan. Der Auftragswert beträgt 167.525 Euro. Bei der Vergabe zählten die inhaltliche und technische Qualität zu 70 % und der Preis zu 30 %; es gingen drei Angebote ein.
Ergebnis
- Prognos AGGewinner
- 3Anzahl Angebote
- 167.525 €Vertragswert
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
Antworten auf Ihre Bid/No-Bid-Kriterien
Einmal einrichten, Cobrief beantwortet sie in jeder Ausschreibung
Geben Sie ein Angebot ab?
Der Agent richtet das Angebot ein und schreibt den ersten Entwurf. 14 Tage kostenlos.
Zuschlagskriterien
Beschreibung
inhaltliche und technische Qualität des Angebots
Quelle
Keine Quelle in den Unterlagen gefunden. Prüfe die Gewichtung anhand der Vergabeunterlagen.
Beschreibung
Preis
Quelle
Keine Quelle in den Unterlagen gefunden. Prüfe die Gewichtung anhand der Vergabeunterlagen.
Frühere Gewinner
Gegen wen treten Sie an?
Die Anbieter, die ähnliche Aufträge bei Ausbildungszentrum Bau e.V. gewonnen haben
Aus der Bekanntmachung
Die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, staatliche Beihilfen umfassend auf direkte und indirekte Effekte auf die Beihilfeempfänger, die Erforderlichkeit, Geeignetheit und Angemessenheit zu evaluieren. Die Besondere Ausgleichsregelung nach §§ 28 ff. Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) ist eine Ausnahmevorschrift, wonach stromkostenintensive Unternehmen und weitere Berechtigte eine Begrenzung der Umlagen gem. § 2 Nr. 17 EnFG erreichen können. Die BesAR, die für die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage benötigt wird, wurde im Jahr 2022 an die neuen Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) der europäischen Kommission angepasst und in das neue EnFG überführt. Für die Besondere Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen nach den §§ 30 ff. EnFG und die Herstellung von Wasserstoff in stromkostenintensiven Unternehmen nach § 36 EnFG (BesAR) wurde mit der Europäischen Kommission im Rahmen des Beihilfeverfahrens vereinbart, dass bis Ende 2025 ein erster Bericht inklusive einem überarbeiteten Evaluierungsplan vorgelegt wird. Dieser Bericht ist in Form eines unabhängigen externen Gutachtens vorzulegen.
Kontakt
vergabestelle@bmwe.bund.de- ErgebnisTyp
- BerlinOrt
- 73000000HauptcodeForschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
- 73200000Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung79311400Wirtschaftsforschung79419000Beratung in Sachen Evaluierung