EVC HotSpots - Ausführung Montage LWL Netz
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
Bygningsarbeid og installasjoner
Die Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH hat mit ISIMKO GmbH einen Vertrag über Bauinstallationsarbeiten zur Verlegung von LWL-Minikabeln in einem bestehenden Mikrorohrverbandsnetz in Cottbus abgeschlossen. Bei der Vergabe wurden der Preis (60 %), die Gewährleistung (10 %), die Höhe der Vertragsstrafe (20 %), die Stundensätze für Monteur und Helfer (5 %) sowie der Zuschlag für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn (5 %) berücksichtigt.
Ergebnis
- Gewinner
- ISIMKO GmbH
- Anzahl Angebote
- 4
- Vertragswert
- -1 €
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- 035 351 196
- Kontakt-E-Mail
- einkauf@stadtwerke-cottbus.de
- Adresse
- Karl-Liebknecht-Straße 130, 03046 Cottbus
Verlegung von LWL-Minikabeln in ein bestehendes Mikrorohrverbandsnetz
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Im Rahmen der Zuschlagswertung wird die Gesamtsumme Netto gewertet. Die Gesamtsumme Netto wird anhand des Leistungsverzeichnisses ermittelt, welches der Bieter vollständig auszufüllen hat. Da das Zuschlagskriterium "Preis" mit 60 % gewichtet wird, kann ein Bieter innerhalb dieses Kriteriums im Ergebnis höchstens 60 gewichtete Punkte erreichen. Beim Zuschlagskriterium "Preis" erhält der Bieter mit der niedrigsten Gesamtsumme Netto 10 Punkte. Es gibt zudem nur bei diesem Kriterium halbe Punkte. Je 1,5 % höhere Vergütung gegenüber dem Bestbieter wird je ein halber Punkt weniger vergeben. Ab einer um 30 % höheren Vergütung gegenüber dem Bestbieter gibt es folglich keine Punkte mehr für dieses Kriterium.
Bewertungsmethode
Beim Zuschlagskriterium "Preis" erhält der Bieter mit der niedrigsten Gesamtsumme Netto 10 Punkte. Es gibt zudem nur bei diesem Kriterium halbe Punkte. Je 1,5 % höhere Vergütung gegenüber dem Bestbieter wird je ein halber Punkt weniger vergeben. Ab einer um 30 % höheren Vergütung gegenüber dem Bestbieter gibt es folglich keine Punkte mehr für dieses Kriterium.
Beschreibung
Mindestgewährleistungszeitraum muss 48 Monate betragen. Da das Zuschlagskriterium Gewährleistung mit 10 % gewichtet wird, kann ein Bieter innerhalb dieses Kriteriums im Ergebnis höchstens 10 gewichtete Punkte erreichen: Beim Wertungskriterium "Gewährleistung" erfolgt die Wertung dergestalt, dass das Angebot mit dem Gewährleistungszeitraum von 48 Monaten 0 Wertungspunkte erhält. Die weitere Verteilung der Wertungspunkte erfolgt nach der unten dargestellten Tabelle. Der anzubietende Mindestgewährleistungszeitraum beträgt 48 Monate. Für den angebotenen Gewährleistungszeitraum von mehr als 72 Monaten gibt es die maximale Wertungspunktzahl von 5 Punkten für dieses Kriterium: 48 Monate - 0 Punkte; > 48 Monate bis 54 Monate - 1 Punkt; > 54 Monate bis 60 Monate - 2 Punkte; > 60 Monate bis 66 Monate - 3 Punkte; > 66 Monate bis 72 Monate - 4 Punkte; > 72 Monate - 5 Punkte
Bewertungsmethode
Beim Wertungskriterium "Gewährleistung" erfolgt die Wertung dergestalt, dass das Angebot mit dem Gewährleistungszeitraum von 48 Monaten 0 Wertungspunkte erhält. Die weitere Verteilung der Wertungspunkte erfolgt nach der unten dargestellten Tabelle. Der anzubietende Mindestgewährleistungszeitraum beträgt 48 Monate. Für den angebotenen Gewährleistungszeitraum von mehr als 72 Monaten gibt es die maximale Wertungspunktzahl von 5 Punkten für dieses Kriterium:
- 48 Monate - 0 Punkte
-
48 Monate bis 54 Monate - 1 Punkt
-
54 Monate bis 60 Monate - 2 Punkte
-
60 Monate bis 66 Monate - 3 Punkte
-
66 Monate bis 72 Monate - 4 Punkte
-
72 Monate - 5 Punkte
Beschreibung
Da das Zuschlagskriterium "Höhe der Vertragsstrafe" mit 20 % gewichtet wird, kann ein Bieter innerhalb dieses Kriteriums im Ergebnis höchstens 20 gewichtete Punkte erreichen. Gewertet wird die Vertragsstrafe für Verzug mit dem vertragsstrafenbewährten Fertigstellungstermin (Ziff. 4.6 des Vertrags). Es sind sind maximal 10 Wertungspunkte erreichbar.
Bewertungsmethode
Gewertet wird die Vertragsstrafe für Verzug mit dem vertragsstrafenbewährten Fertigstellungstermin (Ziff. 4.6 des Vertrags). Es sind maximal 10 Wertungspunkte erreichbar.
Beschreibung
Da das Zuschlagskriterium Stundesätze mit 5 % gewichtet wird, kann ein Bieter innerhalb dieses Kriteriums im Ergebnis höchstens 5 gewichtete Punkte erreichen: Gewertet wird der angebotene Wertungsstundensatz. Aus den im Leistungsverzeichnis angegebenen Stundensätzen wird ein Wertungsstundensatz wie folgt ermittelt: a) Monteur (70%) b) Helfer (30%) Beispiel a) 100 EUR b) 80 EUR ergibt sich ein Wertungsstundensatz von 94 EUR. Beim Zuschlagskriterium "Stundensatz" erhält der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtsumme Netto 10 Punkte. Es gibt zudem nur bei diesem Kriterium halbe Punkte. Je 5 % höhere Vergütung gegenüber dem Bestbieter wird je ein halber Punkt weniger vergeben. Ab einer um 50 % höheren Vergütung gegenüber dem Bestbieter gibt es folglich keine Punkte mehr.
Bewertungsmethode
Gewertet wird der angebotene Wertungsstundensatz. Aus den im Leistungsverzeichnis angegebenen Stundensätzen wird ein Wertungsstundensatz wie folgt ermittelt: a) Monteur (70%) b) Helfer (30%) Beispiel a) 100 EUR b) 80 EUR ergibt sich ein Wertungsstundensatz von 94 EUR. Beim Zuschlagskriterium "Stundensatz" erhält der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtsumme Netto 10 Punkte. Es gibt zudem nur bei diesem Kriterium halbe Punkte. Je 5 % höhere Vergütung gegenüber dem Bestbieter wird je ein halber Punkt weniger vergeben. Ab einer um 50 % höheren Vergütung gegenüber dem Bestbieter gibt es folglich keine Punkte mehr.
Beschreibung
Da das Zuschlagskriterium Zuschlag für allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn mit 5 % gewichtet wird, kann ein Bieter innerhalb dieses Kriteriums im Ergebnis höchstens 5 gewichtete Punkte erreichen: Beim Wertungskriterium Zuschlag für allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn" (gemäß Ziff. 8.1 des Vertrags) erfolgt die Wertung dergestalt, dass das Angebot mit dem Zuschlag von 15% 0 Wertungspunkte erhält. Die weitere Verteilung der Wertungspunkte erfolgt folgendermaßen: 15 % = 0 Punkte 14 % = 1 Punkte 13 % = 2 Punkte 12 % = 3 Punkte 11 % = 4 Punkte 10 % = 5 Punkte 9 % = 6 Punkte 8% = 7 Punkte 7 % = 8 Punkte 6 % = 9 Punkte 5 % = 10 Punkte Die Bieter können auch Kommastellen anbieten. Jedoch gibt es bei einem angebotenen Prozentsatz zwischen zwei Zuschlägen nur die geringere Punktzahl (Beispiel: Zuschlag 8,5% ergibt 6 ungewichtete Punkte).
Bewertungsmethode
Beim Wertungskriterium Zuschlag für allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn" (gemäß Ziff. 8.1 des Vertrags) erfolgt die Wertung dergestalt, dass das Angebot mit dem Zuschlag von 15% 0 Wertungspunkte erhält. Die weitere Verteilung der Wertungspunkte erfolgt folgendermaßen:
- 15 % = 0 Punkte
- 14 % = 1 Punkte
- 13 % = 2 Punkte
- 12 % = 3 Punkte
- 11 % = 4 Punkte
- 10 % = 5 Punkte
- 9 % = 6 Punkte
- 8% = 7 Punkte
- 7 % = 8 Punkte
- 6 % = 9 Punkte
- 5 % = 10 Punkte
Die Bieter können auch Kommastellen anbieten. Jedoch gibt es bei einem angebotenen Prozentsatz zwischen zwei Zuschlägen nur die geringere Punktzahl (Beispiel: Zuschlag 8,5% ergibt 6 ungewichtete Punkte).
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014.
Dokumentationsanforderung
Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014.
Beschreibung
Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Beschreibung
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG und § 22 LkSorgPflG vorliegen.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG und § 22 LkSorgPflG vorliegen.
Beschreibung
Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 24. Juni 2024 betreffend Sanktionen gegen Russland.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 24. Juni 2024 betreffend Sanktionen gegen Russland.
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH
- Titel
- EVC HotSpots - Ausführung Montage LWL Netz
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Cottbus, Kreisfreie Stadt