EWP / Einwegpfand: Abschluss einer Rahmenvereinbarung: Kontroll- und Prüfdienstleistungen für das österreichische Einwegpfandsystem
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
Regnskaps- og rådgivningstjenester
Die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH hat eine Rahmenvereinbarung mit PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., FAL-CON AUDIT Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, FAL-CON HOLDING GmbH Steuerberatungsgesellschaft und FAL-CON Steuerberatungsgesellschaft mbH geschlossen, um Kontroll- und Prüfdienstleistungen für das österreichische Einwegpfandsystem zu erbringen. Die Dienstleistungen sollen in Österreich über einen Zeitraum von 4 Jahren geliefert werden, mit einem geschätzten Gesamtwert von maximal 6 Millionen Euro. Ziel ist die Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen durch Prüfungen bei Organisationen, die pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen in Österreich in Verkehr bringen oder zur Rücknahme verpflichtet sind.
Ergebnis
- Gewinner
- Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
- FAL-CON AUDIT Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH
- FAL-CON HOLDING GmbH Steuerberatungsgesellschaft
- FAL-CON Steuerberatungsgesellschaft mbH
- PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
- Anzahl Angebote
- 4
- Vertragswert
- Nicht angegeben
- Maximaler Rahmenvereinbarungswert
- Bis zu 6.000.000 €
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +43 000000
- Kontakt-E-Mail
- office@ewp-oe.at
- Adresse
- Schönbrunner Schloßstraße 2/601, 1120 Wien
EWP / Einwegpfand: Abschluss einer Rahmenvereinbarung: Kontroll- und Prüfdienstleistungen für das österreichische EinwegpfandsystemHauptmerkmale des VerfahrensDas österreichische Einwegpfandsystem ist mit 01.01.2025 eingeführt worden. Ziel des gegenständlichen Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit den im Zuge des Vergabeverfahrens ermittelten 3 bestgereihten Angeboten. Ziel der Beschaffung sind Kontroll-, Prüf- und Berichtsdienstleistungen zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der AG auf Grundlage des Kontrollkonzepts der AG. Im Kontrollkonzept der AG wird ein einheitlicher Rahmen für die durchzuführenden Prüfungen sowie Art und Umfang der Dokumentation samt Art der Übermittlung der Ergebnisse an die AG vorgegeben. Geprüft bzw. kontrolliert werden alle Organisationen, die wirtschaftlich oder unternehmerisch tätig sind, unabhängig von ihrer Rechtsform oder Gewinnerzielungsabsicht, die pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen erstmals in Österreich in Verkehr setzen oder zur Rücknahme von pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen verpflichtet sind bzw. unter eine Ausnahmeregelung fallen sowie pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen exportieren. Ausgenommen von der Prüfpflicht sind die sog. Ausgleichsbeitragszahler (gemäß §§ 5 Abs 5 und Abs 7 Pfandverordnung). Um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zu gewährleisten und zu überprüfen, werden verschiedene Arten der Prüfung angewandt. Details siehe AU.
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
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Beschreibung
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- Auftraggeber
- EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH
- Titel
- EWP / Einwegpfand: Abschluss einer Rahmenvereinbarung: Kontroll- und Prüfdienstleistungen für das österreichische Einwegpfandsystem
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Geschätzter Wert
- 6.000.000,00 €
- Dauer
- 48 Monate