Ex-post Bekanntmachung: Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Cluster LK Sömmerda Nord, Mittelthüringen 1, Ostthüringen 2, Ostthüringen 3, Saale-Holzland-Kreis 1 und VG Gramme-Vippach
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
Telekommunikasjonstjenester
Vorliegend handelt es sich um die Bekanntmachung des vergebenen Auftrags. ============================================================== Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Cluster LK Sömmerda Nord, Mittelthüringen 1, Ostthüringen 2, Ostthüringen 3, Saale-Holzland-Kreis 1 und VG Gramme-Vippach. ============================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die pachtweise Überlassung und den Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. ============================================================== Die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (nachfolgend "Konzessionsgeber") hat die pachtweise Überlassung eines geförderten passiven Gigabit-Breitbandnetzes an ein TK Unternehmen in Auftrag gegeben sowie den Konzessionsnehmer mit dem Betrieb dieses Gigabit-Breitbandnetzes beauftragt. Der Konzessionsnehmer hat das Gigabit-Breitbandnetz mindestens für die förderrechtlich vorgegebene Mindestbetriebsdauer von vollen sieben Jahren, nach Gesamtfertigstellung des Gigabit-Breitbandnetzes zu betreiben. Der Konzessionsnehmer hat die durch den Konzessionsgeber zu errichtende passive Breitbandinfrastruktur mit aktiven Netzkomponenten auszustatten, während der Vertragslaufzeit zu betreiben, auf seine Kosten zu warten und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung des Ausbaugebiets und aller dort befindlichen Anschlussnehmer mit Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Preisen unter Berücksichtigung eines offenen Zugangs sicherzustellen. Der Konzessionsgeber hat Fördermittel nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie 2.0) im Rahmen des Fördergegenstandes 3.2 (Betreibermodell) beantragt. Ebenso hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung zu der Bundesförderung nach der "Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie)" beantragt.
Ergebnis
- Gewinner
- Thüringer Netkom GmbH
- Anzahl Angebote
- 2
- Vertragswert
- 9.854.731 €
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +49 36155989750
- Kontakt-E-Mail
- hallo@thueringer-glasfaser.de
- Adresse
- Schwerborner Straße 6, 99086 Erfurt
Vorliegend handelt es sich um die Bekanntmachung des vergebenen Auftrags. ============================================================== Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Cluster LK Sömmerda Nord, Mittelthüringen 1, Ostthüringen 2, Ostthüringen 3, Saale-Holzland-Kreis 1 und VG Gramme-Vippach. ============================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die pachtweise Überlassung und den Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. ============================================================== Die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (nachfolgend "Konzessionsgeber") hat die pachtweise Überlassung eines geförderten passiven Gigabit-Breitbandnetzes an ein TK Unternehmen in Auftrag gegeben sowie den Konzessionsnehmer mit dem Betrieb dieses Gigabit-Breitbandnetzes beauftragt. Der Konzessionsnehmer hat das Gigabit-Breitbandnetz mindestens für die förderrechtlich vorgegebene Mindestbetriebsdauer von vollen sieben Jahren, nach Gesamtfertigstellung des Gigabit-Breitbandnetzes zu betreiben. Der Konzessionsnehmer hat die durch den Konzessionsgeber zu errichtende passive Breitbandinfrastruktur mit aktiven Netzkomponenten auszustatten, während der Vertragslaufzeit zu betreiben, auf seine Kosten zu warten und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung des Ausbaugebiets und aller dort befindlichen Anschlussnehmer mit Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Preisen unter Berücksichtigung eines offenen Zugangs sicherzustellen. Der Konzessionsgeber hat Fördermittel nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie 2.0) im Rahmen des Fördergegenstandes 3.2 (Betreibermodell) beantragt. Ebenso hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung zu der Bundesförderung nach der "Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie)" beantragt.Hauptmerkmale des VerfahrensDas Verfahren wurde zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) in zwei Stufen durchgeführt.
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
a) Höhe der monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (Max. 10 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (nachstehend: „das Bestangebot“) hat die volle Punktzahl (10) erhalten. Zu den verbleibenden Angeboten wurde die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergab sich ein Wert von z.B. 10 %, erhielt dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung. b) Höhe der monatlichen Fixpacht für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur (Max. 20 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Fixpachtzahlung für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur hat die volle Punktzahl (20) erhalten. Zu den verbleibenden Angeboten wurde die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergab sich ein Wert von z.B. 10 %, erhielt dieses Angebot 10 % und damit 2 Punkte weniger in der Bewertung.
Bewertungsmethode
Für die monatliche Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (max. 10 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Pachtzahlung erhält 10 Punkte. Für die verbleibenden Angebote wird die prozentuale Differenz zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich eine Differenz von z.B. 10 %, erhält das Angebot 1 Punkt weniger.
Für die monatliche Fixpacht für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur (max. 20 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Fixpachtzahlung erhält 20 Punkte. Für die verbleibenden Angebote wird die prozentuale Differenz zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich eine Differenz von z.B. 10 %, erhält das Angebot 2 Punkte weniger.
Beschreibung
Bei der Wertung dieses Kriteriums wurden die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet. Hierfür wurden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten (brutto) für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und mit einmaligen oder zusätzlichen Einrichtungskosten aufsummiert. Die Bewertung erfolgte für jedes Endkundenprodukt einzeln. Maximal konnten für die folgenden vier Endkundenprodukte jeweils 2,5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wurde jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem wirtschaftlichsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhielt die vollen 2,5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wurde die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergab sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhielt dieses Angebot 10 % und damit 0,25 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte waren jeweils unter Verwendung des Formblattes „Produktblatt“ (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) anzugeben. Die folgenden Produkte wurden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Endkundenprodukt 1 mit ≥ 100 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte). - Endkundenprodukt 2 mit ≥ 250 Gbit/s im Download (max. 2,5 Punkte). - Endkundenprodukt 3 mit ≥ 500 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte). - Endkundenprodukt 4 mit ≥ 1.000 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte).
Bewertungsmethode
Für jedes Endkundenprodukt (max. 2,5 Punkte): Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird über 24 Monate berechnet, inklusive einmaliger oder zusätzlicher Einrichtungskosten. Das Angebot mit dem wirtschaftlichsten Endkundenpreis erhält 2,5 Punkte. Für die verbleibenden Angebote wird die prozentuale Differenz zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich eine Differenz von z.B. 10 %, erhält das Angebot 0,25 Punkte weniger.
Beschreibung
Bewertet wurden Angaben zur Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit und Hochwertigkeit der technischen Lösungen, insbesondere der physikalischen und logischen Netzstruktur, sowie die Beschreibung der eingesetzten Komponenten. Die qualitative Bewertung erfolgte nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankam und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gingen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt wurden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Qualität der technischen Lösungen vorhanden. Die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind vollständig nachvollziehbar (10 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Qualität der technischen Lösungen entnehmen. Auch die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind weitestgehend nachvollziehbar (5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über die Qualität der technischen Lösungen. Und/Oder: Die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind nicht nachvollziehbar (0 Punkte).
Bewertungsmethode
Die Bewertung erfolgt auf einer Skala von 0 bis 10 Punkten:
- 10 Punkte: Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar, mit umfangreichen und schlüssigen Angaben zur Qualität der technischen Lösungen. Anforderungen an die passive Netztechnik sind vollständig nachvollziehbar.
- 5 Punkte: Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar, mit teilweisen Erkenntnissen zur Qualität der technischen Lösungen. Anforderungen an die passive Netztechnik sind weitestgehend nachvollziehbar.
- 0 Punkte: Ausführungen im Konzept sind stichpunktartig, lückenhaft oder ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse zur Qualität der technischen Lösungen. Oder: Anforderungen an die passive Netztechnik sind nicht nachvollziehbar.
Beschreibung
Bewertet wurden Angaben zur schnellen und kompetenten Netzinbetriebnahme und Störungsbeseitigung; Angaben zur durchschnittlichen Entstörungsdauer; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Betriebs- und Servicekonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgte nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gingen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt wurden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Qualität des Netzbetriebs und des Services enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Störfällen vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass ein zuverlässiger Netzbetrieb und eine umgehende Entstörung sichergestellt werden können (20 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Qualität des Netzbetriebs und des Services bei Störungen im Netz entnehmen (10 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über die Qualität des Netzbetriebs und des Services bei Störungen im Netz (0 Punkte).
Bewertungsmethode
Die Bewertung erfolgt auf einer Skala von 0 bis 20 Punkten:
- 20 Punkte: Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar, mit umfangreichen und schlüssigen Angaben zur Qualität des Netzbetriebs und Services. Vielfältige Maßnahmen in Störfällen sind vorgesehen, was einen zuverlässigen Netzbetrieb und umgehende Entstörung sicherstellt.
- 10 Punkte: Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar, mit teilweisen Erkenntnissen zur Qualität des Netzbetriebs und Services bei Störungen.
- 0 Punkte: Ausführungen im Konzept sind stichpunktartig, lückenhaft oder ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse zur Qualität des Netzbetriebs und Services bei Störungen.
Beschreibung
Bewertet wurden Angaben zur Mitwirkung bei Abstimmungen mit dem Konzessionsgeber sowie dem Fördermittelgeber; Mitwirkung und Begleitung der Planungs- und Bauphase; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Mitwirkungskonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgte nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gingen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt wurden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über Art und Umfang der Mitwirkungen enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass eine zuverlässige Mitwirkung sichergestellt werden kann (10 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung entnehmen (5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung (0 Punkte).
Bewertungsmethode
Die Bewertung erfolgt auf einer Skala von 0 bis 10 Punkten:
- 10 Punkte: Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar, mit umfangreichen und schlüssigen Angaben zu Art und Umfang der Mitwirkungen. Vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung sind vorgesehen, was eine zuverlässige Mitwirkung sicherstellt.
- 5 Punkte: Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar, mit teilweisen Erkenntnissen zu Art und Umfang der Mitwirkung.
- 0 Punkte: Ausführungen im Konzept sind stichpunktartig, lückenhaft oder ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse zu Art und Umfang der Mitwirkung.
Beschreibung
Mit dem Angebot war ein Marketing- und Vertriebskonzept vorzulegen, das insbesondere die unter Abschnitt III. 3. f) der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben beinhaltet. Die qualitative Bewertung erfolgte nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gingen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt wurden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über Art und Umfang der Mitwirkungen enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass eine zuverlässige Mitwirkung sichergestellt werden kann (10 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung entnehmen (5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung (0 Punkte).
Bewertungsmethode
Die Bewertung erfolgt auf einer Skala von 0 bis 10 Punkten:
- 10 Punkte: Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar, mit umfangreichen und schlüssigen Angaben zu Art und Umfang der Mitwirkungen. Vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung sind vorgesehen, was eine zuverlässige Mitwirkung sicherstellt.
- 5 Punkte: Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar, mit teilweisen Erkenntnissen zu Art und Umfang der Mitwirkung.
- 0 Punkte: Ausführungen im Konzept sind stichpunktartig, lückenhaft oder ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse zu Art und Umfang der Mitwirkung.
Beschreibung
Mit dem Angebot war ein Konzept zur Realisierung von nachträglichen Hausanschlüssen vorzulegen, welches insbesondere die unter Abschnitt III. 3. h) (erster Spiegelstrich) der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben beinhaltet (Max. 5 Punkte). Bewertet wurden Angaben zur Mitwirkung und zum Management bei der nachträglichen Hausanschlusserrichtung. Die qualitative Bewertung erfolgte nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gingen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt wurden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über Art und Umfang der Mitwirkungen und zum Management enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung und das Management vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass eine zuverlässige Mitwirkung und ein zuverlässiges Management sichergestellt werden können (5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung und des Managements entnehmen (2,5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung und des Managements (0 Punkte).
Bewertungsmethode
Die Bewertung erfolgt auf einer Skala von 0 bis 5 Punkten:
- 5 Punkte: Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar, mit umfangreichen und schlüssigen Angaben zu Art und Umfang der Mitwirkungen und zum Management. Vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung und das Management sind vorgesehen, was eine zuverlässige Mitwirkung und ein zuverlässiges Management sicherstellt.
- 2,5 Punkte: Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar, mit teilweisen Erkenntnissen zu Art und Umfang der Mitwirkung und des Managements.
- 0 Punkte: Ausführungen im Konzept sind stichpunktartig, lückenhaft oder ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse zu Art und Umfang der Mitwirkung und des Managements.
Beschreibung
Mit dem Angebot war anzugeben, zu welchen Kosten (Gesamtpreis) für den Endkunden nach Überlassung des passiven Netzes die Zuführung vom gigabitfähigen Netz bis zum Haus erfolgt. Die Bewertung erfolgte für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung auf bis zu 10 Metern. Die Gesamtkosten für die Hausanschlusserrichtung mussten sämtliche Leistungen der Erschließung des Hausanschlusses des Endkunden (z.B. Tiefbau, Fasereinzug, APL bis zum Netzübergabepunkt der passiven Technik) umfassen. Maximal konnten für die Kosten der nachträglichen Hausanschlusserrichtung 5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung wurde wie folgt bewertet: Das Angebot mit der wirtschaftlichsten nachträglichen Hausanschlusserrichtung (nachfolgend: „das Bestangebot“) hat 5 Punkte erhalten. Zu den verbleibenden Angeboten wurde die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die nachträgliche Hausanschlusserrichtung – zum Bestangebot ermittelt. Ergab sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhielt dieses Angebot 10 % und damit 0,5 Punkte wenigernin der Bewertung.
Bewertungsmethode
Maximal 5 Punkte können für die Kosten der nachträglichen Hausanschlusserrichtung erzielt werden. Das Angebot mit der wirtschaftlichsten nachträglichen Hausanschlusserrichtung erhält 5 Punkte. Für die verbleibenden Angebote wird die prozentuale Differenz zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich eine Differenz von z.B. 10 %, erhält das Angebot 0,5 Punkte weniger.
Qualifikationsanforderungen
Keine qualifikationsanforderungen in der Auftragsbekanntmachung gefunden.
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Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- Thüringer Glasfasergesellschaft mbH
- Titel
- Ex-post Bekanntmachung: Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Cluster LK Sömmerda Nord, Mittelthüringen 1, Ostthüringen 2, Ostthüringen 3, Saale-Holzland-Kreis 1 und VG Gramme-Vippach
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Erfurt, Kreisfreie Stadt, Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Orla-Kreis, Greiz, Saale-Holzland-Kreis, Sömmerda