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    Ex-post Bekanntmachung: Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Cluster LK Sömmerda Nord, Mittelthüringen 1, Ostthüringen 2, Ostthüringen 3, Saale-Holzland-Kreis 1 und VG Gramme-Vippach

    Thüringer Glasfasergesellschaft mbH

    Ex-post Bekanntmachung: Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Cluster LK Sömmerda Nord, Mittelthüringen 1, Ostthüringen 2, Ostthüringen 3, Saale-Holzland-Kreis 1 und VG Gramme-Vippach

    1. Vertragsunterzeichnung

      7. juli kl. 00:007. juli 2025 kl. 00:00
    2. Ergebnisbekanntmachung veröffentlicht

      30. juli kl. 06:3730. juli 2025 kl. 06:37

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Thüringer Glasfasergesellschaft mbH/Ex-post Bekanntmachung: Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Cluster LK Sömmerda Nord, Mittelthüringen 1, Ostthüringen 2, Ostthüringen 3, Saale-Holzland-Kreis 1 und VG Gramme-Vippach

    Zuschlag erteilt

    Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.

    Brief

    Telekommunikasjonstjenester

    Vorliegend handelt es sich um die Bekanntmachung des vergebenen Auftrags betreffend das Los 1 (LK Sömmerda Cluster Nord). ============================================================== Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Cluster LK Sömmerda Nord, Mittelthüringen 1, Ostthüringen 2, Ostthüringen 3, Saale-Holzland-Kreis 1 und VG Gramme-Vippach. ============================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die pachtweise Überlassung und den Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. ============================================================== Die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (nachfolgend "Konzessionsgeber") hat die pachtweise Überlassung eines geförderten passiven Gigabit-Breitbandnetzes an ein TK Unternehmen in Auftrag gegeben sowie den Konzessionsnehmer mit dem Betrieb dieses Gigabit-Breitbandnetzes beauftragt. Der Konzessionsnehmer hat das Gigabit-Breitbandnetz mindestens für die förderrechtlich vorgegebene Mindestbetriebsdauer von vollen sieben Jahren, nach Gesamtfertigstellung des Gigabit-Breitbandnetzes zu betreiben. Der Konzessionsnehmer hat die durch den Konzessionsgeber zu errichtende passive Breitbandinfrastruktur mit aktiven Netzkomponenten auszustatten, während der Vertragslaufzeit zu betreiben, auf seine Kosten zu warten und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung des Ausbaugebiets und aller dort befindlichen Anschlussnehmer mit Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Preisen unter Berücksichtigung eines offenen Zugangs sicherzustellen. Der Konzessionsgeber hat Fördermittel nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie 2.0) im Rahmen des Fördergegenstandes 3.2 (Betreibermodell) beantragt. Ebenso hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung zu der Bundesförderung nach der "Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie)" beantragt.

    Ergebnis

    Gewinner
    Telekom Deutschland GmbH
    Anzahl Angebote
    2
    Vertragswert
    1.061.383 €

    Über das Angebot

      Vorliegend handelt es sich um die Bekanntmachung des vergebenen Auftrags betreffend das Los 1 (LK Sömmerda Cluster Nord). ============================================================== Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Cluster LK Sömmerda Nord, Mittelthüringen 1, Ostthüringen 2, Ostthüringen 3, Saale-Holzland-Kreis 1 und VG Gramme-Vippach. ============================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die pachtweise Überlassung und den Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. ============================================================== Die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (nachfolgend "Konzessionsgeber") hat die pachtweise Überlassung eines geförderten passiven Gigabit-Breitbandnetzes an ein TK Unternehmen in Auftrag gegeben sowie den Konzessionsnehmer mit dem Betrieb dieses Gigabit-Breitbandnetzes beauftragt. Der Konzessionsnehmer hat das Gigabit-Breitbandnetz mindestens für die förderrechtlich vorgegebene Mindestbetriebsdauer von vollen sieben Jahren, nach Gesamtfertigstellung des Gigabit-Breitbandnetzes zu betreiben. Der Konzessionsnehmer hat die durch den Konzessionsgeber zu errichtende passive Breitbandinfrastruktur mit aktiven Netzkomponenten auszustatten, während der Vertragslaufzeit zu betreiben, auf seine Kosten zu warten und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung des Ausbaugebiets und aller dort befindlichen Anschlussnehmer mit Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Preisen unter Berücksichtigung eines offenen Zugangs sicherzustellen. Der Konzessionsgeber hat Fördermittel nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie 2.0) im Rahmen des Fördergegenstandes 3.2 (Betreibermodell) beantragt. Ebenso hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung zu der Bundesförderung nach der "Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie)" beantragt.Hauptmerkmale des VerfahrensDas Verfahren wurde zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) in zwei Stufen durchgeführt.

      Kontakttelefon
      +49 36155989750
      Kontakt-E-Mail
      hallo@thueringer-glasfaser.de
      Adresse
      Schwerborner Straße 6, 99086 Erfurt

    Benutzerdefinierte Bewertungskriterien

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    Zuschlagskriterien

    • Beschreibung

      a) Höhe der monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (Max. 10 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (nachstehend: „das Bestangebot“) hat die volle Punktzahl (10) erhalten. Zu den verbleibenden Angeboten wurde die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergab sich ein Wert von z.B. 10 %, erhielt dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung. b) Höhe der monatlichen Fixpacht für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur (Max. 20 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Fixpachtzahlung für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur hat die volle Punktzahl (20) erhalten. Zu den verbleibenden Angeboten wurde die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergab sich ein Wert von z.B. 10 %, erhielt dieses Angebot 10 % und damit 2 Punkte weniger in der Bewertung.

      Bewertungsmethode

      Für die monatliche Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (max. 10 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Pachtzahlung erhält 10 Punkte. Für die verbleibenden Angebote wird die prozentuale Differenz zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich eine Differenz von z.B. 10 %, erhält das Angebot 1 Punkt weniger.

      Für die monatliche Fixpacht für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur (max. 20 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Fixpachtzahlung erhält 20 Punkte. Für die verbleibenden Angebote wird die prozentuale Differenz zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich eine Differenz von z.B. 10 %, erhält das Angebot 2 Punkte weniger.

    • Beschreibung

      Bei der Wertung dieses Kriteriums wurden die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet. Hierfür wurden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten (brutto) für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und mit einmaligen oder zusätzlichen Einrichtungskosten aufsummiert. Die Bewertung erfolgte für jedes Endkundenprodukt einzeln. Maximal konnten für die folgenden vier Endkundenprodukte jeweils 2,5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wurde jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem wirtschaftlichsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhielt die vollen 2,5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wurde die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergab sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhielt dieses Angebot 10 % und damit 0,25 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte waren jeweils unter Verwendung des Formblattes „Produktblatt“ (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) anzugeben. Die folgenden Produkte wurden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Endkundenprodukt 1 mit ≥ 100 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte). - Endkundenprodukt 2 mit ≥ 250 Gbit/s im Download (max. 2,5 Punkte). - Endkundenprodukt 3 mit ≥ 500 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte). - Endkundenprodukt 4 mit ≥ 1.000 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte).

      Bewertungsmethode

      Für jedes Endkundenprodukt (max. 2,5 Punkte): Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird über 24 Monate berechnet, inklusive einmaliger oder zusätzlicher Einrichtungskosten. Das Angebot mit dem wirtschaftlichsten Endkundenpreis erhält 2,5 Punkte. Für die verbleibenden Angebote wird die prozentuale Differenz zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich eine Differenz von z.B. 10 %, erhält das Angebot 0,25 Punkte weniger.

    • Beschreibung

      Bewertet wurden Angaben zur Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit und Hochwertigkeit der technischen Lösungen, insbesondere der physikalischen und logischen Netzstruktur, sowie die Beschreibung der eingesetzten Komponenten. Die qualitative Bewertung erfolgte nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankam und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gingen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt wurden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Qualität der technischen Lösungen vorhanden. Die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind vollständig nachvollziehbar (10 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Qualität der technischen Lösungen entnehmen. Auch die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind weitestgehend nachvollziehbar (5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über die Qualität der technischen Lösungen. Und/Oder: Die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind nicht nachvollziehbar (0 Punkte).

      Bewertungsmethode

      Die Bewertung erfolgt auf einer Skala von 0 bis 10 Punkten:

      • 10 Punkte: Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar, mit umfangreichen und schlüssigen Angaben zur Qualität der technischen Lösungen. Anforderungen an die passive Netztechnik sind vollständig nachvollziehbar.
      • 5 Punkte: Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar, mit teilweisen Erkenntnissen zur Qualität der technischen Lösungen. Anforderungen an die passive Netztechnik sind weitestgehend nachvollziehbar.
      • 0 Punkte: Ausführungen im Konzept sind stichpunktartig, lückenhaft oder ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse zur Qualität der technischen Lösungen. Oder: Anforderungen an die passive Netztechnik sind nicht nachvollziehbar.
    • Beschreibung

      Bewertet wurden Angaben zur schnellen und kompetenten Netzinbetriebnahme und Störungsbeseitigung; Angaben zur durchschnittlichen Entstörungsdauer; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Betriebs- und Servicekonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgte nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gingen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt wurden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Qualität des Netzbetriebs und des Services enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Störfällen vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass ein zuverlässiger Netzbetrieb und eine umgehende Entstörung sichergestellt werden können (20 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Qualität des Netzbetriebs und des Services bei Störungen im Netz entnehmen (10 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über die Qualität des Netzbetriebs und des Services bei Störungen im Netz (0 Punkte).

      Bewertungsmethode

      Die Bewertung erfolgt auf einer Skala von 0 bis 20 Punkten:

      • 20 Punkte: Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar, mit umfangreichen und schlüssigen Angaben zur Qualität des Netzbetriebs und Services. Vielfältige Maßnahmen in Störfällen sind vorgesehen, was einen zuverlässigen Netzbetrieb und umgehende Entstörung sicherstellt.
      • 10 Punkte: Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar, mit teilweisen Erkenntnissen zur Qualität des Netzbetriebs und Services bei Störungen.
      • 0 Punkte: Ausführungen im Konzept sind stichpunktartig, lückenhaft oder ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse zur Qualität des Netzbetriebs und Services bei Störungen.
    • Beschreibung

      Bewertet wurden Angaben zur Mitwirkung bei Abstimmungen mit dem Konzessionsgeber sowie dem Fördermittelgeber; Mitwirkung und Begleitung der Planungs- und Bauphase; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Mitwirkungskonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgte nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gingen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt wurden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über Art und Umfang der Mitwirkungen enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass eine zuverlässige Mitwirkung sichergestellt werden kann (10 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung entnehmen (5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung (0 Punkte).

      Bewertungsmethode

      Die Bewertung erfolgt auf einer Skala von 0 bis 10 Punkten:

      • 10 Punkte: Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar, mit umfangreichen und schlüssigen Angaben zu Art und Umfang der Mitwirkungen. Vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung sind vorgesehen, was eine zuverlässige Mitwirkung sicherstellt.
      • 5 Punkte: Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar, mit teilweisen Erkenntnissen zu Art und Umfang der Mitwirkung.
      • 0 Punkte: Ausführungen im Konzept sind stichpunktartig, lückenhaft oder ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse zu Art und Umfang der Mitwirkung.
    • Beschreibung

      Mit dem Angebot war ein Marketing- und Vertriebskonzept vorzulegen, das insbesondere die unter Abschnitt III. 3. f) der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben beinhaltet. Die qualitative Bewertung erfolgte nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gingen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt wurden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über Art und Umfang der Mitwirkungen enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass eine zuverlässige Mitwirkung sichergestellt werden kann (10 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung entnehmen (5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung (0 Punkte).

      Bewertungsmethode

      Die Bewertung erfolgt auf einer Skala von 0 bis 10 Punkten:

      • 10 Punkte: Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar, mit umfangreichen und schlüssigen Angaben zu Art und Umfang der Mitwirkungen. Vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung sind vorgesehen, was eine zuverlässige Mitwirkung sicherstellt.
      • 5 Punkte: Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar, mit teilweisen Erkenntnissen zu Art und Umfang der Mitwirkung.
      • 0 Punkte: Ausführungen im Konzept sind stichpunktartig, lückenhaft oder ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse zu Art und Umfang der Mitwirkung.
    • Beschreibung

      Mit dem Angebot war ein Konzept zur Realisierung von nachträglichen Hausanschlüssen vorzulegen, welches insbesondere die unter Abschnitt III. 3. h) (erster Spiegelstrich) der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben beinhaltet (Max. 5 Punkte). Bewertet wurden Angaben zur Mitwirkung und zum Management bei der nachträglichen Hausanschlusserrichtung. Die qualitative Bewertung erfolgte nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gingen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt wurden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über Art und Umfang der Mitwirkungen und zum Management enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung und das Management vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass eine zuverlässige Mitwirkung und ein zuverlässiges Management sichergestellt werden können (5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung und des Managements entnehmen (2,5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung und des Managements (0 Punkte).

      Bewertungsmethode

      Die Bewertung erfolgt auf einer Skala von 0 bis 5 Punkten:

      • 5 Punkte: Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar, mit umfangreichen und schlüssigen Angaben zu Art und Umfang der Mitwirkungen und zum Management. Vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung und das Management sind vorgesehen, was eine zuverlässige Mitwirkung und ein zuverlässiges Management sicherstellt.
      • 2,5 Punkte: Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar, mit teilweisen Erkenntnissen zu Art und Umfang der Mitwirkung und des Managements.
      • 0 Punkte: Ausführungen im Konzept sind stichpunktartig, lückenhaft oder ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse zu Art und Umfang der Mitwirkung und des Managements.
    • Beschreibung

      Mit dem Angebot war anzugeben, zu welchen Kosten (Gesamtpreis) für den Endkunden nach Überlassung des passiven Netzes die Zuführung vom gigabitfähigen Netz bis zum Haus erfolgt. Die Bewertung erfolgte für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung auf bis zu 10 Metern. Die Gesamtkosten für die Hausanschlusserrichtung mussten sämtliche Leistungen der Erschließung des Hausanschlusses des Endkunden (z.B. Tiefbau, Fasereinzug, APL bis zum Netzübergabepunkt der passiven Technik) umfassen. Maximal konnten für die Kosten der nachträglichen Hausanschlusserrichtung 5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung wurde wie folgt bewertet: Das Angebot mit der wirtschaftlichsten nachträglichen Hausanschlusserrichtung (nachfolgend: „das Bestangebot“) hat 5 Punkte erhalten. Zu den verbleibenden Angeboten wurde die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die nachträgliche Hausanschlusserrichtung – zum Bestangebot ermittelt. Ergab sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhielt dieses Angebot 10 % und damit 0,5 Punkte wenigernin der Bewertung.

      Bewertungsmethode

      Maximal 5 Punkte können für die Kosten der nachträglichen Hausanschlusserrichtung erzielt werden. Das Angebot mit der wirtschaftlichsten nachträglichen Hausanschlusserrichtung erhält 5 Punkte. Für die verbleibenden Angebote wird die prozentuale Differenz zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich eine Differenz von z.B. 10 %, erhält das Angebot 0,5 Punkte weniger.

    Qualifikationsanforderungen

      Keine qualifikationsanforderungen in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    Thüringer Glasfasergesellschaft mbH
    Titel
    Ex-post Bekanntmachung: Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Cluster LK Sömmerda Nord, Mittelthüringen 1, Ostthüringen 2, Ostthüringen 3, Saale-Holzland-Kreis 1 und VG Gramme-Vippach
    Typ
    ErgebnisPräqualifikation
    Hauptcode
    64210000Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
    Zusätzliche Codes
    32412000Kommunikationsnetz32571000Kommunikationsinfrastruktur
    Ort
    Erfurt, Kreisfreie Stadt, Sömmerda

    Aktive ähnliche Ausschreibungen

    • Thüringer Glasfasergesellschaft mbH

      Telekommunikasjonstjenester

      Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabitnetzes in unterversorgten Gebieten d. Südthüringen Cl. 1(Los 1), LK Eichsfeld Cl. 2(Los 2), Mittelthüringen Cl. 3(Los 3), VG Ranis Ziegenrück(Los 4), VG Hügelland Täler(Los 5), VG Straußfurt(Los 6), Hildburghausen Cl. 2(Los 7), Mittelthüringen Cl. 2(Los 8), Landkreis Sonneberg Cl. 2(Los 9) und Nordthüringen Cl. 3(Los 10)

      Die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH benötigt Dienstleistungen für die pachtweise Überlassung und den Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten in Thüringen (Erfurt, Suhl, Eichsfeld, Saale-Orla-Kreis, Saale-Holzland-Kreis, Sömmerda, Hildburghausen, Sonneberg, Nordhausen) über einen Zeitraum von 7 Jahren. Der Konzessionsnehmer muss die passive Breitbandinfrastruktur mit aktiven Netzkomponenten ausstatten, betreiben, warten und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung mit Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Preisen sicherstellen. Die Vergabe erfolgt in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren. Die Zuschlagskriterien sind die Höhe der Pachtzahlung (78,9474 %), das Leistungserbringungskonzept – Betriebs- und Servicekonzept (10,5263 %), das Mitwirkungskonzept (5,2632 %) und die Kosten nachträglicher Hausanschlüsse (5,2632 %). Qualifikationsanforderungen umfassen den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, das Bestehen eines Customer-Relationship-Management (CRM) Systems, mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen im Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen und dem Angebot von Endkundendiensten im Rahmen von Förderprogrammen in den letzten drei Jahren, sowie die Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur.

      Wettbewerb mit Qualifikation25. sep. 2026
      30. okt. 2026(22 Tage)
    • Stadt Adenau, vertreten durch die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau

      Rådgivende ingeniørtjenester for bygg og anlegg

      Neubau eines Parkhauses in Adenau (Wimbachstraße), Los 2 - Leistungen der Technischen Ausrüstung

      Die Stadt Adenau benötigt Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung (Los 2) für den Neubau eines Parkhauses in Adenau (Wimbachstraße). Die Leistungen umfassen die Leistungsphasen 1-9 nach § 55 HOAI, mit Schwerpunkt auf Elektrotechnik (Photovoltaik, Lade-/Elektromobilitätsinfrastruktur, Aufzüge) und untergeordnet HLS. Das Parkhaus soll voraussichtlich 194 Stellplätze bieten und in Split-Level-Bauweise (Stahl) errichtet werden. Die geschätzten Gesamtbaukosten für KG 200, 300/400 und 500 belaufen sich auf rund 4,278 Millionen Euro netto. Die Vergabe erfolgt in einem zweiphasigen Verfahren, wobei 3-5 der am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Zuschlagskriterien sind Preis (40 %), Konzeptidee (15 %), Umsetzungsansatz zur Einhaltung des Planungstermins (10 %), Qualitätsmanagement (15 %), Intensität der Bauüberwachung (15 %) und Akzeptanz der nicht preislichen Vertragsbedingungen (5 %). Als Qualifikationsanforderungen sind mindestens 3 Referenzen über Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung erforderlich, davon mindestens 2 Referenzen über Starkstromanlagen (eine davon mit Photovoltaikanlage und eine mit Lade-/Elektromobilitätsinfrastruktur) und mindestens 1 Referenz über TGA HLS, wobei bei allen Referenzen Planungsleistungen der LP 2-5 und 8 erbracht worden sein müssen und das Objekt nach dem 01.01.2020 weitgehend fertiggestellt sein muss. Zudem muss das Büro über eine Projektleitung und mindestens eine qualifizierte Vertretung mit akademischer Qualifikation (Ingenieur/Ingenieurin der Technischen Ausrüstung/Elektrotechnik) verfügen, die namentlich zu benennen sind und zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin berechtigt sein müssen. Eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für sonstige Sach- und Vermögensschäden ist ebenfalls nachzuweisen.

      Wettbewerb mit Qualifikation1. okt. 2026
      2. nov. 2026(25 Tage)
    • Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH

      Arkitekttjenester

      Generalplanung Buckower Damm Bestand

      Die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH benötigt Generalplanungsleistungen für die Instandsetzung und energetische Sanierung der Gebäudehülle (Fassade, Fenster, Balkone, Dach + Vordächer) sowie die Optimierung der Heizungsanlage einer Wohnanlage mit 555 Apartments in Berlin. Die Leistungen umfassen die Leistungsphasen 1 bis 9 der HOAI, wobei die Beauftragung stufenweise erfolgt. Ziel ist es, die Bestandsobjekte für die nächsten Jahre/Jahrzehnte in einen zeitgemäßen und dauerhaft vermietbaren Zustand zu versetzen, unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Die Vergabe erfolgt auf Basis des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses, wobei der Preis zu 60 % und die Qualität (Konzept der Leistungsausführung) zu 40 % gewichtet werden. Bewerber müssen einen mittleren Jahresumsatz von mindestens 1.000.000 € in den Geschäftsjahren 2023-2025 nachweisen sowie im Durchschnitt der Jahre 2023-2025 mindestens 4 Architekten/Ingenieure und 1 TGA-Fachplaner (Vollzeitäquivalente) beschäftigen. Es sind zwei verschiedene Referenzprojekte nachzuweisen, die nach September 2021 abgeschlossen wurden: eine Generalplanungsleistung für Wohngebäude im Bestand mit mindestens 100 Wohnungen und einem Gesamtbauvolumen von mindestens 2 Mio. € netto, sowie eine allumfassende Generalplanungsleistung für Instandsetzung und energetische Sanierung von Wohngebäuden im bewohnten Bestand mit Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI in den Leistungsbildern Hochbau, TGA, Tragwerk und Brandschutz, ebenfalls mit mindestens 100 Wohnungen und einem Gesamtbauvolumen von mindestens 2 Mio. € netto.

      Wettbewerb mit Qualifikation30. sep. 2026
      2. nov. 2026(25 Tage)
    • Verbandsgemeinde Saarburg-Kell

      Rådgivende ingeniørtjenester for bygg og anlegg

      Ersatzneubau Kombibad Saarburg, Los 1 - Technische Ausrüstung HKLS, Elektro und Wassertechnik

      Die Verbandsgemeinde Saarburg-Kell benötigt Ingenieurdienstleistungen für den Ersatzneubau eines Kombibades in Saarburg, Landkreis Trier-Saarburg. Die Leistungen umfassen die technische Ausrüstung für Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär (HKLS), Elektro und Badewassertechnik. Der Auftrag beinhaltet Planungsleistungen für die Leistungsphasen 2-5 und 8. Die Vergabe erfolgt in mehreren Phasen, wobei 3-5 der am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Zuschlagskriterien sind Preis (40 %), Herangehensweise an die Planungsaufgabe für HKLS und Badewassertechnik (20 %), Herangehensweise an die Planungsaufgabe für Elektrotechnik (10 %), Qualitäts-, Termin- und Kostensicherung (10 %), Intensität der Bauüberwachung und -betreuung (15 %) und Akzeptanz der nicht preislichen Vertragsbedingungen (5 %). Qualifikationsanforderungen umfassen mindestens 2 Referenzen für Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung HLS mit anrechenbaren Kosten von jeweils mindestens 1,5 Mio. EUR (davon mindestens 1 Schwimmbad), mindestens 2 Referenzen für Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung Elektro mit anrechenbaren Kosten von jeweils mindestens 800.000 EUR (davon mindestens 1 Schwimmbad) und mindestens 2 Referenzen für Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung Badewassertechnik mit anrechenbaren Kosten von jeweils mindestens 1,5 Mio. EUR (davon mindestens 1 öffentliches Schwimmbad). Alle Referenzobjekte müssen nach dem 01.01.2016 weitgehend fertiggestellt worden sein und die Vergabe der Bauleistung muss nach VOB/A oder VOB/A EU gewerkeweise erfolgt sein. Zudem muss der Bewerber über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personen- sowie für Sach- und Vermögensschäden verfügen. Das Büro muss neben dem Projektleiter über mindestens einen qualifizierten Vertreter mit akademischer Qualifikation als Ingenieur verfügen.

      Wettbewerb mit Qualifikation29. sep. 2026
      14. okt. 2026(6 Tage)
    • Stadt Adenau, vertreten durch die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau

      Arkitekttjenester

      Neubau eines Parkhauses in Adenau (Wimbachstraße), Los 1 - Leistungen der Objektplanung Gebäude, der Freianlagen und des Anschlusses an die Verkehrsanlagen

      Die Stadt Adenau, vertreten durch die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, benötigt Planungsleistungen für den Neubau eines Parkhauses an der Wimbachstraße in Adenau. Das bestehende Parkhaus soll abgerissen und durch einen Neubau mit voraussichtlich 194 Stellplätzen in Split-Level-Bauweise (Systembau in Stahl) ersetzt werden. Die Leistungen umfassen die Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI in den Leistungsphasen 1-9, einschließlich der Freianlagenplanung der Außenanlagen nach § 39 HOAI und der Planung des Anschlusses an die öffentlichen Verkehrsanlagen nach §§ 45 ff. HOAI. Die geschätzten Gesamtbaukosten (netto) für KG 200, 300/400 und 500 belaufen sich auf rund 4.278.000 EUR. Die Vergabe erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, wobei 3-5 der am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Angebote werden nach Preis (40%), Konzeptidee (15%), Umsetzungsansatz zur Einhaltung des Planungstermins (10%), Qualitätsmanagement (15%), Intensität der Bauüberwachung (15%) und Akzeptanz der nicht preislichen Vertragsbedingungen (5%) bewertet. Als Qualifikationsanforderungen sind mindestens 2 Referenzobjekte über die Errichtung von Parkhäusern oder vergleichbaren Hochbaugaragen/Parkbauwerken mit anrechenbaren Kosten der KG 300 + 400 von jeweils mindestens 1.500.000 EUR netto nachzuweisen, bei denen Leistungen der Objektplanung Gebäude und der Objektüberwachung (jeweils mindestens LP 2-5 und 8) nach dem 01.01.2020 weitgehend fertiggestellt wurden. Das Projektteam muss aus mindestens 4 Personen bestehen, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/Architektin zu führen, wobei Projektleitung und Stellvertretung ebenfalls Architekten sein müssen. Zudem ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR für Personen- sowie für Sach- und Vermögensschäden erforderlich.

      Wettbewerb mit Qualifikation1. okt. 2026
      2. nov. 2026(25 Tage)