Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen
Abgelaufen
Das Vergabeverfahren ist abgelaufen, ohne dass ein Gewinner bekannt gegeben wurde.
Persontransporttjenester
Der Ennepe-Ruhr-Kreis benötigt Fahrdienste für Menschen mit Behinderungen, aufgeteilt in zwei Lose, die als Rahmenvereinbarung in Deutschland erbracht werden sollen. Die Dienstleistung umfasst den Transport von Rollstuhlfahrern und anderen Menschen mit Behinderung, die aufgrund ihrer körperlichen Beeinträchtigung keine öffentlichen Verkehrsmittel oder normale Taxis nutzen können, sowohl als Pflichtleistung zur sozialen Teilhabe als auch als freiwillige Leistung für Personen, die ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Der Fahrdienst ist für alle Fahrten des täglichen Lebens gedacht, ausgenommen Fahrten, deren Kosten von anderen Leistungsträgern übernommen werden. Die Zuschlagskriterien sind Preis (66,6667%) und Qualität (16,6667%), wobei die Qualität anhand eines Angebotskonzepts bewertet wird, das Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen, die Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse und die Schulung des Personals darlegt.
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- 02336 93 2004-2008
- Kontakt-E-Mail
- vergabestelle@en-kreis.de
- Adresse
- Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
Das Leistungsangebot umfasst eine Pflicht- und eine freiwillige Leistung. Die Vergabe dieses Leistungsangebotes erfolgt in zwei Losen. Los 1: Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat als Leistungsangebot der Eingliederungshilfe zur Sozialen Teilhabe (Pflichtleistung) einen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung eingerichtet (§ 113 Abs.2 Nr. 7 i.V.m. § 83 Abs.1 Nr.1 SGB IX). Der Behindertenfahrdienst (kurz: BFD) soll von Rollstuhlfahrern und anderen Menschen mit Behinderung, die auf Grund der Schwere oder Art der körperlichen Beeinträchtigung weder öffentliche Verkehrsmittel noch ein normales Taxi benutzen können, in Anspruch genommen werden können (§ 99 SGB IX). Einzelheiten ergeben sich aus den „Richtlinien zum Fahrdienst für Menschen mit Behinderung“ (Anlage D2). Los 2: Für die Menschen mit Behinderung, die die vorgenannten Voraussetzungen nicht in Gänze erfüllen, jedoch ständig auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen sind und aufgrund der Schwere oder Art ihrer körperlichen Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel und keine normalen Taxen benutzen können, wird der Fahrdienst zudem vom Ennepe-Ruhr-Kreis als freiwillige Leistung im Sinne der Daseinsvorsorge angeboten. Insgesamt wird der Fahrdienst für alle Fahrten des täglichen Lebens benötigt. Dem Berechtigten soll damit der Kontakt mit seiner Umwelt und die Beteiligung am öffentlichen und kulturellen Leben ermöglicht werden. Fahrten, für die andere Leistungsträger die Kosten zu übernehmen haben (z.B. Krankenfahrten, Fahrten zum Arzt, zu Therapien), Fahrten zur Tagespflege und darüber hinaus ständig andere erforderliche Fahrten, wie Fahrten zur Schule, zur Ausbildungs- und Arbeitsstelle sind nicht zulässig. Dem ausführenden Unternehmen wird durch den Ennepe-Ruhr-Kreis eine Liste der berechtigten Nutzer des Fahrdienstes zur Verfügung gestellt. Neubewilligungen werden dem ausführenden Unternehmen gemeldet, die Liste von dort entsprechend ergänzt.
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Im Rahmen der Bewertung wird der Preis mit einer Höchstpunktzahl von 80 Punkten gewertet. Der Bieter, der das preisniedrigste (wertbare) Angebot vorlegt, erhält die maximale Bewertung von 80 Punkten. Angebote mit dem zweifachen des niedrigsten, wertbaren Preises sowie Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Angebote wird im Verhältnis dazu linear durchgeführt. Es werden jeweils nur volle Punkte vergeben. Hierbei gelten die kaufmännischen Rundungsregeln. Bei gleicher Endpunktzahl wird der Zuschlag auf das preislich günstigste Angebot erteilt.
Bewertungsmethode
Der Bieter, der das preisniedrigste (wertbare) Angebot vorlegt, erhält die maximale Bewertung von 80 Punkten. Angebote mit dem zweifachen des niedrigsten, wertbaren Preises sowie Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Angebote wird im Verhältnis dazu linear durchgeführt. Es werden jeweils nur volle Punkte vergeben. Hierbei gelten die kaufmännischen Rundungsregeln. Bei gleicher Endpunktzahl wird der Zuschlag auf das preislich günstigste Angebot erteilt.
Beschreibung
Das Kriterium Qualität wird anhand eines dem Angebot beizufügenden Angebotskonzeptes bewertet. Das Konzept sollte in Fließtext verfasst sein und maximal 5 Seiten umfassen. Das Konzept sollte darstellen, wie das Unternehmen den Fahrdienst für Menschen mit Behinderung umsetzen wird und welche Erfahrungen in diesem Bereich bestehen. Hierbei soll erläutert werden, wie lange und in welchen Umfang Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen bestehen und wie man beabsichtigt, auf die besonderen Bedürfnisse der Fahrgäste einzugehen. Weiterhin muss erläutert werden, wie die regelmäßigen Unterweisungen der Fahrer und Begleitpersonen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen, sowie der Umgang mit den technischen Hilfsmitteln der Fahrzeuge durchgeführt werden.
Bewertungsmethode
Das Konzept sollte darstellen, wie das Unternehmen den Fahrdienst für Menschen mit Behinderung umsetzen wird und welche Erfahrungen in diesem Bereich bestehen. Hierbei soll erläutert werden, wie lange und in welchen Umfang Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen bestehen und wie man beabsichtigt, auf die besonderen Bedürfnisse der Fahrgäste einzugehen. Weiterhin muss erläutert werden, wie die regelmäßigen Unterweisungen der Fahrer und Begleitpersonen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen, sowie der Umgang mit den technischen Hilfsmitteln der Fahrzeuge durchgeführt werden.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder • gem. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße in der dort genannten Höhe belegt worden ist.
Dokumentationsanforderung
Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für sich und evtl. Bietergemeinschaftsmitglieder (Datei E1 521 EU-EN) mit seinem Angebot einzureichen bzw. – falls ein Ausschlussgrund vorliegt - eine entsprechende Eigenerklärung sowie Nachweis(e) von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB entsprechend der in Datei E1 aufgeführten Hinweise. (Mit Angebotsabgabe ist auch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bei jeder Eignungsleihe (Datei E4 534 EU-EN) vorzulegen; bei Unterauftragsvergabe (Datei E3 533 EU-EN) spätestens vor Vertragsschluss).
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- Ennepe-Ruhr-Kreis
- Titel
- Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Ennepe-Ruhr-Kreis