FE 08.0283/2026/BCG - Einfluss verschiedener AKR-Prüfzementchargen auf die statistische Verteilung von Dehnungen im Schnellprüfverfahren mit verschiedenen Gesteinskörnun-gen
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
Die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen hat mit VDZ Technology gGmbH einen Vertrag über Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen im Wert von 167.962 € geschlossen. Die Dienstleistungen umfassen die Untersuchung des Einflusses verschiedener AKR-Prüfzementchargen auf die statistische Verteilung von Dehnungen im Schnellprüfverfahren mit verschiedenen Gesteinskörnungen, um verbindliche Anforderungskriterien für zukünftige Prüfzement-Chargen zu definieren. Die Lieferung erfolgt im Rheinisch-Bergischen Kreis. Es wurde ein Angebot erhalten.
Ergebnis
- Gewinner
- VDZ Technology gGmbH
- Anzahl Angebote
- 1
- Vertragswert
- 167.962 €
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Referat Z2, Externe Forschungsvergabe
- Kontakttelefon
- 000
- Kontakt-E-Mail
- forschungsvergabe@bast.de
- Adresse
- Brüderstraße 53, 51427 Bergisch Gladbach
FE 08.0283/2026/BGB - Einfluss verschiedener AKR-Prüfzementchargen auf die statistische Verteilung von Dehnungen im Schnellprüfverfahren mit verschiedenen Gesteinskörnungen Zur Verhinderung einer betonschädigenden Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR) an Betonfahrbahndecken kommt derzeit eine straßenbauspezifische Gutachterregelung gemäß Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 04/2013 zur Anwendung. Als Voruntersuchungen dienen das Schnellprüfverfahren gemäß TP-Beton-StB 1.1.11 oder der Mörtelschnelltest gemäß TP-Beton-StB 1.1.12. Diese Verfahren ermöglichen eine Überwachung der Gesteinskörnungen, hinsichtlich einer sich ggf. verändernden Alkalireaktivität mit fortschreitendem Abbau im Natursteinbruch oder Kieswerk. Für beide Prüfverfahren war bisher ein einheitlicher AKR-Prüfzement CEM I 32,5 R vorgeschrieben, der durch den Verein Deutscher Zementwerke (VDZ) verwaltet wird. Da dieser Zement seit Ende 2024 in Deutschland nicht mehr lieferbar ist, müssen alle Prüfinstitute zukünftig auf einen vorhandenen CEM I 42,5 R umstellen. Erste Vergleichsversuche am VDZ und an der TU Hamburg/Harburg haben jedoch gezeigt, dass mit dem CEM I 42,5 R im Schnellprüfverfahren andere Ergebnisse erzielt werden, als mit den früheren Lieferchargen des CEM I 32,5 R – die Vergleichbarkeit der Prüfergebnisse ist somit nicht direkt gegeben. Im Forschungsvorhaben soll der Einfluss verschiedener AKR-Prüfzementchargen auf die statistische Verteilung von Dehnungen im Schnellprüfverfahren mit verschiedenen Gesteinskörnungen (AKR-Referenzgesteinskörnung des VDZ sowie Splitte) untersucht werden. Die Erforschung des Einflusses verschiedener AKR-Prüfzementchargen ermöglicht die Identifikation spezifischer Zementeigenschaften, die die Dehnungsentwicklung im Schnellprüfverfahren sowie im Mörtelschnelltest maßgeblich bestimmen. Auf dieser Basis können verbindliche Anforderungskriterien für zukünftige Prüfzement-Chargen definiert werden, um künftig Schwankungen zwischen verschiedenen Chargen zu minimieren.Hauptmerkmale des VerfahrensEs gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Beschreibung
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum). Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Dokumentationsanforderung
Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum). Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Beschreibung
Ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen. Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Dokumentationsanforderung
Ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen. Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Beschreibung
Erfahrung und Kenntnis im Forschungsbereich „Baustoffe – AKR im Betonstraßenbau“ sowie der Alkali-Richtlinie des DAfStB nachzuweisen durch mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren.
Dokumentationsanforderung
Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1.
Frühere Zuschlagsempfänger
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Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
- Titel
- FE 08.0283/2026/BCG - Einfluss verschiedener AKR-Prüfzementchargen auf die statistische Verteilung von Dehnungen im Schnellprüfverfahren mit verschiedenen Gesteinskörnun-gen
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Rheinisch-Bergischer Kreis
- Geschätzter Wert
- 168.067,00 €
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…
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