Gemeinde Wallersdorf Gigabit-RL_2.0 - Auswahl eines Netzbetreibers für den Netzbetrieb und die Pacht eines Gigabit-Netzes im Betreibermodell
Der Markt Wallersdorf benötigt einen Netzbetreiber für den Betrieb und die Pacht einer passiven Gigabit-Netzinfrastruktur in den unterversorgten Gebieten von Dingolfing-Landau. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 7 Jahren (84 Monate) und einen maximalen Gesamtwert von 17,5 Millionen Euro. Der Netzbetreiber soll die gesamte passive Gigabit-Netzinfrastruktur pachten und diese mit mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer betreiben, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Die Vergabe erfolgt in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren, bei dem in der ersten Stufe die Eignung der Bewerber geprüft wird. Die Zuschlagskriterien sind Pachtzins (85%), spätester Zeitpunkt der Inbetriebnahme (5%) und technische Netzbeschaltung der Weitverkehrs- und Verteilebene (10%).
Om anbudet
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- Zu Händen Herrn Rainer Spielberger
- Kontakt telefon
- +49 9933951018
- Kontakt e-post
- rainer.spielberger@markt-wallersdorf.de
- Adresse
- Marktplatz 19, 94522 Wallersdorf
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Betrieb passiver Gigabit-Netzinfrastruktur im Betreibermodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nachfolgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Der Konzessionsgeber plant hierzu die geförderte Errichtung eigener, in seinem Eigentum verbleibender, passiver Gigabit-Netzinfrastruktur im Betreibermodell zu allen als förderfähig eruierten, unterversorgten Adressen. Mit diesem Auswahlverfahren soll der Netzbetreiber der noch zu errichtenden passiven Gigabit-Netzinfrastruktur wettbewerblich ermittelt werden, welcher im Wege der zu vergebenden Dienstleistungskonzession die gesamte passive Gigabit-Netzinfrastruktur anpachtet und dieses mit mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten betreibt, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Netzbetriebs- und Pachtvertrag im Rahmen eines Betreibermodells nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" als eine Dienstleistungskonzession i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein. Der Konzessionsgeber überträgt damit die ihm als Aufgabe der Daseinsvorsorge obliegende Realisierung der Versorgung der Bevölkerung mit Gigabitanschlüssen auf den Konzessionsnehmer, welcher das Nutzungsrecht am Gigabit-Netz erhält und die Vergütung für seine Tätigkeit durch die Entgelte der Endkunden erhält. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzessionsnehmers liegt auf der Dienstleistung des Betreibens des Breitbandnetzes über den Zeitraum von mindestens sieben Jahren (84 Monate). Der Konzessionsgeber ordnet weiter das zu betreibende Gigabit-Netz auch als ein "öffentliches Kommunikationsnetz" i.S.d. Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB ein, so dass der 4. Teil des GWB nicht zur Anwendung kommt. Soweit in den Unterlagen des Auswahlverfahrens auf Normen des 4. Teils des GWB verwiesen wird, begründet dies keinen Anspruch auf deren Anwendbarkeit.Hovedtrekkene i prosedyrenIm Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Bewerber können auf der ersten Stufe im vorweggenommenen Teilnahmewettbewerb ab Bekanntmachung des Auswahlverfahrens einen Antrag durch form- und fristgerechte Einreichung aller geforderter Unterlagen und Nachweise stellen (siehe hierzu "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)"). In der zweiten Stufe fordert der Auftraggeber über die Vergabeplattform alle geeigneten Bewerber als zugelassene Teilnehmer zur Abgabe von Erstangeboten unter Benennung einer entsprechenden Frist auf. Bieter können Angebote form- und fristgerecht einreichen; diese müssen alle geforderten Inhalte enthalten (siehe hierzu "D-Besondere Verfahrensbedingungen Angebotslegung und Verhandlung (Stufe 2)"). Im übrigen wird auf die allgemeinen Verfahrensbedingungen verwiesen.
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- Gemeinde Wallersdorf Gigabit-RL_2.0 - Auswahl eines Netzbetreibers für den Netzbetrieb und die Pacht eines Gigabit-Netzes im Betreibermodell
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- Hovedkode
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- Lokasjon
- Dingolfing-Landau
- Estimert verdi
- 17 500 000,00 €
- Varighet
- 84 måneder