HB Spitzenstein Steigleitung Einmündung L327 bis Altes Forsthaus L333 - Los 07 - Tief-, Leitungs- und Verkehrswegebauarbeiten 4. BA
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
Bygg og anlegg - Grunnarbeid, vann og kloakk
Die Verbandsgemeindeverwaltung Loreley hat mit der Edmund Herrmann GmbH einen Vertrag über Tief-, Leitungs- und Verkehrswegebauarbeiten für die Steigleitung HB Spitzenstein Einmündung L327 bis Altes Forsthaus L333 - Los 07 - 4. BA geschlossen. Die Arbeiten finden im Rhein-Lahn-Kreis statt und dienen dem Bau eines überregionalen Hochbehälters zur Sicherung der Wasserversorgung. Der Vertrag hat einen Wert von 1.111.673 €.
Ergebnis
- Gewinner
- Edmund Herrmann GmbH
- Anzahl Angebote
- 3
- Vertragswert
- 1.111.673 €
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- 0049 67719190
- Kontakt-E-Mail
- loreley@bieteranfrage.de
- Adresse
- Dolkstr. 3, 56346 St. Goarshausen
Die Verbandsgemeindewerke (VGW) Loreley planen in Zusammenarbeit mit den VGW Nastätten den Bau eines überregionalen Hochbehälters (HB) zur Absicherung der Wasserversorgung und zur Aufhebung von Insellagen. Mit dem Bau des HB werden Versorgungsleitungen zum Transport des Wassers zum Verbraucher Richtung HB Dachsenhausen, Hinterwald und HB Dahlheim gebaut. Die Versorgung des neuen HB soll über eine neue Leitung vom HB Lahnhöll (EVM) sicher gestellt werden. Ziel des Vorhabens ist die Absicherung der Wasserversorgung der zuvor genannten Bereiche, vor dem Hintergrund des steigenden Wasserbedarfs und der, in Folge der rücklaufigen Grundwasserneubildung, sinkenden Ergiebigkeit der eigenen Gewinnung.
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Der Bieter muss in ein Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister. Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Berufskammern der Länder, Handwerksrolle). Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- Verbandsgemeindeverwaltung Loreley
- Titel
- HB Spitzenstein Steigleitung Einmündung L327 bis Altes Forsthaus L333 - Los 07 - Tief-, Leitungs- und Verkehrswegebauarbeiten 4. BA
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Rhein-Lahn-Kreis
- Geschätzter Wert
- 1.181.664,00 €