Herstellung und Konfektionierung der „2-Euro-Sondersets“ 2027 und 2028 in den Prägequalitäten Stempelglanz und Spiegelglanz (Münze Deutschland)
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) hat mit der Deutscher Philatelie Service GmbH einen Vertrag über die Herstellung und Konfektionierung der „2-Euro-Sondersets“ 2027 und 2028 in den Prägequalitäten Stempelglanz und Spiegelglanz (Münze Deutschland) geschlossen. Die Lieferung umfasst jährliche Mindestmengen von 14.000 Stück in Spiegelglanz und 10.000 Stück in Stempelglanz, mit jährlichen Optionen für bis zu 8.000 Stück in Spiegelglanz und bis zu 7.000 Stück in Stempelglanz. Die Gedenkmünzen werden von den fünf deutschen Prägestätten (Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg) geliefert, und die konfektionierten Sets müssen zur Abholung durch den beauftragten Fulfillment-Dienstleister bereitgestellt werden. Der Vertrag hat einen Wert von 1 Euro.
Ergebnis
- Gewinner
- Deutscher Philatelie Service GmbH
- Anzahl Angebote
- 1
- Vertragswert
- 1 €
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Vergabestelle im Referat Z I 5
- Kontakttelefon
- 000
- Kontakt-E-Mail
- Vergabestelle@bva.bund.de
- Adresse
- DGZ-Ring 12, 13086 Berlin
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Konfektionierung der Sondersets für die Jahre 2027 und 2028 in den Prägequalitäten Stempelglanz und Spiegelglanz (Münze Deutschland) vergeben. Es sind für die Jahre 2027 und 2028 jährliche Mindestmengen von 14.000 Stück der Sondersets in der Prägequalität Spiegelglanz (SP), sowie eine jährliche Mindestmenge von 10.000 Stück in der Prägequalität Stempelglanz (ST) herzustellen und zu konfektionieren. Zusätzlich kann für die Jahre 2027 und 2028 eine jährliche Optionsmenge bis zu 8.000 Stück der Sets in der Prägequalität Spiegelglanz sowie bis zu 7.000 Stück jährlich in der Prägequalität Stempelglanz abgerufen werden. Der Ausgabetag der 2-Euro-Sondersets 2027 „Hans-Dietrich Genscher“ ist nach derzeitigem Stand für Mitte März 2027 geplant. Der Ausgabetag für die 2-Euro-Sondersets 2028 wird voraussichtlich im ersten Quartal des Jahres 2028 liegen. Die Gedenkmünzen werden von den fünf deutschen Prägestätten (Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg) hergestellt und an den zu bindenden Auftragnehmer geliefert. Nach der Fertigstellung (Konfektionierung) sind die 2-Euro-Sondersets durch den Auftragnehmer zur Abholung durch den beauftragten Fulfillment-Dienstleister bereitzustellen.Hauptmerkmale des VerfahrensEs ist ein in den Vergaberichtlinien genanntes Verfahren (§ 15 VGV - offenes Verfahren)
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Preis
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Ansprechpartner (Vertreter im Vergabeverfahren), organisatorische Gliederung, Niederlassungen, Angaben zu konzern verbundenen Unternehmen, ggf. weitere Angaben.
Dokumentationsanforderung
Unternehmensdarstellung
Beschreibung
Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB entsprechend Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen. Die Erklärung kann hier aus technischen Gründen nicht vollständig wiedergegeben werden, ist jedoch über o. g. Link online einsehbar (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) und ist damit selbst Inhalt dieser Bekanntmachung. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vor. Zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, bleibt eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung vorbehalten. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zum Abgleich insb. mit EU-Sanktionslisten, behält sich der Auftraggeber ferner vor, vom Bieter, einschließlich der von ihm eingesetzten Nachunternehmen, Erklärungen zu verlangen, aus denen sich die Eigentums- bzw. Anteilsverhältnisse in Bezug auf das jeweiligen Unternehmen ergeben, einschließlich Benennung der natürlichen Personen mit entscheidendem Einfluss sowie der wirtschaftlich Berechtigten.
Dokumentationsanforderung
Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB entsprechend Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen. Der Auftraggeber behält sich die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vor. Eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung bleibt vorbehalten. Erklärungen zu Eigentums- bzw. Anteilsverhältnissen, einschließlich Benennung der natürlichen Personen mit entscheidendem Einfluss sowie der wirtschaftlich Berechtigten.
Beschreibung
Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR- Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister); sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44 VgV wird Bezug genommen.
Dokumentationsanforderung
Handelsregisterauszug (im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie oder als elektronischer Auszug; bei Abgabe des Angebots nicht älter als 6 Monate); sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen.
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- Bundesverwaltungsamt (BVA)
- Obere Bundesbehörde
- Titel
- Herstellung und Konfektionierung der „2-Euro-Sondersets“ 2027 und 2028 in den Prägequalitäten Stempelglanz und Spiegelglanz (Münze Deutschland)
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Stuttgart, Stadtkreis
- Geschätzter Wert
- 1,00 €
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…