Herstellung und Lieferung von 2-Eurocent-Münzronden
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) hat beabsichtigt, einen Auftrag zur Herstellung und Lieferung von 2-Eurocent-Münzronden an Freiberger EuroMetall GmbH und Monea Coin Technology s.r.o zu vergeben. Die Lieferung umfasst eine Mindestmenge von 33.000.000 Stück für Los 1 und 17.000.000 Stück für Los 2 im Jahr 2027, mit einer Optionsmenge von bis zu 99.000.000 Stück für Los 1 und 51.000.000 Stück für Los 2 für die Jahre 2028 und 2029. Die Münzronden für Los 1 sind an die Prägestätten in München, Stuttgart und Hamburg zu liefern, während die Münzronden für Los 2 an die Prägestätten in Berlin und Karlsruhe zu liefern sind. Die Zuschlagskriterien waren zu 60 % der Wertungspreis und zu 40 % der verifizierte bzw. validierte PCF pro Tonne Kaltband gemäß DIN ISO 14067:2018.
Ergebnis
- Gewinner
- Freiberger EuroMetall GmbH
- Monea Coin Technology s.r.o
- Anzahl Angebote
- 1
- Vertragswert
- 1 €
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Vergabestelle im Referat Z I 5
- Kontakttelefon
- 000
- Kontakt-E-Mail
- Vergabestelle@bva.bund.de
- Adresse
- DGZ-Ring 12, 13086 Berlin
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von 33.000.000 Stück (Mindestmenge gesamt für das Jahr 2027) zuzüglich einer Optionsmenge von bis zu 99.000.000 Stück (gesamt für die Jahre 2028 und 2029) (Los 1) sowie von 17.000.000 Stück (Mindestmenge gesamt für das Jahr 2027) zuzüglich einer Optionsmenge von bis zu 51.000.000 Stück (gesamt für die Jahre 2028 und 2029) (Los 2) von 2-Eurocent-Münzplättchen vergeben. Für die Kursmünzenserie sind davon im Los 1 insgesamt 25.000 Stück (Mindestmenge für das Jahr 2027) zuzüglich einer Optionsmenge für die Jahre 2028 und 2029 von bis zu 50.000 Stück sowie im Los 2 insgesamt 19.000 Stück (Mindestmenge für das Jahr 2027) zuzüglich einer Optionsmenge für die Jahre 2028 und 2029 von bis zu 36.000 Stück der 2-Eurocent-Münzronden gesondert zu verpacken und an die jeweiligen Münzstätten auszuliefern. Die Mengen der 2-Eurocent–Münzronden für das Los 1 sind an die Prägestätten in München, Stuttgart und Hamburg zu liefern. Die Mengen der 2-Eurocent–Münzronden für das Los 2 sind an die Prägestätten in Berlin und Karlsruhe zu liefern.Hauptmerkmale des VerfahrensEs ist ein in den Vergaberichtlinien genanntes Verfahren (§ 15 VGV - offenes Verfahren)
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Zuschlagskriterien sind der ermittelte Wertungspreis und – als umweltbezogenes Zuschlagskriterium – der nach DIN ISO 14067:2018 verifizierte bzw. validierte PCF pro Tonne Kaltband, die für die hier ausgeschriebene Rondenproduktion eingesetzt wird. Wertungspreis und PCF werden im Verhältnis 60 % Preis und 40 % Nachhaltigkeit gewichtet und fließen pro Los mit einer Punktzahl in die Gesamtwertung ein.
Beschreibung
Zuschlagskriterien sind der ermittelte Wertungspreis und – als umweltbezogenes Zuschlagskriterium – der nach DIN ISO 14067:2018 verifizierte bzw. validierte PCF pro Tonne Kaltband, die für die hier ausgeschriebene Rondenproduktion eingesetzt wird. Wertungspreis und PCF werden im Verhältnis 60 % Preis und 40 % Nachhaltigkeit gewichtet und fließen pro Los mit einer Punktzahl in die Gesamtwertung ein.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Ansprechpartner (Vertreter im Vergabeverfahren), organisatorische Gliederung, Niederlassungen, Angaben zu konzern verbundenen Unternehmen, ggf. weitere Angaben.
Dokumentationsanforderung
Unternehmensdarstellung
Beschreibung
Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB entsprechend Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen. Die Erklärung kann hier aus technischen Gründen nicht vollständig wiedergegeben werden, ist jedoch über o. g. Link online einsehbar (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) und ist damit selbst Inhalt dieser Bekanntmachung. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vor. Zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, bleibt eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung vorbehalten. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zum Abgleich insb. mit EU-Sanktionslisten, behält sich der Auftraggeber ferner vor, vom Bieter, einschließlich der von ihm eingesetzten Nachunternehmen, Erklärungen zu verlangen, aus denen sich die Eigentums- bzw. Anteilsverhältnisse in Bezug auf das jeweiligen Unternehmen ergeben, einschließlich Benennung der natürlichen Personen mit entscheidendem Einfluss sowie der wirtschaftlich Berechtigten.
Dokumentationsanforderung
Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB entsprechend Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen. Der Auftraggeber behält sich die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vor. Eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung bleibt vorbehalten. Erklärungen zu Eigentums- bzw. Anteilsverhältnissen, einschließlich Benennung der natürlichen Personen mit entscheidendem Einfluss sowie der wirtschaftlich Berechtigten.
Beschreibung
Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR- Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister); sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44 VgV wird Bezug genommen.
Dokumentationsanforderung
Handelsregisterauszug (im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie oder als elektronischer Auszug; bei Abgabe des Angebots nicht älter als 6 Monate); sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen.
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- Bundesverwaltungsamt (BVA)
- Obere Bundesbehörde
- Titel
- Herstellung und Lieferung von 2-Eurocent-Münzronden
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Hamburg, Berlin
- Geschätzter Wert
- 1,00 €
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…