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    Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in dem Linienbündel „Diepholz Nordost“

    Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN)

    Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in dem Linienbündel „Diepholz Nordost“

    1. Kunngjøring av planlegging

      6. aug. kl. 06:016. august 2026 kl. 06:01

    Brief

    Anbudssøk/Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN)/Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in dem Linienbündel „Diepholz Nordost“
    Brief

    Der Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel „Diepholz Nordost“, der jährlich etwa 892.000 Fahrplankilometer im Linienverkehr umfasst und die Bereitstellung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur beinhaltet. Die Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH (VGH) hat wahrscheinlich den Zuschlag für diesen Auftrag erhalten.

    Om anbudet

      Der ZVBN ist in seinem Verbandsgebiet gem. § 4 Abs. 1 Zweckverbandssatzung (ZVS) Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und zuständige Behörde i. S. d. VO (EG) Nr. 1370/2007. Der Landkreis Diepholz hat als nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) originär zuständiges Verbandsglied dem ZVBN diese Aufgabe übertragen. Der ZVBN beabsichtigt, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen an die Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH (VGH) (Am Bahnhof 1, 27318 Hoya, E-Mail: laurenz@vgh-hoya.de, Tel.: +49 4251 93550, Fax: +49 4251 935560) direkt zu vergeben (Betreiber). Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 NNVG. Der beabsichtigte ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste des Linienbündel „Diepholz Nordost“ im Gebiet des Landkreises Diepholz mit abgehenden Linienabschnitten in das Gebiet des Landkreises Nienburg. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42–44 PBefG. Die Linienverkehre können mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. Zusätzliche Linienverkehre gemäß § 42 PBefG oder gemäß § 43 PBefG oder § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 892.000 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation gilt für hinzutretende Personenverkehrsdienste aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber wird für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42, 43 und 44 PBefG.

      Kontakt navn
      Herr Reiner Bick
      Kontakt telefon
      +49 421 4605 2920
      Kontakt e-post
      vergabestelle@zvbn.de
      Adresse
      Willy-Brandt-Platz 7, 28215 Bremen

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    Innkjøper
    Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN)
    Tittel
    Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in dem Linienbündel „Diepholz Nordost“
    Type
    Planlegging
    Hovedkode
    60112000Transport på offentlig vei
    Tilleggskoder

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    Lokasjon
    Diepholz, Nienburg (Weser)
    Varighet
    120 måneder

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      Der Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel „Verden Ost“. Der ZVBN beabsichtigt, diesen Auftrag direkt an die Verdener Verkehrsgesellschaft mbH (VVG) zu vergeben, die voraussichtlich auch den aktuellen Vertrag innehat. Der Vertrag umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste des Linienbündels „Verden Ost“ im Landkreis Verden, einschließlich Buslinien und flexibler Bedienformen, mit einem geschätzten Umfang von ca. 1,28 Mio. Fahrplankilometern pro Jahr.

      Planlegging6. aug. 2026
    • Landratsamt Biberach

      Fergetransport

      Vorabbekanntmachung zu den Verkehrslinien 216, 217, 217a, 270, 271, 318, 327, E216 gemäß Art.7 Abs.2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. §§ 8, 8a, 12 Abs. 6, 13 PBefG und §§ 119 GWB, welche im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007, §§ 8, 8a Abs. 1 und 2, PBefG und §§97 ff GWB vergeben werden sollen (Bruttovertrag)

      Das Landratsamt Biberach plant die Vergabe von Personenbeförderungsleistungen für die Verkehrslinien 216, 217, 217a, 270, 271, 318, 327, E216 für einen Zeitraum von 10 Jahren. Es handelt sich um einen Bruttovertrag, bei dem die Einnahmen aus Fahrgelderlösen und Ausgleichsleistungen in Höhe von ca. 1,5 Mio. € pro Jahr an den Landkreis Biberach abgeführt werden müssen. Weitere Informationen können bei den Landkreisen Alb-Donau-Kreis, Biberach, Ravensburg, Sigmaringen oder den Verkehrsverbünden (Bodo, DING, Naldo) angefragt werden.

      Planlegging31. juli 2026
    • Kreisverwaltung Paderborn

      Fergetransport

      Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Kreis Höxter - Linienbündel Kreis Höxter Süd

      Die Kreisverwaltung Paderborn benötigt Personenverkehrsdienste im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen für das Linienbündel Kreis Höxter Süd in Höxter, Deutschland. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren und umfasst die Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen. Als Qualifikationsanforderung ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Bescheinigung erforderlich.

      Konkurranse31. juli 2026
      14. sep. 2026(37 dager)
    • Kreisverwaltung Paderborn

      Fergetransport

      Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Kreis Höxter - Linienbündel Kreis Höxter Nord

      Die Kreisverwaltung Paderborn benötigt Personenverkehrsdienste im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen für das Linienbündel Kreis Höxter Nord in Höxter. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren, beginnend am 1. August 2027 und endend am 31. Juli 2031. Es sind keine spezifischen Qualifikationsanforderungen über die Eigenerklärung zur Eignung hinaus aufgeführt.

      Konkurranse31. juli 2026
      14. sep. 2026(37 dager)
    • Landratsamt Oberallgäu

      Fergetransport

      Wettbewerbliche Vergabe von Busverkehrsleistungen im Landkreis Oberallgäu mit Aufteilung in Lose

      Das Landratsamt Oberallgäu plant die Vergabe von Busverkehrsleistungen, aufgeteilt in Lose, für den Betrieb von sechs Linienbusverkehren im südlichen Teil des Landkreises Oberallgäu. Interessierte Lieferanten können sich an den Käufer wenden, um Feedback und Input zu geben.

      Planlegging31. juli 2026
      19. aug. 2026(11 dager)