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    Inhousevergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen

    Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300

    Inhousevergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen

    1. Planungsbekanntmachung veröffentlicht

      24. juli kl. 08:3124. juli 2026 kl. 08:31
    2. Vertragsbeginn

      10. des. kl. 00:0010. desember 2027 kl. 00:00
    3. Geplanter Wettbewerbsstart

      31. des. kl. 00:0031. desember 2027 kl. 00:00
    4. Vertragsende

      9. des. kl. 00:009. desember 2037 kl. 00:00

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300/Inhousevergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen
    Brief

    Persontransporttjenester

    Die Stadt Aachen plant die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenverkehrsdienste mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen im integrierten Verkehrsnetz Stadt Aachen und StädteRegion Aachen an die Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG. Interessierte Lieferanten, die einen eigenwirtschaftlichen Antrag stellen möchten, müssen diesen spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung einreichen und dabei die Anforderungen gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG erfüllen, die sich auf das gesamte integrierte Verkehrsnetz beziehen.

    Über das Angebot

      Inhousevergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen nach Art. 5 Abs.1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB im integrierten Verkehrsnetz Stadt Aachen und StädteRegion Aachen einschließlich abgehender Linien als Gesamtleistung an die Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG. ________________________________________________ A. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich entgegen der Angabe unter Ziffer 2.1 zur Verfahrensart (Ende des Absatzes) um eine Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007) i.V.m. § 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) handelt. Soweit dort als Verfahrensart ein "Wettbewerbliches Vergabeverfahren" angegeben ist, erfolgte dies nur, weil die Angabe der Verfahrensart "Direktvergabe" technisch nicht möglich war. ________________________________________________ B. Hinweis für eigenwirtschaftliche Anträge: Gem. § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung zu stellen. Diese Frist wird durch diese Vorabbekanntmachung für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre ausgelöst. Eigenwirtschaftliche Anträge haben nach § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG die unter Ziffer 5.1 beschriebenen Anforderungen zu erfüllen und können sich nur auf das in den jeweiligen Nahverkehrsplänen integrierte Verkehrsnetz Stadt Aachen und StädteRegion Aachen (Zielnetze 2028 Stadt Aachen und 2028 StädteRegion Aachen) als Gesamtleistung beziehen. Ein hiervon wesentlich abweichender eigenwirtschaftlicher Antrag ist nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG zu versagen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Erbringung der Personenverkehrsleistungen im besagten Gebiet bislang nicht kostendeckend möglich war, sodass die Verkehrsdienste aus Sicht der zuständigen Behörde (Ziffer 1.1) wegen fehlender Kostendeckung nicht dauerhaft eigenwirtschaftlich betrieben werden können. Außerdem wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Glaubhaftmachung des dauerhaften eigenwirtschaftlichen Betriebs auch die verbindliche Zusicherung derjenigen Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG voraussetzt, die sich aus den Nahverkehrsplänen Stadt Aachen und StädteRegion Aachen und dem "Ergänzenden Dokument" ergeben. Die nach dem Tariftreue und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) anzuwendenden repräsentativen Tarifverträge können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.tarifregister.nrw.de/tarifinformationen/Repraesentative-Tarifvertraege-im-OePNV Mindestens der vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen für den ÖPNV als repräsentativ erklärte Tarifvertrag (TV-N NRW oder NWO) ist anzuwenden. D. Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Fristen für die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens ergeben sich aus §§ 135 und 160 GWB. Es wird insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die in § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB aufgestellten Rügeobliegenheiten bestehen auch bei Nachprüfungsanträgen gegen angekündigte Direktvergaben von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen (öDA) (OLG Düsseldorf, B. v. 19.2.2020 - VII Verg 27/17). Die zuständige Stelle für das Rechtsbehelfs-/ Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Westfalen. (vgl. Ziffer 8 ORG 0001).

      Kontaktperson
      Frau Gilleßen
      Kontakttelefon
      +49 241432-60325
      Kontakt-E-Mail
      vergabestelle@mail.aachen.de
      Adresse
      Lagerhausstraße 20, 52064 Aachen

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    Auftraggeber
    Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300
    Titel
    Inhousevergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen
    Typ
    Planung
    Hauptcode
    60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
    Zusätzliche Codes
    60140000Bedarfspersonenbeförderung60210000Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
    Ort
    Städteregion Aachen

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      Die Stadt Aachen plant die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenverkehrsdienste mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen im integrierten Verkehrsnetz Stadt Aachen und StädteRegion Aachen an die Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG. Lieferanten, die eigenwirtschaftliche Anträge stellen möchten, müssen dies spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung tun und die Anforderungen gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG erfüllen, wobei die Anwendung mindestens eines vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen als repräsentativ erklärten Tarifvertrags (TV-N NRW oder NWO) erforderlich ist.

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    • Stadt St. Georgen

      Fergetransport

      Wettbewerbliche Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in der Stadt Villingen-Schwenningen

      Die Stadt Villingen-Schwenningen plant die Vergabe eines oder mehrerer öffentlicher Dienstleistungsaufträge für Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr innerhalb der Stadt Villingen-Schwenningen. Gegenstand der Vergabe sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste eines Linienverkehrs, die an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse, finanzielle Rahmenbedingungen und Nahverkehrspläne angepasst werden können. Interessierte Lieferanten können sich an den Schwarzwald-Baar-Kreis wenden, um Informationen zur allgemeinen Vorschrift bezüglich der Rabattierung von Zeitfahrausweisen zu erhalten.

      Planung1. sep. 2026
    • Landratsamt Heidenheim

      Persontransporttjenester

      Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen für Buslinien im Linienbündel Stadtverkehr Heidenheim im Landkreis Heidenheim nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

      Das Landratsamt Heidenheim plant die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen für Buslinien im Linienbündel Stadtverkehr Heidenheim. Der Auftrag umfasst die Verkehrsdienste auf mehreren Buslinien mit einem jährlichen Kilometerleistungsvolumen von ca. 780.000 km. Der ÖDA wird Regelungen zur Anpassung des Verkehrsangebots an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan enthalten.

      Planung21. juli 2026
      21. nov. 2026(43 Tage)
    • Landkreis Berchtesgadener Land

      Persontransporttjenester

      Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste

      Der Landkreis Berchtesgadener Land plant die Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr. Interessierte Lieferanten können eigenwirtschaftliche Anträge für Übergangszeiträume stellen, falls keine genehmigungsfähigen Anträge eingehen, wird der Landkreis die betroffenen Verkehrsleistungen im Wege eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags vergeben. Details zu den Anforderungen und zur Antragstellung sind im "Ergänzenden Dokument" auf der Webseite des Landkreises verfügbar.

      Planung14. juli 2026
    • Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/310

      Rådgivende ingeniørtjenester for bygg og anlegg

      Aufbereitung,Wiederverwertung und Vermarktung vonmaschinell aufgenommenen Straßenkehricht 2027/2029

      Die Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/310 benötigt Dienstleistungen zur Übernahme, Aufbereitung, Wiederverwertung und Vermarktung von maschinell aufgenommenem Straßenkehricht in der Städteregion Aachen über einen Zeitraum von 3 Jahren. Als Qualifikationsanforderungen sind eine Referenzliste der in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs, der Leistungszeit und der Auftraggeber sowie der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 3 Millionen Euro erforderlich.

      Wettbewerb17. sep. 2026
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