Interkommunale Kooperation der Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL), Zweckverband Ostholstein (ZVO) und Zweckverband Bioabfallverwertung Südholstein (ZVBS)
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
Avfallshåndtering
Die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) haben eine interkommunale Kooperationsvereinbarung mit dem Zweckverband Ostholstein (ZVO) und dem Zweckverband Bioabfallverwertung Südholstein (ZVBS) geschlossen, um Dienstleistungen im Bereich der Bioabfallentsorgung in Lübeck zu erbringen. Diese Zusammenarbeit basiert auf einem kooperativen Konzept zur Erledigung der gemeinsamen Aufgabe "Bioabfallverwertung" und ist ausschließlich durch Überlegungen im öffentlichen Interesse bestimmt. Die vereinbarte Kostenerstattung ist auf die Erstattung der anfallenden Kosten beschränkt und nicht gewinnorientiert.
Ergebnis
- Gewinner
- Zweckverband Bioabfallverwertung Südholstein
- Zweckverband Ostholstein Körperschaft öffentlichen Rechts
- Anzahl Angebote
- -1
- Vertragswert
- -1 €
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +49 451 70 76 00
- Kontakt-E-Mail
- entsorgungsbetriebe@ebl.de
- Adresse
- Postfach, 23539 Lübeck
Die Hansestadt Lübeck, der Zweckverband Ostholstein (ZVO) und der Zweckverband Bioabfallverwertung Südholstein (ZVBS) sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Die Hansestadt Lübeck betreibt die Abfallwirtschaft als öffentliche Einrichtung mittels ihrer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL). EBL, ZVO und ZVBS haben eine öffentlich rechtliche Kooperationsvereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Bioabfallentsorgung auf Grundlage des § 19a GkZ Schleswig-Holstein und des § 108 Abs. 6 Gesetz gegen GWB geschlossen.Hauptmerkmale des VerfahrensDie Zusammenarbeit von EBL, ZVO und ZVBS ist nach Maßgabe des § 108 Abs. 6 GWB als interkommunale Kooperation ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens zulässig. § 108 Abs. 6 GWB setzt voraus, dass 1. der Vertrag eine Zusammenarbeit zwischen den beteiligten öffentlichen Auftraggebern begründet oder erfüllt, um sicherzustellen, dass die von ihnen zu erbringenden öffentlichen Dienstleistungen im Hinblick auf die Erreichung gemeinsamer Ziele ausgeführt werden, 2. die Durchführung der Zusammenarbeit nach Nummer 1 ausschließlich durch Überlegungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Interesse bestimmt wird und 3. die öffentlichen Auftraggeber auf dem Markt weniger als 20 Prozent der Tätigkeiten erbringen, die durch die Zusammenarbeit nach Nummer 1 erfasst sind. Die genannten Voraussetzungen liegen kumulativ vor. Die Zusammenarbeit zwischen EBL, ZVO und ZVBS wird ausschließlich durch Überlegungen im öffentlichen Interesse nach § 108 Abs. 6 Nr. 2 GWB bestimmt. Die Beteiligten werden als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im Bereich der Abfallwirtschaft zur Wahrnehmung der ihnen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz auferlegten öffentlichen (Gemeinwohl-)Aufgaben tätig. Die Zusammenarbeit beruht auf einem kooperativen Konzept zur Erledigung der gemeinsamen Aufgabe "Bioabfallverwertung". ZVO und ZVBS tragen zum künftigen Betrieb und Erhalt der MBA bei; die Beiträge von ZVO und ZVBS werden durch die Gründung eines Beirats institutionalisiert. Die vereinbarte Kostenerstattung ist auf die Erstattung der durch die jeweilige Abfallentsorgung anfallenden Kosten beschränkt und nicht gewinnorientiert. Zuletzt erbringen EBL, ZVO und ZVBS jeweils weniger als 20% ihrer Tätigkeiten für private Dritte.
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Qualifikationsanforderungen
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- Auftraggeber
- 1.102.3 Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen - Hansestadt Lübeck - Der Bürgermeister
- Titel
- Interkommunale Kooperation der Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL), Zweckverband Ostholstein (ZVO) und Zweckverband Bioabfallverwertung Südholstein (ZVBS)
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Lübeck, Kreisfreie Stadt
- Geschätzter Wert
- 1,00 €
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