Konzessionsvertrag - Strom
Die Stadt Villingen-Schwenningen plant die Vergabe eines neuen Konzessionsvertrags für die Stromversorgung in ihrem Gebiet mit einer maximalen Laufzeit von zwanzig Jahren. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die an diesem Konzessionsvertrag interessiert sind, werden gebeten, ihr Interesse per E-Mail an finanzen@villingen-schwenningen.de zu bekunden. Nach Ablauf der Frist für die Interessenbekundung werden alle Unternehmen, die fristgerecht ihr Interesse bekundet haben, über das weitere Verfahren informiert und erhalten die erforderlichen Unterlagen.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Amt für Finanzen und Controlling
- Kontakttelefon
- +49 7721-821301
- Kontakt-E-Mail
- finanzen@villingen-schwenningen.de
- Adresse
- Marktplatz 1, 78054 Villingen-Schwenningen
Bekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Vertragsende des Konzessionsvertrages "Strom" im Gebiet Villingen-Schwenningen. Die große Kreisstadt Villingen-Schwenningen gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag über die Versorgung mit elektrischer Energie im Gebiet der Stadt Villingen-Schwenningen zum 31.12.2027 endet. Die Stadt Villingen-Schwenningen beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag (Wegenutzungsvertrag) für das Gebiet der Stadt Villingen-Schwenningen mit einer maximal zwanzigjährigen Laufzeit abzuschließen. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die am Abschluss eines Konzessionsvertrages mit der Stadt Villingen-Schwenningen interessiert sind, werden gebeten, ihr Interesse unter Bezugnahme auf diese Bekanntmachung bis spätestens 18.09.2026, 24:00 Uhr bei der verfahrensleitenden Stelle dem Amt für Finanzen und Controlling per E-Mail zu bekunden (Interessenbekundung). Die Interessenbekundung muss in Textform nach § 126b BGB eingehen. Die Interessenbekundung ist an folgende E-Mail-Adresse zu richten: finanzen@villingen-schwenningen.de Nach diesem Termin eingehende Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt. Nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist wird die Stadt Villingen-Schwenningen alle Unternehmen, die fristgerecht eine Interessenbekundung eingereicht haben, über das weitere Verfahren informieren und die für das Verfahren erforderlichen Unterlagenzur Verfügung stellen. Die Verfahrenssprache ist Deutsch.
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- Auftraggeber
- Stadt Villingen-Schwenningen
- Titel
- Konzessionsvertrag - Strom
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Schwarzwald-Baar-Kreis
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…