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    Kreisstadt Merzig: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Kreisstadt Merzig im Wirtschaftlichkeitslückenmodell

    Staatsbetrieb Sachsenforst, Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz

    Kreisstadt Merzig: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Kreisstadt Merzig im Wirtschaftlichkeitslückenmodell

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      18. aug. kl. 05:5218. august 2026 kl. 05:52
    2. Änderung in Wettbewerb

      22. sep. kl. 07:3522. september 2026 kl. 07:35
    3. Angebotsfrist

      13. nov. kl. 08:0013. november 2026 kl. 08:00
    4. Bindefrist

      13. mai kl. 07:0013. mai 2027 kl. 07:00

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Staatsbetrieb Sachsenforst, Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz/Kreisstadt Merzig: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Kreisstadt Merzig im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
    Brief

    Telekommunikasjonstjenester

    Die Kreisstadt Merzig benötigt Dienstleistungen zur Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und zum Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen in Merzig-Wadern über einen Zeitraum von 7 Jahren. Ziel ist es, leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen zu schaffen und den Wirtschaftsstandort zu stärken. Der Auftraggeber hat Fördermittel für den Gigabitausbau erhalten. Die Vergabe erfolgt als einstufiges Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb. Die Zuschlagskriterien sind die Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (80 %), der Realisierungszeitraum (15 %) und alternative Netztechnologien sowie Verlegemethoden (5 %). Als Qualifikationsanforderungen sind mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen im Bau und/oder Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen in den letzten fünf Jahren sowie eine Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur erforderlich.

    Über das Angebot

      Die Kreisstadt Merzig (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher soll mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes im Saarland ("Gigabit-Kofinanzierungsrichtlinie Saarland") beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekomm Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM7H5/documents heruntergeladen werden können.Hauptmerkmale des VerfahrensDie vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV) durchgeführt. Bieter haben daher mit ihrem Erstangebot die unter Ziff. 5 e) bb) (2) der Vergabeunterlage (herunterzuladen unter : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM7H5/documents) genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM7H5/documents). Der Konzessionsgeber behält sich vor, bereits die eingereichten Erstangebote einer Angebotswertung anhand der Wertungsmatrix zu unterziehen und das wirtschaftlichste Erstangebot zu bezuschlagen.

      Kontaktperson
      Herr Thomas Cappel
      Kontakttelefon
      +49 6861 85470
      Kontakt-E-Mail
      T.Cappel@merzig.de
      Adresse
      Lindenallee 3, 01814 Bad Schandau

    Benutzerdefinierte Bewertungskriterien

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    Zuschlagskriterien

    • Beschreibung

      Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (80). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 8,0 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitslückenberechnung“ (Anlage 7 zur Vergabeunterlage) darzulegen.

      Bewertungsmethode

      Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke erhält die volle Punktzahl (80). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 8,0 Punkte weniger in der Bewertung.

    • Beschreibung

      Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (15). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisierungszeitraum in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,5 Punkte weniger in der Bewertung.

      Bewertungsmethode

      Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes erhält die volle Punktzahl (15). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisierungszeitraum in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,5 Punkte weniger in der Bewertung.

    • Beschreibung

      Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Verlegemethoden vorgelegt, wonach möglichst mind. 5 % (Schwellwert) der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken (z. B. Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen (vgl. Abschnitt 4. e) bb) (3) der Vergabeunterlage). Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Netztechnologien vorgelegt, aus welchem eindeutig hervorgeht, um welche alternative Netztechnologie es sich handelt, wo im Netzkonzept diese eingesetzt wird (z.B. Backbone, Verteilnetz, Anschlussnetz), welche Anschlüsse davon betroffen sind (z.B. im Verteilnetz alle Anschlüsse im nachgelagerten Anschlussnetz) und welche Bandbreite (Down- und Upstream) an den betroffenen Anschlüssen verfügbar ist.

      Bewertungsmethode

      Für alternative Verlegemethoden: Schwellwert von mind. 5 % der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken erfüllt = 4,5 Punkte; Schwellwert nicht erfüllt = 0 Punkte.

      Für alternative Netztechnologien: Konzept hinreichend erläutert = 0,5 Punkte; Konzept nicht hinreichend erläutert = 0 Punkte.

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Bei Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder die Eignungsnachweise erbringen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft werden insgesamt mit der Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Ausschlussgründe müssen von jedem Mitglied einzeln nachgewiesen werden.

      Dokumentationsanforderung

      Vollständig ausgefülltes Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) nebst den darin geforderten Anlagen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.

    • Beschreibung

      Bei Bietergemeinschaften muss eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden.

      Dokumentationsanforderung

      Vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der „Verpflichtungserklärung Bietergemeinschaft“ angekreuztes Formular „Verpflichtungserklärungen“ (Anlage 2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.

    • Beschreibung

      Bei Bietergemeinschaften muss die Einhaltung der Russland-Sanktionen erklärt werden.

      Dokumentationsanforderung

      Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ (Anlage 3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.

    • Beschreibung

      Bei Bietergemeinschaften muss eine Verpflichtungserklärung STFLG abgegeben werden.

      Dokumentationsanforderung

      Verpflichtungserklärung STFLG für jedes Mitglied der Bewerber- und Bietergemeinschaft (Anlage 14).

    • Beschreibung

      Der Bieter muss erklären, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB nachgewiesen werden.

      Dokumentationsanforderung

      Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) und ggf. seiner dort geforderten Anlage.

    • Beschreibung

      Der Bieter muss in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein.

      Dokumentationsanforderung

      Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1). Der Konzessionsgeber behält sich vor, Einsicht in das Handelsregister zu nehmen.

    • Beschreibung

      Sofern vorhanden, muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden.

      Dokumentationsanforderung

      Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1).

    • Beschreibung

      Der Bieter muss die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung bestätigen.

      Dokumentationsanforderung

      Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1).

    • Beschreibung

      Der Bieter muss eine Verpflichtungserklärung STFLG abgeben.

      Dokumentationsanforderung

      Verpflichtungserklärung STFLG (Anlage 14).

    • Beschreibung

      Der Bieter muss die Einhaltung der Russland-Sanktionen erklären.

      Dokumentationsanforderung

      Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen durch Unterzeichnung des Formulars „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ (Anlage 3).

    • Beschreibung

      Der Bieter muss seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Jahresabschlüsse oder Gewinn- und Verlustrechnungen nachweisen.

      Dokumentationsanforderung

      Vorlage von Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2025 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 einzureichen. Sofern keine Jahresabschlusspflicht besteht, sind stattdessen für die betreffenden Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 bzw. 2022, 2023 und 2024 aussagekräftige Gewinn- und Verlustrechnungen einzureichen.

    • Beschreibung

      Der Bieter muss geeignete Referenzen über in den letzten fünf Jahren erbrachte vergleichbare Leistungen vorweisen. Als geeignete Referenzen gelten Leistungen, die den Bau und/oder den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen betreffen. Es sind mindestens 2 geeignete Referenzen anzugeben.

      Dokumentationsanforderung

      Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten fünf Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einreichung des Erstangebots) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der Leistung, des Erbringungszeitpunkts, des Auftraggebers und eines Ansprechpartners nebst dessen Kontaktdaten durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1).

    • Beschreibung

      Der Bieter muss die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden angeben.

      Dokumentationsanforderung

      Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1).

    • Beschreibung

      Der Bieter oder das eignungsbeliehene Unternehmen muss eine Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur vorweisen.

      Dokumentationsanforderung

      Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.

    • Beschreibung

      Bei Eignungsleihe müssen die eignungsbeliehenen Unternehmen sowie Art und Umfang der bereitgestellten Eignung benannt werden.

      Dokumentationsanforderung

      Benennung der eignungsbeliehenen Unternehmen nebst Art und Umfang der bereitgestellten Eignung im Formular „Eignungsnachweise“ (vgl. Ziff. 13) (Anlage 1) des Bieters.

    • Beschreibung

      Bei Eignungsleihe muss das Formular „Eignungsnachweise“ von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen ausgefüllt werden, insbesondere hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung und Angaben zu Eignungsleihe/Nachunternehmern.

      Dokumentationsanforderung

      Das Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) ist in jedem Fall von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen hinsichtlich der „Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister“ (vgl. Ziff. 2. - 7.) sowie hinsichtlich der „Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern“ (vgl. Ziff. 13. - 14.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.

    • Beschreibung

      Sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, muss der entsprechende Abschnitt des Formulars „Eignungsnachweise“ ausgefüllt werden.

      Dokumentationsanforderung

      Sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) betreffend die „wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ (vgl. Ziff. 8 - 9.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.

    • Beschreibung

      Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, muss der entsprechende Abschnitt des Formulars „Eignungsnachweise“ ausgefüllt werden.

      Dokumentationsanforderung

      Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) betreffend die „technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ (vgl. Ziff. 10. - 12.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt einzureichen.

    • Beschreibung

      Sofern sich hinsichtlich der Meldung nach § 6 TKG a.F. / § 5 TKG n.F. eines eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, muss der entsprechende Abschnitt des Formulars „Eignungsnachweise“ ausgefüllt werden.

      Dokumentationsanforderung

      Sofern sich hinsichtlich der Meldung nach § 6 TKG a.F. / § 5 TKG n.F. eines eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich das Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) betreffend die Ziff. 12. vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst der darin geforderten Anlage einzureichen.

    • Beschreibung

      Bei Eignungsleihe muss eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden.

      Dokumentationsanforderung

      Vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ angekreuztes Formular „Verpflichtungserklärungen“ (Anlage 2).

    • Beschreibung

      Bei Eignungsleihe muss die Einhaltung der Russland-Sanktionen erklärt werden.

      Dokumentationsanforderung

      Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular „Eigenerklärung RusslandSanktionen“ (Anlage 3) von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen.

    • Beschreibung

      Sofern es sich um einen unwesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer noch nicht bekannt ist, müssen die Teile der Leistung benannt werden, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen.

      Dokumentationsanforderung

      Benennung der Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen, vgl. Ziff. 14. a) im Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) des Bieters.

    • Beschreibung

      Sofern es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer bereits bekannt ist, müssen der Nachunternehmer sowie die Teile der Leistung benannt werden, die an den Nachunternehmer vergeben werden sollen.

      Dokumentationsanforderung

      Benennung des Nachunternehmers sowie der Teile der Leistung, die an den Nachunternehmer vergeben werden sollen, vgl. Ziff. 14. b) im Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) des Bieters.

    • Beschreibung

      Das Formular „Eignungsnachweise“ ist in jedem Fall von jedem benannten Nachunternehmer hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung und Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern vollständig ausgefüllt einzureichen.

      Dokumentationsanforderung

      Das Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) ist in jedem Fall von jedem benannten Nachunternehmer hinsichtlich der „Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister“ (vgl. Ziff. 2. - 7.) sowie hinsichtlich der „Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern“ (vgl. Ziff. 13. - 14.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.

    • Beschreibung

      Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit betrifft, muss der entsprechende Abschnitt des Formulars „Eignungsnachweise“ vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllt werden.

      Dokumentationsanforderung

      Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit betrifft, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) betreffend die „wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ (vgl. Ziff. 8. - 9.) vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.

    • Beschreibung

      Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die technische und berufliche Leistungsfähigkeit betrifft, muss der entsprechende Abschnitt des Formulars „Eignungsnachweise“ vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllt werden.

      Dokumentationsanforderung

      Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die technische und berufliche Leistungsfähigkeit betrifft, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) betreffend die „technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ (vgl. Ziff. 10. - 12.) vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllt einzureichen.

    • Beschreibung

      Vom Nachunternehmer muss eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden.

      Dokumentationsanforderung

      Vom Nachunternehmer vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer“ angekreuztes Formular „Verpflichtungserklärungen“ (Anlage 2).

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    Staatsbetrieb Sachsenforst, Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz
    Titel
    Kreisstadt Merzig: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte
    Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Kreisstadt Merzig im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    64210000Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
    Zusätzliche Codes
    32412000Kommunikationsnetz32571000Kommunikationsinfrastruktur
    Ort
    Merzig-Wadern
    Dauer
    84 Monate

    Aktive ähnliche Ausschreibungen

    • Staatsbetrieb Sachsenforst, Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz

      Telekommunikasjonstjenester

      Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Diemelsee im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

      Die Stadt Wyk auf Föhr, über das Amt Föhr-Amrum, benötigt Dienstleistungen zur Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und zum Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Diemelsee im Landkreis Waldeck-Frankenberg. Der Konzessionsvertrag hat eine Laufzeit von 7 Jahren und zielt darauf ab, leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen zu schaffen und den Wirtschaftsstandort zu stärken. Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren in zwei Stufen. Die Zuschlagskriterien sind die Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (75 %), die Meilenstein- und Zahlungsplanung (20 %) sowie alternative Netztechnologien und Verlegemethoden (5 %). Als Qualifikationsanforderungen sind mindestens 2 Referenzen über den Bau und/oder Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen in den letzten 3 Jahren, die im Rahmen eines Bundes- und/oder Landesförderprogramms erbracht wurden, sowie eine Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./§ 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur erforderlich.

      Wettbewerb mit Qualifikation4. sep. 2026
      8. okt. 2026(0 Tage)
    • Breitband Ostalb KAöR

      Telekommunikasjonstjenester

      Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes Stadt Neuenstein – Wirtschaftlichkeitslücke

      Die Stadt Neuenstein benötigt Dienstleistungen für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Hohenlohekreis, um graue Flecken gemäß der Gigabit-Richtlinie 2.0 zu beseitigen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren und einen maximalen Gesamtwert von 7.033.042 EUR. Die Vergabe erfolgt über ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell, das durch Bundesmittel kofinanziert wird. Die Zuschlagskriterien sind Kosten (Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke) mit 80 % Gewichtung und Qualität (Inbetriebnahmezeitpunkt 10 %, Qualifikation und Berufserfahrung des Projektleiters 5 %, Referenzprojekte des Projektleiters 5 %). Bewerber müssen mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen (Planung, Errichtung passiver Infrastruktur, Aufbau aktiver Technik, Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit Endkundendiensten) aus den letzten drei Jahren vorweisen, wobei mindestens eine Referenz ein öffentlich gefördertes Breitbandausbauprojekt betreffen muss. Zudem ist ein Mindestjahresumsatz von 1.000.000 EUR netto in den letzten drei Geschäftsjahren im Bereich der zu vergebenden Leistungen erforderlich.

      Wettbewerb mit Qualifikation8. sep. 2026
      12. okt. 2026(4 Tage)
      7.033.042 €
    • Thüringer Glasfasergesellschaft mbH

      Telekommunikasjonstjenester

      Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabitnetzes in unterversorgten Gebieten d. Südthüringen Cl. 1(Los 1), LK Eichsfeld Cl. 2(Los 2), Mittelthüringen Cl. 3(Los 3), VG Ranis Ziegenrück(Los 4), VG Hügelland Täler(Los 5), VG Straußfurt(Los 6), Hildburghausen Cl. 2(Los 7), Mittelthüringen Cl. 2(Los 8), Landkreis Sonneberg Cl. 2(Los 9) und Nordthüringen Cl. 3(Los 10)

      Die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH benötigt Dienstleistungen für die pachtweise Überlassung und den Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten in Thüringen (Erfurt, Suhl, Eichsfeld, Saale-Orla-Kreis, Saale-Holzland-Kreis, Sömmerda, Hildburghausen, Sonneberg, Nordhausen) über einen Zeitraum von 7 Jahren. Der Konzessionsnehmer muss die passive Breitbandinfrastruktur mit aktiven Netzkomponenten ausstatten, betreiben, warten und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung mit Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Preisen sicherstellen. Die Vergabe erfolgt in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren. Die Zuschlagskriterien sind die Höhe der Pachtzahlung (78,9474 %), das Leistungserbringungskonzept – Betriebs- und Servicekonzept (10,5263 %), das Mitwirkungskonzept (5,2632 %) und die Kosten nachträglicher Hausanschlüsse (5,2632 %). Qualifikationsanforderungen umfassen den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, das Bestehen eines Customer-Relationship-Management (CRM) Systems, mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen im Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen und dem Angebot von Endkundendiensten im Rahmen von Förderprogrammen in den letzten drei Jahren, sowie die Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur.

      Wettbewerb mit Qualifikation25. sep. 2026
      30. okt. 2026(22 Tage)
    • Gemeinde Marklkofen

      Telekommunikasjonstjenester

      Gemeinde Marklkofen - Gigabit-RL 2.0 (2025) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes

      Die Gemeinde Marklkofen benötigt Dienstleistungen für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes in den Ausbaugebieten von Dingolfing-Landau über einen Zeitraum von 84 Monaten, mit einem maximalen Gesamtwert von 7,6 Millionen Euro. Der Zweck der Beschaffung ist die Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland. Die Vergabe erfolgt in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren. Die Zuschlagskriterien sind die Höhe des Zuschusses (90 %), der späteste Zeitpunkt der Inbetriebnahme (5 %) und der Einsatz alternativer Verlegemethoden (5 %). Als Qualifikationsanforderungen sind Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Leistungen im Bereich "Planung und Errichtung eines Gigabit-Netzes" sowie "Betrieb eines Gigabit-Netzes" nachzuweisen.

      Wettbewerb mit Qualifikation25. sep. 2026
      29. okt. 2026(21 Tage)
      7.600.000 €
    • Stadt Trostberg

      Telekommunikasjonstjenester

      Stadt Trostberg - Gigabit-RL 2.0 (2025) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes

      Die Stadt Trostberg benötigt Dienstleistungen für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten im Landkreis Traunstein, Deutschland, über einen Zeitraum von 7 Jahren, mit einem maximalen Gesamtwert von 3.698.776 EUR. Das Gigabit-Netz muss eine Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen bieten, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Der Konzessionsnehmer erhält das Nutzungsrecht am Gigabit-Netz und die Vergütung primär durch Endkundenentgelte, während der Konzessionsgeber einen Zuschuss zur Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke leistet. Die Vergabe erfolgt in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren, wobei in der ersten Stufe die Eignung der Bewerber geprüft wird. Die Zuschlagskriterien sind die Höhe des Zuschusses (90%), der späteste Zeitpunkt der Inbetriebnahme (5%) und der Einsatz alternativer Verlegemethoden (5%). Als Qualifikationsanforderungen sind Eigen-/Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, Angaben zu beabsichtigten Unteraufträgen, Referenzen über die Ausführung des Leistungsteils "Planung und Errichtung eines Gigabit-Netzes" sowie Referenzen über den "Betrieb eines Gigabit-Netzes" erforderlich.

      Wettbewerb mit Qualifikation17. sep. 2026
      23. okt. 2026(15 Tage)
      3.698.776 €