Kreisstadt Merzig: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Kreisstadt Merzig im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Telekommunikasjonstjenester
Die Kreisstadt Merzig benötigt Dienstleistungen zur Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und zum Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen in Merzig-Wadern über einen Zeitraum von 7 Jahren. Ziel ist es, leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen zu schaffen und den Wirtschaftsstandort zu stärken. Der Auftraggeber hat Fördermittel für den Gigabitausbau erhalten. Die Vergabe erfolgt als einstufiges Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb. Die Zuschlagskriterien sind die Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (80 %), der Realisierungszeitraum (15 %) und alternative Netztechnologien sowie Verlegemethoden (5 %). Als Qualifikationsanforderungen sind mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen im Bau und/oder Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen in den letzten fünf Jahren sowie eine Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur erforderlich.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Herr Thomas Cappel
- Kontakttelefon
- +49 6861 85470
- Kontakt-E-Mail
- T.Cappel@merzig.de
- Adresse
- Lindenallee 3, 01814 Bad Schandau
Die Kreisstadt Merzig (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher soll mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes im Saarland ("Gigabit-Kofinanzierungsrichtlinie Saarland") beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekomm Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM7H5/documents heruntergeladen werden können.Hauptmerkmale des VerfahrensDie vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV) durchgeführt. Bieter haben daher mit ihrem Erstangebot die unter Ziff. 5 e) bb) (2) der Vergabeunterlage (herunterzuladen unter : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM7H5/documents) genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM7H5/documents). Der Konzessionsgeber behält sich vor, bereits die eingereichten Erstangebote einer Angebotswertung anhand der Wertungsmatrix zu unterziehen und das wirtschaftlichste Erstangebot zu bezuschlagen.
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (80). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 8,0 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitslückenberechnung“ (Anlage 7 zur Vergabeunterlage) darzulegen.
Bewertungsmethode
Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke erhält die volle Punktzahl (80). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 8,0 Punkte weniger in der Bewertung.
Beschreibung
Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (15). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisierungszeitraum in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,5 Punkte weniger in der Bewertung.
Bewertungsmethode
Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes erhält die volle Punktzahl (15). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisierungszeitraum in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,5 Punkte weniger in der Bewertung.
Beschreibung
Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Verlegemethoden vorgelegt, wonach möglichst mind. 5 % (Schwellwert) der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken (z. B. Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen (vgl. Abschnitt 4. e) bb) (3) der Vergabeunterlage). Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Netztechnologien vorgelegt, aus welchem eindeutig hervorgeht, um welche alternative Netztechnologie es sich handelt, wo im Netzkonzept diese eingesetzt wird (z.B. Backbone, Verteilnetz, Anschlussnetz), welche Anschlüsse davon betroffen sind (z.B. im Verteilnetz alle Anschlüsse im nachgelagerten Anschlussnetz) und welche Bandbreite (Down- und Upstream) an den betroffenen Anschlüssen verfügbar ist.
Bewertungsmethode
Für alternative Verlegemethoden: Schwellwert von mind. 5 % der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken erfüllt = 4,5 Punkte; Schwellwert nicht erfüllt = 0 Punkte.
Für alternative Netztechnologien: Konzept hinreichend erläutert = 0,5 Punkte; Konzept nicht hinreichend erläutert = 0 Punkte.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Bei Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder die Eignungsnachweise erbringen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft werden insgesamt mit der Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Ausschlussgründe müssen von jedem Mitglied einzeln nachgewiesen werden.
Dokumentationsanforderung
Vollständig ausgefülltes Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) nebst den darin geforderten Anlagen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Beschreibung
Bei Bietergemeinschaften muss eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden.
Dokumentationsanforderung
Vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der „Verpflichtungserklärung Bietergemeinschaft“ angekreuztes Formular „Verpflichtungserklärungen“ (Anlage 2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Beschreibung
Bei Bietergemeinschaften muss die Einhaltung der Russland-Sanktionen erklärt werden.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ (Anlage 3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Beschreibung
Bei Bietergemeinschaften muss eine Verpflichtungserklärung STFLG abgegeben werden.
Dokumentationsanforderung
Verpflichtungserklärung STFLG für jedes Mitglied der Bewerber- und Bietergemeinschaft (Anlage 14).
Beschreibung
Der Bieter muss erklären, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB nachgewiesen werden.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) und ggf. seiner dort geforderten Anlage.
Beschreibung
Der Bieter muss in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein.
Dokumentationsanforderung
Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1). Der Konzessionsgeber behält sich vor, Einsicht in das Handelsregister zu nehmen.
Beschreibung
Sofern vorhanden, muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden.
Dokumentationsanforderung
Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1).
Beschreibung
Der Bieter muss die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung bestätigen.
Dokumentationsanforderung
Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1).
Beschreibung
Der Bieter muss eine Verpflichtungserklärung STFLG abgeben.
Dokumentationsanforderung
Verpflichtungserklärung STFLG (Anlage 14).
Beschreibung
Der Bieter muss die Einhaltung der Russland-Sanktionen erklären.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen durch Unterzeichnung des Formulars „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ (Anlage 3).
Beschreibung
Der Bieter muss seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Jahresabschlüsse oder Gewinn- und Verlustrechnungen nachweisen.
Dokumentationsanforderung
Vorlage von Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2025 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 einzureichen. Sofern keine Jahresabschlusspflicht besteht, sind stattdessen für die betreffenden Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 bzw. 2022, 2023 und 2024 aussagekräftige Gewinn- und Verlustrechnungen einzureichen.
Beschreibung
Der Bieter muss geeignete Referenzen über in den letzten fünf Jahren erbrachte vergleichbare Leistungen vorweisen. Als geeignete Referenzen gelten Leistungen, die den Bau und/oder den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen betreffen. Es sind mindestens 2 geeignete Referenzen anzugeben.
Dokumentationsanforderung
Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten fünf Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einreichung des Erstangebots) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der Leistung, des Erbringungszeitpunkts, des Auftraggebers und eines Ansprechpartners nebst dessen Kontaktdaten durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1).
Beschreibung
Der Bieter muss die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden angeben.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1).
Beschreibung
Der Bieter oder das eignungsbeliehene Unternehmen muss eine Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur vorweisen.
Dokumentationsanforderung
Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.
Beschreibung
Bei Eignungsleihe müssen die eignungsbeliehenen Unternehmen sowie Art und Umfang der bereitgestellten Eignung benannt werden.
Dokumentationsanforderung
Benennung der eignungsbeliehenen Unternehmen nebst Art und Umfang der bereitgestellten Eignung im Formular „Eignungsnachweise“ (vgl. Ziff. 13) (Anlage 1) des Bieters.
Beschreibung
Bei Eignungsleihe muss das Formular „Eignungsnachweise“ von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen ausgefüllt werden, insbesondere hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung und Angaben zu Eignungsleihe/Nachunternehmern.
Dokumentationsanforderung
Das Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) ist in jedem Fall von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen hinsichtlich der „Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister“ (vgl. Ziff. 2. - 7.) sowie hinsichtlich der „Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern“ (vgl. Ziff. 13. - 14.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.
Beschreibung
Sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, muss der entsprechende Abschnitt des Formulars „Eignungsnachweise“ ausgefüllt werden.
Dokumentationsanforderung
Sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) betreffend die „wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ (vgl. Ziff. 8 - 9.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.
Beschreibung
Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, muss der entsprechende Abschnitt des Formulars „Eignungsnachweise“ ausgefüllt werden.
Dokumentationsanforderung
Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) betreffend die „technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ (vgl. Ziff. 10. - 12.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt einzureichen.
Beschreibung
Sofern sich hinsichtlich der Meldung nach § 6 TKG a.F. / § 5 TKG n.F. eines eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, muss der entsprechende Abschnitt des Formulars „Eignungsnachweise“ ausgefüllt werden.
Dokumentationsanforderung
Sofern sich hinsichtlich der Meldung nach § 6 TKG a.F. / § 5 TKG n.F. eines eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich das Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) betreffend die Ziff. 12. vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst der darin geforderten Anlage einzureichen.
Beschreibung
Bei Eignungsleihe muss eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden.
Dokumentationsanforderung
Vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ angekreuztes Formular „Verpflichtungserklärungen“ (Anlage 2).
Beschreibung
Bei Eignungsleihe muss die Einhaltung der Russland-Sanktionen erklärt werden.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular „Eigenerklärung RusslandSanktionen“ (Anlage 3) von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen.
Beschreibung
Sofern es sich um einen unwesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer noch nicht bekannt ist, müssen die Teile der Leistung benannt werden, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen.
Dokumentationsanforderung
Benennung der Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen, vgl. Ziff. 14. a) im Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) des Bieters.
Beschreibung
Sofern es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer bereits bekannt ist, müssen der Nachunternehmer sowie die Teile der Leistung benannt werden, die an den Nachunternehmer vergeben werden sollen.
Dokumentationsanforderung
Benennung des Nachunternehmers sowie der Teile der Leistung, die an den Nachunternehmer vergeben werden sollen, vgl. Ziff. 14. b) im Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) des Bieters.
Beschreibung
Das Formular „Eignungsnachweise“ ist in jedem Fall von jedem benannten Nachunternehmer hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung und Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern vollständig ausgefüllt einzureichen.
Dokumentationsanforderung
Das Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) ist in jedem Fall von jedem benannten Nachunternehmer hinsichtlich der „Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister“ (vgl. Ziff. 2. - 7.) sowie hinsichtlich der „Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern“ (vgl. Ziff. 13. - 14.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.
Beschreibung
Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit betrifft, muss der entsprechende Abschnitt des Formulars „Eignungsnachweise“ vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllt werden.
Dokumentationsanforderung
Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit betrifft, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) betreffend die „wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ (vgl. Ziff. 8. - 9.) vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.
Beschreibung
Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die technische und berufliche Leistungsfähigkeit betrifft, muss der entsprechende Abschnitt des Formulars „Eignungsnachweise“ vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllt werden.
Dokumentationsanforderung
Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die technische und berufliche Leistungsfähigkeit betrifft, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) betreffend die „technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ (vgl. Ziff. 10. - 12.) vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllt einzureichen.
Beschreibung
Vom Nachunternehmer muss eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden.
Dokumentationsanforderung
Vom Nachunternehmer vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer“ angekreuztes Formular „Verpflichtungserklärungen“ (Anlage 2).
Frühere Zuschlagsempfänger
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Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- Staatsbetrieb Sachsenforst, Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz
- Titel
- Kreisstadt Merzig: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte
- Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Kreisstadt Merzig im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Merzig-Wadern
- Dauer
- 84 Monate