"Künftige Herausforderungen und Ziele beim Entwurf von Landstraßen "
Aufgehoben
Das Vergabeverfahren wurde aufgehoben.
Forskning og utviklingsarbeid innen samfunnsvitenskap og humanistiske fag
Die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen hat die Ausschreibung für Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen zum Thema „Künftige Herausforderungen und Ziele beim Entwurf von Landstraßen“ im Rheinisch-Bergischen Kreis mit einem geschätzten Gesamtwert von 310.924,37 EUR aufgehoben, da keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen sind. Die Dienstleistungen sollten die Fortschreibung der Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) untersuchen, insbesondere die Verknüpfung mit dem Handbuch für die Bewertung der Verkehrssicherheit von Straßen, Teil Landstraßen (HVS-LS), die Festlegung konkreter Kennwerte für Kreisverkehre, die Überprüfung von Radienbereichen und Geradenlängen sowie die Aktualisierung des Verfahrens zur Bestimmung der Entwurfsklassen von Straßen.
Ergebnis
- Grund der Stornierung
- Ingen tilbud, forespørsler å delta eller prosjekter er mottatt
- Anzahl Angebote
- 0
- Vertragswert
- Nicht angegeben
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Referat Z2, Externe Forschungsvergabe
- Kontakttelefon
- 000
- Kontakt-E-Mail
- forschungsvergabe@bast.de
- Adresse
- Brüderstraße 53, 51427 Bergisch Gladbach
Die folgenden Fragestellungen sollen für die Fortschreibung der Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) untersucht werden. Das Handbuch für die Bewertung der Verkehrssicherheit von Straßen, Teil Landstraßen (HVS-LS) enthält ein Verfahren zur Bewertung des Verkehrssicherheitsniveaus von Straßenverkehrsanlagen. Die Entwurfsempfehlungen der RAL sind bisher nicht mit den Bewertungen des HVS-LS verknüpft. In den RAL sind als Prüfkriterien für die Ausführung von plangleichen Knotenpunkten die Ver-kehrsqualität sowie die -sicherheit genannt. Konkrete Kennwerte zur Abgrenzung für die Anlage von Kreisverkehren fehlen noch. In den RAL werden für die Straßen der Entwurfsklassen (EKL) 2 bis 4 Radienbereiche empfohlen. Zukünftig soll die obere Grenze des empfohlenen Radienbereichs für die EKL 2 gestrichen werden. Zudem werden Geraden zwar nicht so gut bewertet, sind aber bis zu einer Länge von 1.500 m ein-setzbar. Dies steht im Gegensatz zu einem angemessenen Geschwindigkeitsniveau. Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit sich die Inhalte des HVS bzw. dessen Grundlagen sowie wei-tere relevante Forschungsergebnisse (insbesondere aus dem Bereich Human Factors) sachgerecht in die Entwurfsempfehlungen der RAL integrieren lassen und ggf. auch auf Basis empirischer Erhe-bungen mögliche Änderungen aufzuzeigen. Gemäß den RAL wird die EKL einer Straße über die Verbindungsfunktionsstufe und den DTV be-stimmt. Das bisherige Verfahren zur Auf- und Abstufung ist zu überprüfen und entsprechend Emp-fehlungen für eine Aktualisierung zu erarbeiten. Ziel ist es mit Hilfe eines Abgleichs mit neuen Regelwerken und aktuellen Forschungsergebnissen, sowie ergänzenden empirischen Untersuchungen Empfehlungen zur Fortschreibung der RAL zu erstellen.Hauptmerkmale des VerfahrensEs gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Beschreibung
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum). Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Dokumentationsanforderung
Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum). Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Beschreibung
Ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt. Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Dokumentationsanforderung
Ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt, oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen. Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
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- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
- Titel
- "Künftige Herausforderungen und Ziele beim Entwurf von Landstraßen "
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Rheinisch-Bergischer Kreis
- Geschätzter Wert
- 310.924,00 €
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