Landkreis Gifhorn - Schulobjekt Konrad-Adenauer-Straße 4
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
Arkitekttjenester
Der Landkreis Gifhorn beabsichtigt die Schule in der Konrad-Adenauer-Straße zu sanieren und als Außenstelle des Otto-Hahn-Gymnasium umzubauen. Hierzu wurde in 2024 eine Machbarkeitsstudie beauftragt und durchgeführt. Diese Machbarkeitsstudie untersucht die Umnutzung des Schulobjektes "Konrad-Adenauer-Straße 4" zur dauerhaften Außenstelle des Otto-Hahn-Gymnasiums (OHG-AS) für zwei Jahrgänge mit insgesamt 12 allgemeinen Unterrichtsräumen und 7 Fachunterrichtsräumen. Die Umbaumaßnahmen und der Bezug der Schule sollen in Bauabschnitten erfolgen. Zuerst soll ein Teil der allgemeinen Unterrichtsräume und später die restlichen Unterrichtsräume inklusive Fachunterrichtsräume bezogen werden. Zusätzlich erforderliche Umbaumaßnahmen (Treppenhaus Ost, Barrierefreier Zugang zum FUR Kunst, WC-Bereich im Obergeschoss) erfolgen im Anschluss. Die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen erfolgt bei laufenden Schulbetrieb. Das Schulgebäude an der Konrad-Adenauer-Straße 4 liegt in etwa 500 Meter Entfernung vom Otto-Hahn-Gymnasium. Momentan wird es von der BBS 1 genutzt. Das Gebäudeensemble besteht aus 5 Gebäudeteilen. Der mittlere Gebäudeteil ist die ehemalige Präparanden-Anstalt von 1886. 1950-56 erfolgten Um- und Erweiterungs-bauten der östlichen Unterrichtsräume; 1961/62 die Erweiterung des nördlichen Treppenhauses mit Unterrichtsräumen. 1979 wurde die Pausenhalle angebaut und weitere Sanierungsarbeiten vorgenommen. Die Umnutzung des Schulobjektes "Konrad-Adenauer-Straße 4" zur dauerhaften Außenstelle des Otto-Hahn-Gymnasiums mit zwei vollen Jahrgängen wurde technisch und wirtschaftlich in zwei Varianten untersucht. Der Stand der Technik ist dem Alter des Gebäudes entsprechend. Es wurden kontinuierlich Modernisierungsmaßnahmen in Teilbereichen durchgeführt. Neuere Modernisierungsmaßnahmen sind der Austausch der Ölheizung von 1964; ein großflächiger Austausch der Fenster und die Sanierung der WC-Anlagen. Vereinzelt wurden Unterrichtsräume mit neuem Bodenbelag und Abhangdecken ausgestattet. Es liegt ein Bauzustandsbericht aus dem Jahr 2009 der DEKRA vor. Die nachstehend als mittel- bis langfristig erforderlich gekennzeichneten Maßnahmen bestehen noch bis heute: - Setzungsschäden und Rissbildungen (Grundsätzlich ist die Standfestigkeit des Gebäudes nicht gefährdet, von weiteren Setzungen aufgrund von vorhanden Torflinsen ist auszugehen.) - Türen der Klassenräume teilweise stark beschädigt - Nutzungsbedingte Abnutzung der Fußböden - 1-fach verglaste Holzfenster (9 Stück) - Klassenräume mit Holzfaserelementdecken; Austausch notwendig - Nutzungsbedingte Putzschäden; Feuchtigkeitseinwirkung im Kellerbereich - Fehlende Dachunterspannbahn und Dachdämmung im mittleren Gebäudeteil Es wurden daher folgende Varianten betrachtet: Variante I: Sanierung und Erweiterung Variante II: Sanierung und Erweiterung einschließlich energetischer Maßnahmen und baulicher Ertüchtigung der Gebäudehülle Die Variante I beinhaltet folgende Maßnahmen: - Eingriffe in einen Teil der Dachkonstruktion - Bauliche Erweiterungen zur Schaffung einer barrierefreien Erschließung und eines Treppenhauses - Errichtung eines Schüler-WC-Traktes, - Ertüchtigung des Brandschutzes - Herrichten aller Räume mit Ausbesserungsarbeiten und einer teilweisen Bearbeitung der Oberflächen - Austausch der vereinzelt verbliebenden Holzfenster. Die Variante II sieht eine vollständige Modernisierung des Gebäudes mit zusätzlichen noch folgenden ergänzenden Maßnahmen vor: - Eingriffe in einen Teil der Dachkonstruktion - Bauliche Erweiterungen zur Schaffung einer barrierefreien Erschließung und eines Treppenhauses - Errichtung eines Schüler-WC-Traktes, - Ertüchtigung des Brandschutzes - Austausch der vereinzelt verbliebenden Holzfenster. - Ertüchtigung der gesamten äußeren Gebäudehülle (mit Austausch der verbliebenen alten Fenster, Dämmung Außenhülle; Dämmung Kellerdecke) - Sanierung Setzungsschäden - Komplette Sanierung aller Oberflächen (Wand, Boden, Decke) in den noch nicht sanierten Unterrichts- und Verwaltungsräumen - Zusätzliche bauliche Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit Es wurde sich entschieden die Variante II auszuschreiben, welche Maßnahmen aus der Variante I als Bestandteile berücksichtigt. Die Gesamtkosten (KG 200 bis 700) werden auf 8,0 Mio. EUR geschätzt. Eine Gesamtfeststellung ist bis 03/2028 geplant.
Ergebnis
- Gewinner
- ART GmbH
- IBS Ingenieurgemeinschaft
- TGW Planungsgesellschaft für Gebäudetechnik mbH
- Wolfsburg Consult GmbH
- Anzahl Angebote
- 4
- Vertragswert
- 814.096 €
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- 051122007423
- Kontakt-E-Mail
- vergabestelle@bbt-kanzlei.de
- Adresse
- Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn
Der Landkreis Gifhorn beabsichtigt die Schule in der Konrad-Adenauer-Straße zu sanieren und als Außenstelle des Otto-Hahn-Gymnasium umzubauen. Hierzu wurde in 2024 eine Machbarkeitsstudie beauftragt und durchgeführt. Diese Machbarkeitsstudie untersucht die Umnutzung des Schulobjektes "Konrad-Adenauer-Straße 4" zur dauerhaften Außenstelle des Otto-Hahn-Gymnasiums (OHG-AS) für zwei Jahrgänge mit insgesamt 12 allgemeinen Unterrichtsräumen und 7 Fachunterrichtsräumen. Die Umbaumaßnahmen und der Bezug der Schule sollen in Bauabschnitten erfolgen. Zuerst soll ein Teil der allgemeinen Unterrichtsräume und später die restlichen Unterrichtsräume inklusive Fachunterrichtsräume bezogen werden. Zusätzlich erforderliche Umbaumaßnahmen (Treppenhaus Ost, Barrierefreier Zugang zum FUR Kunst, WC-Bereich im Obergeschoss) erfolgen im Anschluss. Die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen erfolgt bei laufenden Schulbetrieb. Das Schulgebäude an der Konrad-Adenauer-Straße 4 liegt in etwa 500 Meter Entfernung vom Otto-Hahn-Gymnasium. Momentan wird es von der BBS 1 genutzt. Das Gebäudeensemble besteht aus 5 Gebäudeteilen. Der mittlere Gebäudeteil ist die ehemalige Präparanden-Anstalt von 1886. 1950-56 erfolgten Um- und Erweiterungs-bauten der östlichen Unterrichtsräume; 1961/62 die Erweiterung des nördlichen Treppenhauses mit Unterrichtsräumen. 1979 wurde die Pausenhalle angebaut und weitere Sanierungsarbeiten vorgenommen. Die Umnutzung des Schulobjektes "Konrad-Adenauer-Straße 4" zur dauerhaften Außenstelle des Otto-Hahn-Gymnasiums mit zwei vollen Jahrgängen wurde technisch und wirtschaftlich in zwei Varianten untersucht. Der Stand der Technik ist dem Alter des Gebäudes entsprechend. Es wurden kontinuierlich Modernisierungsmaßnahmen in Teilbereichen durchgeführt. Neuere Modernisierungsmaßnahmen sind der Austausch der Ölheizung von 1964; ein großflächiger Austausch der Fenster und die Sanierung der WC-Anlagen. Vereinzelt wurden Unterrichtsräume mit neuem Bodenbelag und Abhangdecken ausgestattet. Es liegt ein Bauzustandsbericht aus dem Jahr 2009 der DEKRA vor. Die nachstehend als mittel- bis langfristig erforderlich gekennzeichneten Maßnahmen bestehen noch bis heute: - Setzungsschäden und Rissbildungen (Grundsätzlich ist die Standfestigkeit des Gebäudes nicht gefährdet, von weiteren Setzungen aufgrund von vorhanden Torflinsen ist auszugehen.) - Türen der Klassenräume teilweise stark beschädigt - Nutzungsbedingte Abnutzung der Fußböden - 1-fach verglaste Holzfenster (9 Stück) - Klassenräume mit Holzfaserelementdecken; Austausch notwendig - Nutzungsbedingte Putzschäden; Feuchtigkeitseinwirkung im Kellerbereich - Fehlende Dachunterspannbahn und Dachdämmung im mittleren Gebäudeteil Es wurden daher folgende Varianten betrachtet: Variante I: Sanierung und Erweiterung Variante II: Sanierung und Erweiterung einschließlich energetischer Maßnahmen und baulicher Ertüchtigung der Gebäudehülle Die Variante I beinhaltet folgende Maßnahmen: - Eingriffe in einen Teil der Dachkonstruktion - Bauliche Erweiterungen zur Schaffung einer barrierefreien Erschließung und eines Treppenhauses - Errichtung eines Schüler-WC-Traktes, - Ertüchtigung des Brandschutzes - Herrichten aller Räume mit Ausbesserungsarbeiten und einer teilweisen Bearbeitung der Oberflächen - Austausch der vereinzelt verbliebenden Holzfenster. Die Variante II sieht eine vollständige Modernisierung des Gebäudes mit zusätzlichen noch folgenden ergänzenden Maßnahmen vor: - Eingriffe in einen Teil der Dachkonstruktion - Bauliche Erweiterungen zur Schaffung einer barrierefreien Erschließung und eines Treppenhauses - Errichtung eines Schüler-WC-Traktes, - Ertüchtigung des Brandschutzes - Austausch der vereinzelt verbliebenden Holzfenster. - Ertüchtigung der gesamten äußeren Gebäudehülle (mit Austausch der verbliebenen alten Fenster, Dämmung Außenhülle; Dämmung Kellerdecke) - Sanierung Setzungsschäden - Komplette Sanierung aller Oberflächen (Wand, Boden, Decke) in den noch nicht sanierten Unterrichts- und Verwaltungsräumen - Zusätzliche bauliche Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit Es wurde sich entschieden die Variante II auszuschreiben, welche Maßnahmen aus der Variante I als Bestandteile berücksichtigt. Die Gesamtkosten (KG 200 bis 700) werden auf 8,0 Mio. EUR geschätzt. Eine Gesamtfeststellung ist bis 03/2028 geplant.Hauptmerkmale des VerfahrensDie Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb). Das Verfahren gliedert sich in den Teilnahmewettbewerb, in dem Bewerber ihr Interesse bekunden und ihre Eignung nachweisen, und das Verhandlungsverfahren, zu dem nur eine begrenzte Anzahl von Bewerbern zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs werden die Eignungsvoraussetzungen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit bei den Bewerbern ermittelt und entsprechende Nachweise verlangt. Der Teilnahmewettbewerb schließt mit der Überprüfung der Eignung der Bewerber und mit der Auswahl der Bewerber durch den Auftraggeber ab, die in dem weiteren Verfahren zur Einreichung von Angeboten aufgefordert werden. Die nicht berücksichtigten Bewerber werden über die Gründe der Ablehnung ihrer Bewerbung um Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren informiert. Den ausgewählten Bewerbern - ab diesem Zeitpunkt Bieter genannt - wird eine Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt. Die Bieter können ein verbindliches Erstangebot abgeben. Die Bieter werden zudem aufgefordert, ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen. Auf der Grundlage der eingereichten Angebote und Präsentationen wird eine Rangfolge der Bieter nach Maßgabe einer Bewertungsmatrix gebildet. Diese wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Durchführung der Präsentation, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote zu erteilen. Soweit erforderlich, werden die Bieter zur Überarbeitung der Angebote aufgefordert. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm 5 % Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams 5 %
Beschreibung
Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten 10 % Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers 10 %
Beschreibung
Darstellung von planerischen Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens, insbesondere in Bezug auf die energetische Sanierung der Gebäudehülle, die Barrierefreiheit sowie die Größe der Fachunterrichtsräume 20 % Überlegungen zur Sanierung/Umbau im laufenden Betrieb bei einer Belegschaft von 5 Klassen und die Bildung von Bauabschnitten sowie ggf. das Erfordernis von Containern 10 % (Kurze) Analyse des vorliegenden Kostenrahmens 10 %
Beschreibung
Das Kriterium 4 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.
Bewertungsmethode
Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.
Qualifikationsanforderungen
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Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- Landkreis Gifhorn
- Titel
- Landkreis Gifhorn - Schulobjekt Konrad-Adenauer-Straße 4
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Gifhorn
- Geschätzter Wert
- 814.096,00 €