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    Lebensader Lendringsen Mitte - Vergabe Straßen- und Tiefbauarbeiten

    Stadtverwaltung Menden

    Lebensader Lendringsen Mitte - Vergabe Straßen- und Tiefbauarbeiten

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      18. mars kl. 11:3118. mars 2025 kl. 11:31
    2. Eröffnungstermin

      24. april kl. 08:3024. april 2025 kl. 08:30
    3. Angebotsfrist

      24. april kl. 08:3024. april 2025 kl. 08:30
    4. Vertragsbeginn

      16. juni kl. 00:0016. juni 2025 kl. 00:00
    5. Vertragsende

      31. des. kl. 00:0031. desember 2027 kl. 00:00

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Stadtverwaltung Menden/Lebensader Lendringsen Mitte - Vergabe Straßen- und Tiefbauarbeiten

    Abgelaufen

    Das Vergabeverfahren ist abgelaufen, ohne dass ein Gewinner bekannt gegeben wurde.

    Brief

    Vei- og gatearbeid

    Die Stadt Menden beabsichtigt im Rahmen des Projektes "Lebensader Lendringsen Mitte" die grundlegende Umgestaltung des Lendringser Platzes und der Lendringser Hauptstraße zwischen Fischkuhle und Bieberberg, inklusive des Fußweges zur Kirche St. Joseph und des Fußweges Walzweg Richtung Süden über die Bieber erfolgen. Die Umgestaltung erfolgt mit Förderung durch Fördermittel der Stadtentwicklung von Bund und Land mit Abwicklung durch die Bezirksregierung Arnsberg. Die Umgestaltung und der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen erfolgt mit Förderung durch die NWL. Im Rahmen des Umbaus sollen darüber hinaus die Erdarbeiten zur Sanierung eines Großteils der Trinkwasserhauptleitungen inkl. der Hausanschlüsse sowie die Erdarbeiten inkl. Leerrohrverlegung zur Erneuerung der gesamten Elektroleitungsversorgung entlang der Lendringser Hauptstraße inkl. Hausanschlüsse durchgeführt werden. Zuständig hierfür ist die Stadtwerke Menden GmbH. Gegenstand der Ausschreibung sind die erforderlichen Straßen- und Tiefbauarbeiten für die Maßnahme.

    Über das Angebot

      Die Stadt Menden beabsichtigt im Rahmen des Projektes "Lebensader Lendringsen Mitte" die grundlegende Umgestaltung des Lendringser Platzes und der Lendringser Hauptstraße zwischen Fischkuhle und Bieberberg, inklusive des Fußweges zur Kirche St. Joseph und des Fußweges Walzweg Richtung Süden über die Bieber erfolgen. Die Umgestaltung erfolgt mit Förderung durch Fördermittel der Stadtentwicklung von Bund und Land mit Abwicklung durch die Bezirksregierung Arnsberg. Die Umgestaltung und der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen erfolgt mit Förderung durch die NWL. Im Rahmen des Umbaus sollen darüber hinaus die Erdarbeiten zur Sanierung eines Großteils der Trinkwasserhauptleitungen inkl. der Hausanschlüsse sowie die Erdarbeiten inkl. Leerrohrverlegung zur Erneuerung der gesamten Elektroleitungsversorgung entlang der Lendringser Hauptstraße inkl. Hausanschlüsse durchgeführt werden. Zuständig hierfür ist die Stadtwerke Menden GmbH. Gegenstand der Ausschreibung sind die erforderlichen Straßen- und Tiefbauarbeiten für die Maßnahme.

      Kontakttelefon
      +49 2373 9030
      Kontakt-E-Mail
      stadt@menden.de
      Adresse
      Neumarkt 5, 58706 Menden

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    Zuschlagskriterien

    • Beschreibung

      Preis

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124): - Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung oder ein sonstiger Ausschlussgrund nach § 6 VOB/A EU vorliegt, die/der die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, - Eigenerklärung über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, - Eigenerklärung über die Eintragung in das Handels-/Berufsregister.

      Dokumentationsanforderung

      Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124): - Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung oder ein sonstiger Ausschlussgrund nach § 6 VOB/A EU vorliegt, die/der die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, - Eigenerklärung über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (auf Verlangen qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung), - Eigenerklärung über die Eintragung in das Handels-/Berufsregister (auf Verlangen Nachweis).

    • Beschreibung

      Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124): - Eigenerklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. - Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. - Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt werden.

      Dokumentationsanforderung

      Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124): - Eigenerklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. - Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. - Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung) sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt werden (auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung tarifliche Sozialkasse).

    • Beschreibung

      Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124): - Eigenerklärung, dass die für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Eine Untergliederung nach Lohngruppen der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte ist beizufügen.

      Dokumentationsanforderung

      Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124): - Eigenerklärung, dass die für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Eine Untergliederung nach Lohngruppen der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte ist beizufügen.

    • Beschreibung

      Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124): - Eigenerklärung, dass Referenzen von abgeschlossenen Projekten vergleichbarer Größe und Aufgabenstellung einschließlich Benennung der Auftraggeber, seiner Kontaktdaten und den angefallenen Gesamtbaukosten vorliegen.

      Dokumentationsanforderung

      Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124): - Eigenerklärung, dass Referenzen von abgeschlossenen Projekten vergleichbarer Größe und Aufgabenstellung einschließlich Benennung der Auftraggeber, seiner Kontaktdaten und den angefallenen Gesamtbaukosten vorliegen.

    • Beschreibung

      Es sind projektbezogen von allen Bietern nachfolgende Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf Angebotsfrist) nachzuweisen: - 1 Referenzprojekt für Pflaster- und Asphaltarbeiten für mindestens eine Fläche von 7.500 m2 für eine innerörtliche Straße oder eine Fußgängerzone.

      Dokumentationsanforderung

      Diese Referenzen sind auch von Bietern nachzuweisen, die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen sind. Sofern ein Bieter nur ausschließlich auf das PQ-Verzeichnis verweist, wird die Nachforderung von projektspezifische Referenzen explizit vorbehalten.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    Stadtverwaltung Menden
    Titel
    Lebensader Lendringsen Mitte - Vergabe Straßen- und Tiefbauarbeiten
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    45233120Straßenbauarbeiten
    Zusätzliche Codes
    45200000Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
    Ort
    Märkischer Kreis

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