Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Linienbündel 3 des Landkreises Kitzingen
Abgelaufen
Das Vergabeverfahren ist abgelaufen, ohne dass ein Gewinner bekannt gegeben wurde.
Fergetransport
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Linienbündel 3 des Landkreises Kitzingen ab dem 01.07.2026. Bei den zu vergebenden Leistungen handelt es sich um folgende Linien: • Linie 301 (Kitzingen – Rottendorf – Würzburg) • Linie 307 (Kitzingen – Iphofen - Scheinfeld) • Linie 319 (Schülerverkehr Kitzingen – Iphofen – Scheinfeld) • Linie 322 (Iphofen – Dornheim – Nenzenheim) • Linie 323 (Iphofen – Willanzheim – Hüttenheim)
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Landratsamt Kitzingen - Wirtschaftsförderung, Tourismus, ÖPNV, BNE, Klimaschutz
- Kontakttelefon
- +49 93219281101
- Kontakt-E-Mail
- oepnv@kitzingen.de
- Adresse
- Kaiserstraße 4, 97318 Kitzingen
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Linienbündel 3 des Landkreises Kitzingen ab dem 01.07.2026. Bei den zu vergebenden Leistungen handelt es sich um folgende Linien: • Linie 301 (Kitzingen – Rottendorf – Würzburg) • Linie 307 (Kitzingen – Iphofen - Scheinfeld) • Linie 319 (Schülerverkehr Kitzingen – Iphofen – Scheinfeld) • Linie 322 (Iphofen – Dornheim – Nenzenheim) • Linie 323 (Iphofen – Willanzheim – Hüttenheim)
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Zuschlagskriterien
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Der Bieter muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe selbst Verkehrsleistungen im Linienverkehr nach § 42 PBefG (nicht: § 42a, § 43 oder § 44 PBefG!; als Genehmigungsinhaber oder Subunternehmer) mit mindestens 3 eigenen (d. h. im Eigentum des Bieters stehenden oder geleasten) Fahrzeugen erbringen.
Dokumentationsanforderung
Vorlage von Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Nachweis, dass der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe selbst Verkehrsleistungen im Linienverkehr nach § 42 PBefG mit mindestens 3 eigenen (d. h. im Eigentum des Bieters stehenden oder geleasten) Fahrzeugen erbringt.
Beschreibung
Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des § 3 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu ersetzen.
Dokumentationsanforderung
Nachweis durch eine Vereinbarung mit dem Dritten oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die Vereinbarung/Verpflichtungserklärung muss regeln, dass das Personal des Dritten bei der Leistung eingesetzt wird und darf nicht einseitig auflösbar/widerrufbar sein. Bei Berufung auf wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Dritter ist eine gesonderte, unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Dritten zur Haftung für die Auftragsausführung beizufügen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen sind auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
Beschreibung
Der Bewerber/Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung des Bieters, dass er über ausreichende wirtschaftliche Mittel verfügt. Der Bieter muss dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen können.
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- Landkreis Kitzingen - Sachgebiet Hochbau
- Titel
- Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Linienbündel 3 des Landkreises Kitzingen
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Kitzingen
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