Lkw-Schnellladenetz an bewirtschafteten Rastanlagen
Bil- og motorvognstjenester
Die Autobahn GmbH des Bundes plant die Beschaffung von Dienstleistungen für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Schnellladenetzes für E-Lkw auf bewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen, aufgeteilt in 5 Lose. Dieses Netz soll MCS- und CCS-Ladepunkte mit Nennladeleistungen von mindestens 400 kW für CCS und 1 MW für MCS (oder 800 kW bei gemeinsamer Nutzung) für das Zwischenladen sowie mindestens 150 kW für CCS (oder 100 kW bei gemeinsamer Nutzung) für das Übernachtladen umfassen. Interessierte Lieferanten können sich an der Ausschreibung beteiligen, um die Planung, Errichtung und den Betrieb dieser Ladeinfrastruktur für eine Dauer von 96 Monaten zu übernehmen.
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +4930640964582
- Kontakt-E-Mail
- vergabestelle@autobahn.de
- Adresse
- Heidestraße 15, 10557 Berlin
Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt für den Bund auf Basis des SchnellLG Aufträge zur Planung, zur Errichtung und zum Betrieb eines Schnellladenetzes für E-Lkw auf bewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen. Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen einer Ausschreibung mit 5 Losen und betrifft die Planung, die Errichtung und den Betrieb einer verbindlichen Anzahl von MCS- und CCS-Ladepunkten auf rund 230 Standorten. Für Ladepunkte zum Zwischenladen sind Nennladeleistungen von jeweils mindestens 400 kW für CCS-Ladepunkte und 1 MW für MCS-Ladepunkte vorgesehen. Die Ladeleistung kann durch die gemeinsame Nutzung von Leistungseinheiten mehrerer Ladepunkte sichergestellt werden. Für MCS-Ladepunkte muss in diesem Fall die an einem Ladepunkt vorgehaltene Leistung unter Berücksichtigung mehrerer zeitgleicher Ladevorgänge an den denselben Leistungseinheiten zugeordneten Ladepunkten mindestens 800 kW betragen. Die Nennladeleistung von CCS-Ladepunkten zum Übernachtladen beträgt mindestens 150 kW. Werden Leistungseinheiten von mehreren CCS-Ladepunkten zum Übernachtladen gemeinsam genutzt, muss dauerhaft eine Ladeleistung von mindestens 100 kW je gleichzeitig genutztem Ladepunkt zur Verfügung stehen. Die Herstellung der dafür erforderlichen Netzanschlüsse beantragt die Autobahn GmbH des Bundes bei dem jeweils zuständigen Netzbetreiber. Der Betreiber übernimmt nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen die Netz- und Anschlussnutzung. Soweit die vorgesehene Netzanschlusskapazität nicht vollständig zur Verfügung steht, können gemäß den Vorgaben des Aufraggebers ein Lastmanagement und gegebenenfalls Speicherlösungen vorgesehen werden.
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Zuschlagskriterien
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Qualifikationsanforderungen
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- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes
- Titel
- Lkw-Schnellladenetz an bewirtschafteten Rastanlagen
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Dauer
- 96 Monate
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…