"Lübeck VIAA" - Lübecks Verkehrsmanagementsystem wird Intelligent, Analytisch und Agil: Technisches Teilprojekt: Ampelphasenassistent
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Rådgivende ingeniører VVA
Die hier ausgeschriebenen Leistungen sind Teil der Umsetzung des Projekts „Lübeck VIAA – Lübecks Verkehrsmanagementsystem wird Intelligent, Analytisch und Agil“. Zielsetzung dieses Teil-Projekts ist die Entwicklung bzw. Lieferung eines Ampelphasenassistenten-Systems. Die Vorhabenbeschreibung des Gesamtprojekts VIAA ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Es handelt sich um eine durch das Bundesministerium für Verkehr geförderte Maßnahme. Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Ampelphasenassistent-System (APHA) für Radverkehr und MIV zur visuellen Mitnahme der Verkehrsteilnehmenden über eine mobile App und über straßenseitige Anzeigeelemente. Mittels Echtzeit-Positions- und Lichtsignalanlagen-Daten sollen die Verkehrsteilnehmenden Informationen zur Signalphase der nächsten Lichtsignalanlage erhalten. Die hier ausgeschriebene Leistung beinhaltet sowohl die Lieferung bzw. Entwicklung des APHA als auch die vollständige Montage und Inbetriebnahme des gesamten APHA-Systems. Die Beschreibung der zu erbringenden Leistungen und die genauen Leistungsinhalte ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die den Teilnahmeunterlagen beigefügt ist.
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- 04511226014
- Kontakt-E-Mail
- SUBMISSIONPLANENUNDBAUEN@luebeck.de
- Adresse
- Mühlendamm 10-12, 23552 Lübeck
Die hier ausgeschriebenen Leistungen sind Teil der Umsetzung des Projekts „Lübeck VIAA – Lübecks Verkehrsmanagementsystem wird Intelligent, Analytisch und Agil“. Zielsetzung dieses Teil-Projekts ist die Entwicklung bzw. Lieferung eines Ampelphasenassistenten-Systems. Die Vorhabenbeschreibung des Gesamtprojekts VIAA ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Es handelt sich um eine durch das Bundesministerium für Verkehr geförderte Maßnahme. Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Ampelphasenassistent-System (APHA) für Radverkehr und MIV zur visuellen Mitnahme der Verkehrsteilnehmenden über eine mobile App und über straßenseitige Anzeigeelemente. Mittels Echtzeit-Positions- und Lichtsignalanlagen-Daten sollen die Verkehrsteilnehmenden Informationen zur Signalphase der nächsten Lichtsignalanlage erhalten. Die hier ausgeschriebene Leistung beinhaltet sowohl die Lieferung bzw. Entwicklung des APHA als auch die vollständige Montage und Inbetriebnahme des gesamten APHA-Systems. Die Beschreibung der zu erbringenden Leistungen und die genauen Leistungsinhalte ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die den Teilnahmeunterlagen beigefügt ist.
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Die maximale erreichbare Punktzahl im Zuschlagskriterium Preis beträgt 30 Punkte (= 30 %). Bewertet wird der Angebotspreis brutto. Maßgeblich ist das Gesamthonorar für alle Leistungen gemäß Position „Summe inkl. MwSt“ in „07_Anlage_1_Leistungsverzeichnis_Luebeck VIAA_213-2025“ auf Seite 25. Die Wertungskriterien Preis und Qualität der Leistung werden über die Vergabe von Wertungspunkten zueinander in Verhältnis gesetzt. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die volle Punktzahl (30 Wertungspunkte). Die Angebotspreise der übrigen Bieter werden über die einseitige Interpolationsmethode (lineare Interpolation zwischen dem günstigsten Angebot und einem fiktiven doppelt so teuren Angebot) in Wertungspunkte umgerechnet. Die Festlegung erfolgt bis auf zwei Stellen hinter dem Komma und die minimale Punktzahl beträgt 0.
Bewertungsmethode
Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die volle Punktzahl (30 Wertungspunkte). Die Angebotspreise der übrigen Bieter werden über die einseitige Interpolationsmethode (lineare Interpolation zwischen dem günstigsten Angebot und einem fiktiven doppelt so teuren Angebot) in Wertungspunkte umgerechnet. Die Festlegung erfolgt bis auf zwei Stellen hinter dem Komma und die minimale Punktzahl beträgt 0.
Beschreibung
Qualität der vom Bieter vorgesehenen Hard- und Softwarelösung einschließlich der Lösung zum APHA-Anzeigeelement unter Beachtung der Erfüllung der funktionalen Anforderungen (auch Hardware und Software von Dritten, die zur Erfüllung erforderlich ist), insbesondere in Bezug auf die Integrierbarkeit in den alltäglichen Gebrauch der Nutzenden bzw. in Bezug auf die Effizienz der Energienutzung und Rechenleistung der Endgeräte bzw. Anzeigeelemente.
Beschreibung
Darstellung der Möglichkeit zur eigenständigen (d.h. durch die Mitarbeitenden der Hansestadt durchzuführende) Erweiterung des APHA-Anwendungsgebiets bzw. der Integration weiterer Lichtsignalanlagen ins APHA-System insbesondere in Bezug auf die Bedienbarkeit der grafischen Benutzeroberfläche des gesamten APHA-Systems.
Beschreibung
Beschreibung der einfachen Bedienbarkeit der vorgesehenen grafischen Bedienoberflächen der App bzw. der einfachen Interpretationsfähigkeit der Anzeige der Anzeigeelemente.
Beschreibung
Beschreibung der Auswertungen zu Fahrbeziehungen der Nutzenden in Bezug auf den Umfang und der Qualität der Auswertungen sowie die Einfachheit der Weiterverwendung der (Ergebnis-)Daten und Informationen in anderen Systemen wie z. B. dem ETS.
Beschreibung
Beschreibung der Funktionen und Prozesse zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit, insbesondere in Bezug auf die umfangreiche Beschreibung der Methoden zur DSGVO-konformen Verarbeitung von Daten bzw. DSGVO-konforme Anonymisierung.
Beschreibung
Darstellung der langfristigen Wartbarkeit der Systemlösung, der Systemumgebung, der Anzeigeelemente sowie Qualität der Zukunftsfähigkeit der eingesetzten Schnittstellen, Technologien und Produkte (auch Produkte von Dritten, die erforderlich sind).
Beschreibung
Erläuterung des Projektplanes zur Erfüllung einer qualitäts- und termingerechten Leistungserbringung, insbesondere Darstellung der Maßnahmen, Aktivitäten und Methoden für die planmäßige, störungsfreie und zuverlässige Inbetriebnahme der APHA-App und Anzeigeelemente. Darstellung der fachlichen und inhaltlichen Zusammenarbeit mit der Hansestadt Lübeck sowie den Implementierungs- und Projektpartnern.
Beschreibung
Beschreibung der Aufgaben und fachlichen Kenntnisse, die zur Umsetzung im vorliegenden Projekt vom Bieter durchgeführt werden.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Hinsichtlich des Bieters sowie etwaiger Nachunternehmer dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG.
Dokumentationsanforderung
Als Nachweis ist vom Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft in der Anlage „05_III_Formular Teilnahmeantrag“ eine verbindliche Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG.
Beschreibung
Der Bieter stellt sicher, dass er und seine Nachunternehmer über eine dem Auftragsrisiko angemessene Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 1 Mio. für Sach- und Vermögensschäden und EUR 2 Mio. für Personenschäden, Gesamtleistung zweifach maximiert für ein Versicherungsjahr, verfügen. Der Deckungsumfang muss den deutschen allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) entsprechen.
Dokumentationsanforderung
No documentation requirements specified.
Beschreibung
Der Bieter muss in den letzten drei Geschäftsjahren jeweils einen Umsatz mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen von mindestens EUR 700.000,00 (netto) erzielt haben. Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder allein oder die Mitglieder in der Summe über den nötigen Mindestumsatz verfügen.
Dokumentationsanforderung
Als Nachweis muss der Bieter/die Bietergemeinschaft den Nachweis durch eine Eigenerklärung zu den Umsätzen erbringen („Formblatt Umsatz“ im „05_III_Formular Teilnahmeantrag“).
Beschreibung
Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss über Erfahrungen mit vergleichbaren Aufträgen verfügen. Deshalb muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mindestens über folgende Referenzen verfügen: 1 Referenz über ein Projekt mit Einsatz eines Ampelphasenassistenten als APP mit einem abgedeckten Netz mit mindestens 10 Lichtsignalanlagen (Forschungs-, Pilot- oder Produktivprojekt). Das jeweilige Referenzprojekt darf erst nach dem 31.12.2021 begonnen worden sein. Beginn meint Abschluss des zur Leistungserbringung verpflichtenden Vertrags. Das jeweilige Referenzprojekt muss bis spätestens (einschließlich) zum Datum der Veröffentlichung der diesem Vergabeverfahren zugrundeliegenden Auftragsbekanntmachung abgeschlossen worden sein. Abschluss meint die Abnahme durch die Auftraggeberin. Vom Bieter benannte Referenzen werden in allen infrage kommenden Referenzkategorien nach a) und b) gewertet, sofern sie die jeweiligen kategoriespezifischen Anforderungen erfüllen. Es ist somit möglich, dass eine Referenz als Nachweis für mehrere Referenzanforderungen nach a), b) und c) gewertet werden kann (Mehrfachnutzung von Referenzen). Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder allein oder die Mitglieder in der Summe über die nötigen Referenzen verfügen.
Dokumentationsanforderung
Als Nachweis muss der Bieter/die Bietergemeinschaft die geforderten geeigneten Referenzen unter Angabe der auf dem „Formblatt Referenzen“ im 05_III_Formular Teilnahmeantrag verlangten Angaben benennen und bestätigen, dass die Referenzen die gestellten Mindestanforderungen erfüllen.
Beschreibung
Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss über Erfahrungen mit vergleichbaren Aufträgen verfügen. Deshalb muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mindestens über folgende Referenzen verfügen: 1 Referenz von mindestens einem Projekt mit Einsatz eines Ampelphasenassistenten mit einer Visualisierung auf geeigneten Endgeräten (beispielsweise auf in den Verkehrsmitteln fest verbauten On-Board-Units [OBU] oder auf Mobilgeräten mit dem Betriebssystem Android bzw. Android Auto oder mit dem Betriebssystem iOS bzw. Apple CarPlay). Das jeweilige Referenzprojekt darf erst nach dem 31.12.2021 begonnen worden sein. Beginn meint Abschluss des zur Leistungserbringung verpflichtenden Vertrags. Das jeweilige Referenzprojekt muss bis spätestens (einschließlich) zum Datum der Veröffentlichung der diesem Vergabeverfahren zugrundeliegenden Auftragsbekanntmachung abgeschlossen worden sein. Abschluss meint die Abnahme durch die Auftraggeberin. Vom Bieter benannte Referenzen werden in allen infrage kommenden Referenzkategorien nach a) und b) gewertet, sofern sie die jeweiligen kategoriespezifischen Anforderungen erfüllen. Es ist somit möglich, dass eine Referenz als Nachweis für mehrere Referenzanforderungen nach a), b) und c) gewertet werden kann (Mehrfachnutzung von Referenzen). Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder allein oder die Mitglieder in der Summe über die nötigen Referenzen verfügen.
Dokumentationsanforderung
Als Nachweis muss der Bieter/die Bietergemeinschaft die geforderten geeigneten Referenzen unter Angabe der auf dem „Formblatt Referenzen“ im 05_III_Formular Teilnahmeantrag verlangten Angaben benennen und bestätigen, dass die Referenzen die gestellten Mindestanforderungen erfüllen.
Beschreibung
Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss über Erfahrungen mit vergleichbaren Aufträgen verfügen. Deshalb muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mindestens über folgende Referenzen verfügen: 1 Referenz über die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Hardware bzw. eines Anzeigeelementes zur Visualisierung von Fahrempfehlung für den Radverkehr beispielsweise auf Basis von Daten eines Ampelphasenassistentensystems mit Installation von mindestens einem Anzeigeelement. Das jeweilige Referenzprojekt darf erst nach dem 31.12.2021 begonnen worden sein. Beginn meint Abschluss des zur Leistungserbringung verpflichtenden Vertrags. Das jeweilige Referenzprojekt muss bis spätestens (einschließlich) zum Datum der Veröffentlichung der diesem Vergabeverfahren zugrundeliegenden Auftragsbekanntmachung abgeschlossen worden sein. Abschluss meint die Abnahme durch die Auftraggeberin. Vom Bieter benannte Referenzen werden in allen infrage kommenden Referenzkategorien nach a) und b) gewertet, sofern sie die jeweiligen kategoriespezifischen Anforderungen erfüllen. Es ist somit möglich, dass eine Referenz als Nachweis für mehrere Referenzanforderungen nach a), b) und c) gewertet werden kann (Mehrfachnutzung von Referenzen). Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder allein oder die Mitglieder in der Summe über die nötigen Referenzen verfügen.
Dokumentationsanforderung
Als Nachweis muss der Bieter/die Bietergemeinschaft die geforderten geeigneten Referenzen unter Angabe der auf dem „Formblatt Referenzen“ im 05_III_Formular Teilnahmeantrag verlangten Angaben benennen und bestätigen, dass die Referenzen die gestellten Mindestanforderungen erfüllen.
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- Hansestadt Lübeck, Bereich 5.061.2 - Fachbereichsdienste / Submission
- Titel
- "Lübeck VIAA" - Lübecks Verkehrsmanagementsystem wird Intelligent, Analytisch und Agil: Technisches Teilprojekt: Ampelphasenassistent
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Lübeck, Kreisfreie Stadt