Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme mit Praktikum in 2 Losen
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
Helse, opplæring og yrkesrehabilitering
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 SGB III Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II können erwerbsfähigen Personen Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung angeboten werden. Mit der vorliegenden Maßnahme nach § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 SGB III soll dem Gesetzesanspruch Rechnung getragen werden. Das Jobcenter Schleswig-Flensburg strebt für seine Kunden nach der genannten Gesetzesgrundlage eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung an. Ausgehend vom „fa:z Modell – Förderansatz: Ziel“ sollen alle Kunden entsprechend ihrer Zuordnung in den für diese Maßnahme relevanten Ressourcenbereichen gefördert werden. Die Zielgruppe besteht aus erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb), die beim Kreis Schleswig-Flensburg Leistungen nach dem SGB II beziehen. Generell wird der Teilnehmerkreis heterogen besetzt sein (z. B. keine Einschränkungen bezüglich Geschlecht, vorhandener Schul- und Berufsabschlüsse, Berufserfahrung und Migrationshintergrund). Das Sprachniveau A2 muss vorhanden sein. Es handelt sich um eine Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme, die durch intensive Arbeit mit motivierten Kunden und die Erprobung im Rahmen eines Praktikums beim Arbeitgeber dabei unterstützen soll, in den ersten Arbeitsmarkt einzumünden. Hierfür sollen das individuelle Bewerberverhalten und die Bewerbungsaktivität optimiert werden. Um die praktische Erprobung zu gewährleisten, sollen Kunden bei der Auswahl eines geeigneten Praktikumsplatzes unterstützt werden. Das Erreichen einer Vermittlungsquote von mindestens 40 % wird vorausgesetzt.
Ergebnis
- Gewinner
- agp Weiterbildung und Beruf GmbH & Co. KG
- gsm GmbH
- Anzahl Angebote
- 3
- Vertragswert
- 1.465.123 €
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +49 (4621) 87209
- Kontakt-E-Mail
- zentrale.vergabestelle@schleswig-flensburg.de
- Adresse
- Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 SGB III Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II können erwerbsfähigen Personen Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung angeboten werden. Mit der vorliegenden Maßnahme nach § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 SGB III soll dem Gesetzesanspruch Rechnung getragen werden. Das Jobcenter Schleswig-Flensburg strebt für seine Kunden nach der genannten Gesetzesgrundlage eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung an. Ausgehend vom „fa:z Modell – Förderansatz: Ziel“ sollen alle Kunden entsprechend ihrer Zuordnung in den für diese Maßnahme relevanten Ressourcenbereichen gefördert werden. Die Zielgruppe besteht aus erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb), die beim Kreis Schleswig-Flensburg Leistungen nach dem SGB II beziehen. Generell wird der Teilnehmerkreis heterogen besetzt sein (z. B. keine Einschränkungen bezüglich Geschlecht, vorhandener Schul- und Berufsabschlüsse, Berufserfahrung und Migrationshintergrund). Das Sprachniveau A2 muss vorhanden sein. Es handelt sich um eine Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme, die durch intensive Arbeit mit motivierten Kunden und die Erprobung im Rahmen eines Praktikums beim Arbeitgeber dabei unterstützen soll, in den ersten Arbeitsmarkt einzumünden. Hierfür sollen das individuelle Bewerberverhalten und die Bewerbungsaktivität optimiert werden. Um die praktische Erprobung zu gewährleisten, sollen Kunden bei der Auswahl eines geeigneten Praktikumsplatzes unterstützt werden. Das Erreichen einer Vermittlungsquote von mindestens 40 % wird vorausgesetzt.Hauptmerkmale des VerfahrensEs ist beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag zur Erbringung sozialer oder anderer besonderer Dienstleistungen zu vergeben.
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Die preisliche Bewertung erfolgt auf Grundlage des im Los- und Preisblatt eingetragenen Angebotspreises (Pauschalpreis brutto). Pro Ausführungsfrist (Laufzeit: 17.11.2025 bis 16.11.2026; 1. optionale Verlängerung: 17.11.2026 bis 16.11.2027; 2. Optionale Verlängerung: 17.11.2027 bis 16.11.2028) ist jeweils ein Angebotspreis anzugeben. Aus den angegebenen drei Angebotspreisen wird der Durchschnitt pro Jahr errechnet. D. h. die Gesamtsumme der Laufzeit und den zwei optionalen Verlängerungen wird durch drei (Jahre) geteilt. Dieser Durchschnittswert bildet die Grundlage der preislichen Bewertung und ist auch im Los- und Preisblatt zu vermerken.
Beschreibung
Die Bewertung des Konzeptinhaltes wird anhand der unter Teil III der Leistungsbeschreibung aufgeführten Wertungskriterien vorgenommen. Die einzelnen Wertungskriterien sind prozentual gewichtet. Diese Gewichtung ist der sogenannte Wertungsfaktor. Der jeweilige Wertungsfaktor spiegelt die Bedeutung des jeweiligen Wertungskriteriums wider. Für jedes einzelne Wertungskriterium wird eine Bewertung vorgenommen. Diese Bewertung erfolgt nach entsprechendem Erfüllungsgrad auf einer Punkteskala von 0 – 3 (Leistungspunkte). 0 Punkte bedeutet, dass der Zielerfüllungsgrad in keiner Weise erreicht wird. Dies gilt auch, wenn die Anforderung lediglich stichpunktartig ohne weitere konzeptionelle Ausführungen wiederholt wird. 1 Punkt bedeutet, dass ein geringer Zielerfüllungsgrad vorhanden ist. Die Anforderungen an das Angebot werden mit Einschränkungen erfüllt, z.B. wenn das Konzept inhaltliche Unschärfen aufweist. Die Umsetzung des Maßnahmeziels ist wahrscheinlich. 2 Punkte bedeutet, dass ein durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad dargestellt wird. Die Mindestanforderungen sind im Großen und Ganzen erfüllt. Die Darstellung ist schlüssig und die Umsetzung des Maßnahmeziels verspricht Erfolg. 3 Punkte bedeutet, dass ein hoher Zielerfüllungsgrad erreicht wird. Die Mindestanforderungen werden in außerordentlichem Maße erfüllt. Das Konzept ist sehr schlüssig, die Umsetzung des Maßnahmeziels erfolgt in kreativer Art und Weise. Die Darlegung ist für die Zielerreichung besonders erfolgversprechend. Zunächst werden die Leistungspunkte für jedes einzelne Wertungskriterium ermittelt. Im Anschluss wird der Wertungsfaktor des Wertungskriteriums mit den erzielten Leistungspunkten multipliziert. So erhält man für jedes Wertungskriterium entsprechende Wertungspunkte. Diese Wertungspunkte werden im Anschluss addiert, so dass sich ein endgültiger Wert zwischen 0 und 300 Punkten (Summe aller Wertungspunkte) ergibt. Eine Bewertung mit 0 Leistungspunkten bei einem der Wertungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Nach Beurteilung der Qualität (Konzeptinhalt) und des Gesamtpreises erfolgt die Auswahl des Angebotes, welches unter Berücksichtigung aller Umstände am wirtschaftlichsten ist, d.h. den höchsten Nutzwert (Verhältnis Preis/Leistung) erzielt und somit den Zuschlag zur Durchführung des Auftrages erhalten soll.
Bewertungsmethode
Die Bewertung erfolgt auf einer Punkteskala von 0 – 3 (Leistungspunkte):
- 0 Punkte: Der Zielerfüllungsgrad wird in keiner Weise erreicht. Dies gilt auch, wenn die Anforderung lediglich stichpunktartig ohne weitere konzeptionelle Ausführungen wiederholt wird.
- 1 Punkt: Ein geringer Zielerfüllungsgrad ist vorhanden. Die Anforderungen an das Angebot werden mit Einschränkungen erfüllt, z.B. wenn das Konzept inhaltliche Unschärfen aufweist. Die Umsetzung des Maßnahmeziels ist wahrscheinlich.
- 2 Punkte: Ein durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad wird dargestellt. Die Mindestanforderungen sind im Großen und Ganzen erfüllt. Die Darstellung ist schlüssig und die Umsetzung des Maßnahmeziels verspricht Erfolg.
- 3 Punkte: Ein hoher Zielerfüllungsgrad wird erreicht. Die Mindestanforderungen werden in außerordentlichem Maße erfüllt. Das Konzept ist sehr schlüssig, die Umsetzung des Maßnahmeziels erfolgt in kreativer Art und Weise. Die Darlegung ist für die Zielerreichung besonders erfolgversprechend.
Die Leistungspunkte werden für jedes Wertungskriterium ermittelt. Anschließend wird der Wertungsfaktor des Kriteriums mit den erzielten Leistungspunkten multipliziert, um Wertungspunkte zu erhalten. Diese Wertungspunkte werden addiert, um einen endgültigen Wert zwischen 0 und 300 Punkten zu erhalten.
Eine Bewertung mit 0 Leistungspunkten bei einem der Wertungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.
Qualifikationsanforderungen
Keine qualifikationsanforderungen in der Auftragsbekanntmachung gefunden.
Frühere Zuschlagsempfänger
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Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- Kreis Schleswig-Flensburg - Der Landrat
- Titel
- Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme mit Praktikum in 2 Losen
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Flensburg, Kreisfreie Stadt, Schleswig-Flensburg
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…