MHH - Rahmenvereinbarung zum bedarfsorientierten Austausch von Endoskopie-Systemen inklusive Servicevereinbarung in der Gastroenterologie der Medizinischen Hochschule (MHH)
Kirurgiske instrumenter
Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) benötigt eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Erweiterung sowie Wartung und Instandhaltung einer einheitlichen Endoskopiesystemplattform für die Gastroenterologie in der Region Hannover. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren. Bewerber müssen Referenzen vorlegen, einen Nachweis über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung erbringen, eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 10079-1 und DIN EN IEC 60601-1 nachweisen sowie eine Eigenerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abgeben.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- GB IV - Logistik, Abteilung Zentraleinkauf OE 1260
- Kontakttelefon
- +49 5115326362
- Kontakt-E-Mail
- Zentraleinkauf-Vergaben@mh-hannover.de
- Adresse
- Carl-Neuberg-Str. 1, 30625 Hannover
Die Medizinische Hochschule Hannover, nachfolgend "MHH" oder "Auftraggeberin", beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Erweiterung sowie Wartung und Instandhaltung einer einheitlichen Endoskopiesystemplattform für die Gastroenterologie. Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung erfolgt nach § 119 Abs. (3) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im offenen Verfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen gemäß § 15 und § 21 Vergabeverordnung (VgV).
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Zuschlagskriterien
Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Eigenerklärung zur Eignung/Firmenauskunft Drittunternehmen
Dokumentationsanforderung
Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung/Firmenauskunft (nur für Drittunternehmen) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)
Beschreibung
Eigenerklärung Referenzen
Dokumentationsanforderung
Anlage 2 Referenzliste (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)
Beschreibung
Mindestanforderungen an die Dokumentation von (IT-) Systemen der MHH.
Dokumentationsanforderung
Mindestanforderungen an die Dokumentation von (IT-) Systemen der MHH (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis)
Beschreibung
Versicherungsnachweis Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung
Dokumentationsanforderung
Versicherungsnachweis Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung)
Beschreibung
Nachweis Zertifizierung nach DIN EN ISO 10079-1 und DIN EN IEC 60601-1
Dokumentationsanforderung
Nachweis Zertifizierung nach DIN EN ISO 10079-1 und DIN EN IEC 60601-1 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): siehe hierzu Anlage 8 Pos. 4.4 des LVs
Beschreibung
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzes /Wohnsitzes oder vergleichbares Register, soweit dies in dem Mitgliedstaat geführt wird.
Dokumentationsanforderung
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister - Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzes /Wohnsitzes oder vergleichbares Register, soweit dies in dem Mitgliedstaat geführt wird.
Beschreibung
Eigenerklärung Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) - Eigenerklärung Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Ab dem 1. Januar 2024 müssen auch Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten die Vorgaben des LkSG erfüllen. Das LkSG verpflichtet diese Unternehmen, in Ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Die MHH unterliegt den gesetzlichen Verpflichtungen des LkSG. Dies umfasst auch die sich aus § 6 Abs. 4 LkSG ergebende Pflicht, angemessene Präventionsmaßnahmen bezüglich ihrer Lieferanten zu ergreifen. Die folgende Eigenerklärung stellt dabei eine risikobasierte Maßnahme dar, um dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Das Einholen der Eigenerklärung erfolgt also unabhängig davon, ob die (potenziellen) Vertragspartner*innen selbst Verpflichtete nach dem LkSG sind, sondern basiert auf der individuellen Risikobewertung der Geschäftsbeziehung. Alle Angaben in dieser Eigenerklärung werden ausschließlich zum Zweck des Nachweises von Präventionsmaßnahmen verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. 1. Wir haben Kenntnis davon genommen, dass die MHH den Verpflichtungen des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vom 16.07.2021 (LkSG) unterliegt. 2. Wir stimmen der Durchführung von angemessenen risikobasierten Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Menschenrechtsstrategie durch die MHH und / oder die von der MHH mit der Durchführung der o.g. Kontrollen beauftragten Unternehmen / Institutionen zu. 3. Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden sollen, die - wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens 175.000 EUR, - wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 2 Satz 2 LkSG in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens 1.500.000 EUR, - wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 2 Satz 2 LkSG in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.000.000 EUR, - wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach des § 24 Absatz 3 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes 4. Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden sind. 5. Ich/Wir erkläre(n) hiermit, - dass keine Strafen oder Geldbußen für die vorgenannten Tatbestände oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gegen mein/unser Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, - dass keine zuvor genannten Gründe vorliegen, die einen Ausschluss meines/unseres Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. 6. Sofern wir selbst Verpflichtete nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind, erklären wir hiermit, dass keine Geldbußen in der vorgenannten Höhe für die vorgenannten Tatbestände oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gegen mein/unser Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist. 7. Sofern wir nicht selbst Verpflichtete nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind, erklären wir hiermit, dass durch mein/unser Unternehmen oder einer Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, keine rechtskräftigen Verurteilungen aufgrund von Verstößen gegen die jeweils geltenden Gesetze zum Schutz von Menschenrechten und zum Schutz der Umwelt in den letzten 5 Jahren bekannt sind.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- Medizinische Hochschule Hannover
- Titel
- MHH - Rahmenvereinbarung zum bedarfsorientierten Austausch von Endoskopie-Systemen inklusive Servicevereinbarung in der Gastroenterologie der Medizinischen Hochschule (MHH)
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Region Hannover
- Dauer
- 48 Monate