München-Prag Übergang (MPrÜ)
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
Persontransporttjenester
Die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) hat mit Die Länderbahn GmbH DLB einen Vertrag über die Erbringung von Schienenpersonennahverkehrsdiensten auf den Linien RE 25 (München Hbf – Staatsgrenze D/CZ) und RE 23 (München Hbf – Hof Hbf) geschlossen. Die Leistungen sollen ab dem 10. Dezember 2028 in München und Umgebung erbracht werden und haben eine Laufzeit von 3 Jahren, mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Der Vertrag hat einen Wert von 2 Euro, wobei die tatsächlichen Werte aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht bekannt gegeben werden. Es wurden Angebote mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen zugelassen, und der Zuschlag erfolgte an das wirtschaftlichste Angebot, das auch Qualitätszusagen über die Mindestanforderungen hinaus berücksichtigte (u. a. Fahrzeugausstattung, Zugbegleitereinsatz, Service, Fahrgastinformation). Es gingen zwei Angebote ein.
Ergebnis
- Gewinner
- Die Länderbahn GmbH DLB
- Andere Bieter
- Leo Express Bewerbergemeinschaft
- Vertragswert
- 2 €
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +490897488250
- Kontakt-E-Mail
- ausschreibung@bahnland-bayern.de
- Adresse
- Boschetsrieder Str. 69, 81379 München
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007. Betrieb eines Regionalverkehrs im Umfang von ca. 1,87 Mio. Zugkilometern pro Jahr auf den folgenden Linien: RE 25 München Hbf – Landshut Hbf – Regensburg Hbf – Schwandorf – Cham – Furth im Wald – Staatsgrenze D/CZ und RE 23 München Hbf – Regensburg Hbf – Hof Hbf als einzelnes Zugpaar. Die Verkehrsleistungen sind ab dem 10.12.2028, dem ersten Betriebstag nach dem großen Fahrplanwechsel im Jahr 2028, nach der Nachtpause zu erbringen. Der abzuschließende Verkehrs-durchführungsvertrag endet zum großen Fahrplanwechsel im Jahr 2031, am 13.12.2031. Die Lauf-zeit der Verpflichtung zur Leistungserbringung beträgt demnach 3 Jahre ab Betriebsaufnahme und kann bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Es werden Angebote mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen zugelassen. Der Verkehrsdurchführungsvertrag (VDV) enthält detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden Leistungen. Die Verkehrsleistungen werden im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) vergeben.
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Das wirtschaftlichste, nicht zwangsläufig das preisgünstigste Angebot erhält den Zuschlag, da auch Qualitätszusagen berücksichtigt werden, die über die Mindestanforderungen hinausgehen (u. a. Fahrzeugausstattung, Zugbegleitereinsatz, Service, Fahrgastinformation). Die Eintragungen unter Kapitel 6.1.2 entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die tatsächlichen Werte werden aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht bekanntgegeben (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV).
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Der künftige Auftragnehmer muss zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) zugelassen sein oder belegen, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht benötigt wird.
Dokumentationsanforderung
Die Bieter haben deshalb mit ihrem Angebot eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültige Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG oder einen Beleg dafür, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht erforderlich ist, vorzulegen. Alternativ kann der Bieter im Angebot darstellen, wie die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden wird. Soll nur ein Mitglied / sollen nicht alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein, müssen die vorstehend genannten Unterlagen nur für dasjenige Mitglied / diejenigen Mitglieder vorgelegt werden, das / die für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen.
Beschreibung
Der künftige Auftragnehmer muss über eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG verfügen.
Dokumentationsanforderung
Die Bieter haben deshalb mit ihrem Angebot eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültige Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 AEG vorzulegen. Alternativ kann der Bieter im Angebot darstellen, wie die erforderliche Erlangung der Sicherheitsbescheinigung bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden wird. Soll nur ein Mitglied / sollen nicht alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein, müssen die vorstehend genannten Unterlagen nur für dasjenige Mitglied / diejenigen Mitglieder vorgelegt werden, das / die für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen.
Beschreibung
Die Bieter haben einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bieter niedergelassen ist.
Dokumentationsanforderung
Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 15.12.2025 datiert sein. Eine Kopie des „Aktuellen Abdrucks“ (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist ausreichend.
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
- Titel
- München-Prag Übergang (MPrÜ)
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- München, Kreisfreie Stadt
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…