Musikhallenbetrieb – Waidmannstr. 26
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Arrangementstjenester
Konzessionsgegenstand ist der Betrieb einer noch zu errichtenden Musikhalle auf dem ehemaligen Thyssen Krupp Schulte Gewerbeareal Waidmannstraße 26 in Hamburg-Altona über 25 Jahre. Die Bestandshalle wird zu einer Musikhalle für ca. 5.000 Besucherinnen und Besucher saniert und erweitert. Die genaue Beschreibung des Mietgegenstands ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Konzessionsgebers. Der Konzessionsnehmer hat die Musikhalle über 25 Jahre nach seinem eigenen Konzept zu betreiben und vermarkten. Die neue Musikhalle am Diebsteich soll eine qualitative und quantitative Lücke für i.d.R. elektroakustisch verstärkte Konzerte in Hamburg mit einer Kapazität von bis zu 4.999 Personen schließen. Sie soll der Musikbranche und der Veranstaltungswirtschaft an einem neuen innovativen und zentralen Standort mit exzellenter ÖPNV-Anbindung neue (Auftritts-)Möglichkeiten bieten. Die neue Musikhalle soll niederschwellig attraktiv sein und ein besonders breites Publikum ansprechen. Die Musikhalle soll explizit keine Multifunktionshalle/Mehrzweckhalle sein, sondern speziell mit Blick auf die Bedürfnisse der Musikbranche konzipiert werden. Die Musikhalle soll das unmittelbare musikalisch-kulturelle Umfeld im Quartier mitgestalten, mit einem herausragenden Programm das musikalische Leben der Stadt bereichern sowie über die Metropolregion hinaus Reiseanlässe schaffen und damit die touristische Attraktivität Hamburgs bundes- und europaweit steigern. So soll die neue Veranstaltungsfläche beflügelnde Wirkung für den Musik- und Musikwirtschaftsstandort Hamburg erreichen und die Stadt als Musikmetropole von internationalem Format stärken. Die Musikhalle soll als spezifisch für Live-Musik-Präsentationen konfektionierter Ort qualitativ hochwertige Konzerterlebnisse bieten. Neben einer herausragenden Akustik soll die Halle auch für den im Rahmen von Konzerten üblichen Einsatz aller gängigen visuellen und optischen Effekte sowie den Einsatz von Kamerakränen und -seilen geeignet sein. Vorbereitende Maßnahmen für die Implementierung einer nutzungsspezifischen Veranstaltungstechnik sind vorgesehen. Der Konzessionsnehmer übernimmt vollumfänglich die Betreiberverpflichtung bezüglich der Musikhalle nebst Zubehör gemäß der VStättVerO Hamburg und sämtlicher einschlägiger öffentlich-rechtlicher Bestimmungen. Die Konzessionsgeberin stellt dem Konzessionsnehmer sämtliche zu nutzende und noch zu errichtende Flächen und Räumlichkeiten zur Verfügung. Der Konzessionsnehmer erhält das auf die Dauer der Konzession zeitlich beschränkte Recht zur Vermarktung der Musikhalle.
Über das Angebot
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- Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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- +49 20192200
- Kontakt-E-Mail
- vergabestelle.essen@luther-lawfirm.com
- Adresse
- Appelstraße 4, 30167 Hannover
Konzessionsgegenstand ist der Betrieb einer noch zu errichtenden Musikhalle auf dem ehemaligen Thyssen Krupp Schulte Gewerbeareal Waidmannstraße 26 in Hamburg-Altona über 25 Jahre. Die Bestandshalle wird zu einer Musikhalle für ca. 5.000 Besucherinnen und Besucher saniert und erweitert. Die genaue Beschreibung des Mietgegenstands ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Konzessionsgebers. Der Konzessionsnehmer hat die Musikhalle über 25 Jahre nach seinem eigenen Konzept zu betreiben und vermarkten. Die neue Musikhalle am Diebsteich soll eine qualitative und quantitative Lücke für i.d.R. elektroakustisch verstärkte Konzerte in Hamburg mit einer Kapazität von bis zu 4.999 Personen schließen. Sie soll der Musikbranche und der Veranstaltungswirtschaft an einem neuen innovativen und zentralen Standort mit exzellenter ÖPNV-Anbindung neue (Auftritts-)Möglichkeiten bieten. Die neue Musikhalle soll niederschwellig attraktiv sein und ein besonders breites Publikum ansprechen. Die Musikhalle soll explizit keine Multifunktionshalle/Mehrzweckhalle sein, sondern speziell mit Blick auf die Bedürfnisse der Musikbranche konzipiert werden. Die Musikhalle soll das unmittelbare musikalisch-kulturelle Umfeld im Quartier mitgestalten, mit einem herausragenden Programm das musikalische Leben der Stadt bereichern sowie über die Metropolregion hinaus Reiseanlässe schaffen und damit die touristische Attraktivität Hamburgs bundes- und europaweit steigern. So soll die neue Veranstaltungsfläche beflügelnde Wirkung für den Musik- und Musikwirtschaftsstandort Hamburg erreichen und die Stadt als Musikmetropole von internationalem Format stärken. Die Musikhalle soll als spezifisch für Live-Musik-Präsentationen konfektionierter Ort qualitativ hochwertige Konzerterlebnisse bieten. Neben einer herausragenden Akustik soll die Halle auch für den im Rahmen von Konzerten üblichen Einsatz aller gängigen visuellen und optischen Effekte sowie den Einsatz von Kamerakränen und -seilen geeignet sein. Vorbereitende Maßnahmen für die Implementierung einer nutzungsspezifischen Veranstaltungstechnik sind vorgesehen. Der Konzessionsnehmer übernimmt vollumfänglich die Betreiberverpflichtung bezüglich der Musikhalle nebst Zubehör gemäß der VStättVerO Hamburg und sämtlicher einschlägiger öffentlich-rechtlicher Bestimmungen. Die Konzessionsgeberin stellt dem Konzessionsnehmer sämtliche zu nutzende und noch zu errichtende Flächen und Räumlichkeiten zur Verfügung. Der Konzessionsnehmer erhält das auf die Dauer der Konzession zeitlich beschränkte Recht zur Vermarktung der Musikhalle.
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Musikalisches Konzept
Beschreibung
Vermarktungskonzept
Beschreibung
Technische Ausstattung
Beschreibung
Einbindung in die Planung
Beschreibung
Sicherheitskonzept
Beschreibung
Nachhaltigkeitskonzept
Beschreibung
Basismiete
Beschreibung
Umsatzbeteiligung
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Nicht älter als 3 Monate, gerechnet ab Ende der Teilnahmefrist.
Dokumentationsanforderung
Dokumentation nicht spezifiziert.
Beschreibung
Durchschnittlicher Mindestjahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre jeweils 1.000.000 EUR im Bereich Betrieb von Kulturstätten.
Dokumentationsanforderung
Dokumentation nicht spezifiziert.
Beschreibung
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft benennt namentlich eine Person, die für die Umsetzung der Bieterkonzepte vor Ort verantwortlich ist (Betriebsleitung), die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt: Die Betriebsleitung muss nachweislich wenigstens 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich Betrieb von Kulturstätten oder Management von Kulturveranstaltungen verfügen. Diese Person muss nachweislich als Betriebsleitung bereits über Erfahrungen mit mindestens einem vergleichbaren Projekt haben. Mindestanforderungen an die Referenz(en) der Betriebsleitung: (i) Bei der Referenz muss es sich um Betrieb einer Kulturstätte handeln. (ii) Die Leistungen müssen mindestens für die Dauer von zwei Jahren innerhalb eines Zeitraums vom 01.12.2014 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erbracht worden sein.
Dokumentationsanforderung
Nachweis durch Eigenerklärung (Formblatt 9 - Anlage 2) inklusive Angabe der Kontaktinformationen (Name der Auskunftsperson, Telefon, E-Mail) des Referenzgebers sowie weiteren Angaben, die zur Überprüfung der Erfüllung von Mindestanforderungen erforderlich sind.
Beschreibung
Zugelassen sind Referenzprojekte, deren Anforderungen mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Die Anzahl der Referenzen wird nicht beschränkt. Mindestens eine Unternehmensreferenz im Bereich kaufmännischer Betrieb einer Kulturstätte, welche die folgenden Mindestanforderungen erfüllt: (i) Bei der Referenz muss es sich um den kaufmännischen Betrieb einer Kulturstätte mit einer Kapazität von mind. 500 Besucherinnen und Besucher handeln. (ii) Die Leistungen müssen mindestens für die Dauer von zwei Jahren innerhalb eines Zeitraums vom 01.12.2014 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erbracht worden sein.
Dokumentationsanforderung
Nachweis durch Eigenerklärung (Formblatt 10 - Anlage 2). Optional kann der Bewerber zusätzliche Referenzdarstellungen mit dem Teilnahmeantrag einreichen.
Beschreibung
Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohns nach HmbVgG.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung (Formblatt 5 der Anlage 2).
Beschreibung
Eigenerklärung zur Ausführung unter Einhaltung der Bedingungen des HmbVgG.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung (Formblatt 6 der Anlage 2).
Beschreibung
Eigenerklärung nach Artikel 5 k) Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung (Formblatt 7 der Anlage 2).
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- Auftraggeber
- Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover
- Titel
- Musikhallenbetrieb – Waidmannstr. 26
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Hamburg
- Dauer
- 25 Jahre