Neubau einer Pflegeeinrichtung: Fliesen- und Plattenarbeiten
Der Landkreis Osterholz benötigt Fliesen- und Plattenarbeiten für den Neubau einer Pflegeeinrichtung in Osterholz. Der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium (100%). Unternehmen müssen ihre Eignung durch einen Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank oder durch das Ausfüllen des Formblatts 124 – Eigenerklärung zur Eignung – nachweisen. Zudem muss der Bieter schriftlich erklären, dass er seinen Arbeitnehmern mindestens ein Mindestentgelt gemäß den Vorgaben des Mindestlohngesetzes oder des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zahlt.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Zentrale Vergabestelle
- Kontakttelefon
- +49 47919301290
- Kontakt-E-Mail
- vergabe@landkreis-osterholz.de
- Adresse
- Osterholzer Straße 23, 27711 Osterholz-Scharmbeck
Der Landkreis Osterholz beabsichtigt, für den Neubau einer Pflegeeinrichtung die Fliesen- und Plattenarbeiten zu vergeben.
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Preis
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Der Bieter muss in einem Berufsregister eingetragen sein.
Dokumentationsanforderung
Präqualifizierte Unternehmen weisen die Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis) nach. Nicht präqualifizierte Unternehmen legen mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) – vor. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.
Beschreibung
Der Bieter muss seinen Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes bzw. des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) oder eines allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrags zahlen.
Dokumentationsanforderung
Bei der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt zahlt. Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer abzugeben (§ 13 NTVergG).
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- Auftraggeber
- Landkreis Osterholz
- Titel
- Neubau einer Pflegeeinrichtung: Fliesen- und Plattenarbeiten
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Osterholz