Neubau Kindertagesstätte in der Rotbuchenstraße, Neumarkt i.d.OPf. - Elektroinstallation
Elektrisk infrastruktur og veibelysning
Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. benötigt Elektroinstallationsarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Neumarkt i.d.OPf. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem Preis vergeben (100%). Bewerber müssen den Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre für vergleichbare Bauleistungen nachweisen, mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 5 Kalenderjahren vorlegen, eine Erklärung über die Verfügbarkeit der erforderlichen Arbeitskräfte sowie die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte in den letzten 3 Jahren abgeben. Des Weiteren sind eine Gewerbeanmeldung und die Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer erforderlich.
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +49 91812551603
- Kontakt-E-Mail
- vergabestelle@neumarkt.de
- Adresse
- Rathausplatz 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf.
Elektroinstallation
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Der Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er vergleichbare Bauleistungen/Leistungen betrifft.
Dokumentationsanforderung
Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt 124 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen: Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er vergleichbare Bauleistungen/Leistungen betrifft.
Beschreibung
Der Bieter muss Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren vorweisen können.
Dokumentationsanforderung
Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt 124 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen: Eigenerklärung über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, mind. 3 entsprechende Referenznachweise der letzten 5 Kalenderjahre mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum sowie Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Beschreibung
Der Bieter muss erklären, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Dokumentationsanforderung
Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt 124 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen: Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Beschreibung
Der Bieter muss die Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte angeben.
Dokumentationsanforderung
Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt 124 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen: Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Beschreibung
Der Bieter muss eine Gewerbeanmeldung vorweisen können.
Dokumentationsanforderung
Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt 124 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen: Gewerbeanmeldung.
Beschreibung
Der Bieter muss eine Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer vorweisen können.
Dokumentationsanforderung
Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt 124 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen: Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Beschreibung
Der Bieter muss eine Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation abgeben.
Dokumentationsanforderung
Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt 124 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen: Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Beschreibung
Falls eine Erklärung über das Vorliegen eines Insolvenzplanes abgegeben wird, muss ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorgelegt werden.
Dokumentationsanforderung
Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt 124 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wird).
Beschreibung
Der Bieter muss eine Eigenerklärung abgeben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellt.
Dokumentationsanforderung
Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt 124 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen: Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellt.
Beschreibung
Der Bieter muss erklären, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen und keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. Ggf. sind Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung vorzulegen.
Dokumentationsanforderung
Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt 124 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen: Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen und keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind (ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR netto wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister durchführen), ggf. Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung.
Beschreibung
Der Bieter muss eine Eigenerklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung abgeben.
Dokumentationsanforderung
Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt 124 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen: Eigenerklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
Beschreibung
Der Bieter muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse vorlegen (falls das Unternehmen beitragspflichtig ist).
Dokumentationsanforderung
Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt 124 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (falls das Unternehmen beitragspflichtig ist).
Beschreibung
Der Bieter muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
Dokumentationsanforderung
Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt 124 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Beschreibung
Der Bieter muss eine Eigenerklärung abgeben, dass das Unternehmen keinen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 aufweist (Formblatt 127).
Dokumentationsanforderung
Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt 124 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen: Eigenerklärung, dass das Unternehmen keinen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 aufweist (Formblatt 127).
Beschreibung
Der Bieter muss Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen angeben.
Dokumentationsanforderung
Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt 124 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen: Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen.
Beschreibung
Der Bieter muss Art und Umfang der von Nachunternehmern auszuführenden Teilleistungen gemäß der Leistungsbeschreibung benennen. Auf Verlangen der Vergabestelle müssen zudem die Namen der Nachunternehmer angegeben werden.
Dokumentationsanforderung
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen sind Art und Umfang der von Nachunternehmern auszuführenden Teilleistungen gemäß der Leistungsbeschreibung zu benennen. Auf Verlangen der Vergabestelle müssen zudem die Namen der Nachunternehmer angegeben werden.
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- Auftraggeber
- Stadt Neumarkt i.d.OPf.
- Titel
- Neubau Kindertagesstätte in der Rotbuchenstraße, Neumarkt i.d.OPf. - Elektroinstallation
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Neumarkt i. d. OPf.
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